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Jositsch Daniel · Nationalrat · 2013-03-21

Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-21

Wortprotokoll

Artikel 31 sieht die Fälle vor, in denen keine Informationen an eine ausländische Meldestelle fliessen dürfen. Die Mehrheit der Kommission hat einen zusätzlichen Fall für eine Verweigerung der internationalen Kooperation verankert: Die internationale Kooperation soll verweigert werden können, wenn durch den Informationsaustausch die nationalen Interessen oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt sind.

Das Ratsmitglied, das in der Kommission den Antrag eingebracht hat, der zu dieser Änderung geführt hat, hat selbst darauf hingewiesen, dass es kaum Fälle sehe, bei denen auf einem Geldwäschereiverdacht basierende Informationen die schweizerischen nationalen Interessen oder die öffentliche Sicherheit tangieren könnten. Entsprechend hat es die eingefügte Bestimmung als Notnagel bezeichnet.

Ich muss Ihnen sagen: Ich halte die Bestimmung nicht für einen Notnagel, sondern für ein Schlupfloch. Geldwäscherei ist ein Delikt mit starkem internationalem Bezug. Wir müssen daher Möglichkeiten der internationalen Zusammenarbeit fördern und nicht verhindern. Ich gehe davon aus, dass die von der Mehrheit eingefügte Ergänzung unberechtigt ist: Entweder ist sie nutzlos, weil sie nicht zur Anwendung kommt, oder sie ist gefährlich, weil sie als Schlupfloch dienen könnte.

Ich ersuche Sie daher im Namen meiner Fraktion, den Minderheitsantrag Sommaruga Carlo anzunehmen und den Antrag der Mehrheit abzulehnen.