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Büchler Jakob · Nationalrat · 2013-03-21

Büchler Jakob · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-21

Wortprotokoll

Ich vertrete als Kommissionssprecher die SiK-NR und gebe Ihnen bekannt, dass ich auch Präsident des St. Galler Kantonalschützenverbandes bin.

Die grünliberale Fraktion hat am 7. Januar 2013 eine parlamentarische Initiative eingereicht, die zwei Ziele umfasst: Erstens sei die ausserdienstliche Schiesspflicht aufzuheben und zweitens sei die persönliche Waffe im Zeughaus aufzubewahren, könne aber auf Antrag an den Kommandanten auch zu Hause aufbewahrt werden. Es wird verlangt, dass Artikel 63 des Militärgesetzes zu ändern sei, der die ausserdienstliche Schiesspflicht regelt. Der Sprecher der Initianten hat erwähnt, dass das obligatorische Schiessen aus militärischer Sicht keinen Sinn mehr mache.

Eine klare Mehrheit der SiK-NR möchte dieser parlamentarischen Initiative keine Folge geben. Es wird darauf verwiesen, dass das Schweizervolk am 13. Februar 2011 die Volksinitiative "für den Schutz vor Waffengewalt" mit 56,3 Prozent Neinstimmen abgelehnt habe. Genau die gleichen Fragen wie mit dieser parlamentarischen Initiative seien dem Volk damals gestellt worden und das Volk habe geantwortet. Das Volk habe klar entschieden, dass das Ordonnanzgewehr zum Soldaten gehört und zu Hause aufbewahrt werden soll und dass das ausserdienstliche Bundesprogramm somit weiterhin durchgeführt werden soll. Die Mehrheit der SiK-NR weist darauf hin, dass es eine Zwängerei sei, dass die Initianten wenige Monate nach einer Volksabstimmung das Gleiche wie die damals abgelehnte Volksinitiative verlangen. Auf Wunsch des Armeeangehörigen kann das Ordonnanzgewehr heute freiwillig im Zeughaus aufbewahrt werden; das ist geltendes Recht. Von dieser Möglichkeit wird aber nur sehr wenig Gebrauch gemacht. Zurzeit werden rund 800 Ordonnanzgewehre freiwillig im Zeughaus aufbewahrt. Die Armee hat bekanntlich rund 200 000 Angehörige.

In der Kommission wurde darauf hingewiesen, dass das ausserdienstliche Bundesprogramm ein Teil der Ausbildung unserer Soldaten ist. Es geht dabei darum, den wohlgezielten Einzelschuss zu üben. Diese Übung kann nur im Schiessstand durchgeführt werden. Diese Bundesübung wird von ausgebildeten Schützenmeistern überwacht. Die Anforderungen an die Schützenmeister sind erhöht worden, um die Sicherheit noch mehr zu verbessern. Die Gefechtsausbildung im Militärdienst wird aus verschiedenen [PAGE 499] Distanzen und mit Seriefeuer durchgeführt. Gerade deshalb ist der wohlgezielte Einzelschuss, wie er beim ausserdienstlichen Bundesprogramm geübt wird, sinnvoll.

Heute verschiebt rund ein Drittel der Soldaten den WK. Gerade wenn man in einem Jahr keinen WK absolviert, ist es doppelt wichtig, dass die Handhabung des Ordonnanzgewehrs geübt wird, und dies ist eben mit dem ausserdienstlichen Bundesprogramm möglich. Wenn die Anforderungen nicht erfüllt werden, besteht die Pflicht, das Programm zu wiederholen. Damit soll jeder Soldat mindestens einmal pro Jahr eine Übung mit seinem Ordonnanzgewehr durchführen. Das Ordonnanzgewehr gehört zur persönlichen Ausrüstung. Deshalb ist es wichtig, dass er damit auch richtig umgehen kann.

In der Kommission wurde darauf hingewiesen, dass die Übergabe eines Ordonnanzgewehrs ein Vertrauensbeweis sei. Es ist ein Ausdruck dafür, dass man ihm, dem Milizsoldaten, die Verantwortung überträgt, ein Ordonnanzgewehr zu besitzen.

Die SiK hat mit 16 zu 8 Stimmen der parlamentarischen Initiative keine Folge gegeben und bittet Sie, dasselbe zu tun.