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Vischer Daniel · Nationalrat · 2013-03-21

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2013-03-21

Wortprotokoll

Meiner Meinung nach handelt es sich bei dieser Kann-Formulierung in Artikel 30 Absatz 1 um einen gesetzgeberischen Fehler, denn eine Kann-Bestimmung meint etwas anderes - das ist wichtig -, als hier im Gesetz ausgedrückt wird. Eine Kann-Bestimmung in einem Gesetz besagt, es sei im Ermessen der ausführenden Behörde, etwas zu bestimmen. Aber das ist gar nicht die Absicht dieses Artikels. Sie wollen kein Ermessen einbauen, sondern Sie wollen sicherstellen, dass übergeordnete Bestimmungen des Datenschutzes und anderer, vergleichbarer Art nicht verletzt werden dürfen. Das ist aber eine Selbstverständlichkeit. Doch die Behörde muss eben herausgeben, wenn es datenschutzkonform ist. Wenn Sie hingegen "kann" schreiben, dann kann die Behörde auch andere Erwägungen einbeziehen als die datenschutzrechtlichen, wie es gemeint ist. Deswegen müssen Sie zum "muss" wechseln, weil das "kann" - sorry - generell im Lichte unserer Gesetzgebung hier der falsche Begriff ist.

Den Antrag Lüscher ersuche ich Sie abzulehnen. Herr Lüscher will in einem Gesetz, das eigentlich gar nichts zu tun hat mit dem, was er meint, Verfahrensvorschriften inthronisieren, mit denen er letztlich die Handhabung dieses Gesetzes unterlaufen will. In diesem Sinne ist das jetzt ein Last-Minute-Antrag. Ich weiss nicht, wer Ihnen diesen gesteckt hat. Es gibt eine gewisse Nervosität in gewissen Kreisen, die vor diesem Gesetz Angst haben, weil sie Angst haben, dass es durch Informationen halt dann vermehrt zu Verfahren kommt. Jetzt wollen Sie in einem reinen Informationsstadium schon mit Mitteln, die eigentlich diesem Stadium gar nicht adäquat sind, eine Verzögerung herbeiführen. Damit schwächen Sie natürlich den Grundgehalt dieses Gesetzes.

Natürlich kommen Sie jetzt als grosser Player daher und tun so, als ob Sie gewissermassen garantieren, dass die Verfahrensvorschriften gelten sollten, die in einem normalen Geldwäschereiverfahren gelten und auf die jeder sich berufen kann. Das ist weiterhin so. Aber hier sind wir in einem anderen Stadium. Deswegen haben Ihre Verfahrensvorschriften hier kein "My" zu suchen.

Ich ersuche Sie also, den Antrag Lüscher abzulehnen und in Artikel 30 Absatz 1 diese seltsame Kann-Vorschrift durch eine Muss-Vorschrift zu ersetzen. Ich betone nochmals: Wie immer gilt übergeordnetes Recht. Aber man kann diese Problematik nicht durch die Kann-Vorschrift lösen.