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Luginbühl Werner · Ständerat · 2012-09-18

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2012-09-18

Wortprotokoll

Über die Bedeutung von Forschung und Innovation haben wir bei der BFI-Botschaft eingehend diskutiert. Ich will das hier nicht wiederholen, wenn auch die Wichtigkeit dieser Bereiche für die Konkurrenzfähigkeit unseres Landes eigentlich nicht genug betont werden kann. [PAGE 765]

Der Kommissionspräsident hat die wesentlichen Elemente der Vorlage dargestellt. Ich will mich eigentlich nur noch auf einen Aspekt fokussieren. Die Vorlage war in der Kommission, wie gesagt wurde, ja wenig bestritten. Es hat auch wenig Differenzen. Nach meiner Auffassung gibt es eigentlich zwei gewichtigere Differenzen. Zu Recht kritisiert wurden die doch sehr komplizierten und schwerfälligen Formulierungen in der Vorlage. Hier ist eine grundlegende Verbesserung aber kaum mehr machbar, nachdem wir Zweitrat sind. Die Vorlage - das muss man ihr zugestehen - bringt aber immerhin die Systematik in die Sache zurück. Im Übrigen orientiert sie sich stark am bisherigen Recht und schafft eigentlich ausser der Unterstützung von Innovationspärken keine neuen Subventionstatbestände.

Auf diese Innovationspärke möchte ich kurz zu reden kommen: Gestützt auf eine von beiden Räten angenommene Motion 07.3582 wird mit dem Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation die Rechtsgrundlage für die Unterstützung der Schaffung und des Betriebes eines nationalen Innovationsparks durch den Bund geschaffen. Es handelt sich bei diesen Innovationspärken wahrscheinlich nicht um den wichtigsten Bereich der Vorlage. Sie sind aber sicher bedeutend, und vor allem ist es eine neue Möglichkeit.

Bei den Innovationspärken geht es nicht um die Förderung der Forschung oder Innovation, sondern es geht um eine national orientierte Massnahme zur Standortförderung. Die Bewilligung einer allfälligen Bundesunterstützung obliegt dem Parlament, und es würde in einem solchen Fall eine Spezialbotschaft vorgelegt. In der Vernehmlassung hat der Bundesrat einen Standort und eine Trägerschaft vorgeschlagen. Dieser Ansatz wurde von einer grossen Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer abgelehnt. Gefordert wurde alternativ ein schweizerischer Innovationspark als Trägerschaft mit der Möglichkeit mehrerer regionaler Filialen oder mehrerer Innovationspärke. Der Bundesrat nahm diese Forderung auf und schlug eine flexible Formulierung vor, die offen ist für unterschiedliche Realisierungsformen und auch mehrere Standorte. Dem Nationalrat war diese Formulierung noch etwas zu vage. Er beschloss eine Formulierung, die zwingend eine Verteilung auf mehrere Standorte vorsieht. Zu diesem Thema werden wir bei Artikel 32 über einen Antrag der Mehrheit und einen Antrag der Minderheit zu befinden haben.

Die Mehrheit Ihrer Kommission hat diese Formulierung leicht abgeschwächt. Wir verlangen nicht mehrere Standorte von Beginn an. Wir haben zusätzlich auch die Vernetzung der Innovationspärke und die Zusammenarbeit mit den Hochschulen in diesen Artikel aufgenommen. Die Minderheit will zurück zur Kann-Formulierung, was grosso modo der Fassung des Bundesrates entspricht.

Ich bitte Sie schon jetzt - ich werde dann zu Artikel 32 nicht mehr sprechen -, die Formulierung der Mehrheit zu unterstützen.

Der Bundesrat schreibt in der Botschaft, ein schweizerischer Innovationspark sei ein Generationenprojekt, das eine koordinierte Zusammenarbeit aller interessierten Kantone, Regionen und der Privatwirtschaft erfordere. Ihre WBK hat die Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren angehört. Diese befasst sich schon seit längerer Zeit sehr intensiv mit dem Projekt und betrachtet sich als das geeignete Gefäss zum Begleiten und Vorantreiben der Arbeiten am Innovationspark. Sie wünscht, als Ansprechpartner des Bundes in dieser Angelegenheit akzeptiert und legitimiert zu werden. Im März dieses Jahres wurde ausserdem der Verein Swiss Innovation Park (SIP) gegründet. Die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz hat dem SIP ein Mandat erteilt und will auch zukünftig als Auftraggeber für den SIP agieren. Der Verein bezweckt die Bildung einer nationalen Trägerschaft für den Innovationspark. Mitglieder des Vereins sind zahlreiche Kantone, mögliche Standortgemeinden, Hochschulen und Verbände. Mit der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz und dem SIP ist nach meiner Auffassung die vom Bundesrat geforderte koordinierte Zusammenarbeit auf guten Wegen.

Der Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren ist es ausserordentlich wichtig, dass entgegen der ursprünglichen Überlegung des Bundesrates keine Einschränkung auf einen einzigen grossen Innovationspark erfolgt. Die Fassung der Minderheit würde dies erlauben. Den Volkswirtschaftsdirektoren schwebt vor, dass in der Nähe von Forschungsinstitutionen und Hochschulen massgeschneiderte Innovationspärke unter einem gemeinsamen nationalen Dach realisiert werden könnten. Die Fassung der Mehrheit würde genau dies erlauben. Sie ist aber besser als die Fassung des Nationalrates, weil sie nicht bereits von Beginn an mehrere Pärke verlangt.

Die Volkswirtschaftsdirektoren weisen nach meiner Auffassung zu Recht darauf hin, dass in der Schweizer Forschung zwar Spitzenergebnisse erzielt werden, dass es aber nicht immer gelingt, die Resultate in die Praxis zu transferieren, dass also hinsichtlich Wissens- und Technologietransfer in die Industrie, in die KMU gewisse Defizite bestehen. Die Kantone sind überzeugt, dass mit der nun vorgeschlagenen Konzeption eine gute Ausgangslage geschaffen würde, um diese Defizite zu beheben. Economiesuisse wendet ein, dass bei der Festlegung der Standorte regionalpolitische Überlegungen im Vordergrund stehen könnten. Diese Gefahr mag bestehen, sie darf aber nach meiner Auffassung und angesichts der restriktiven Formulierungen im Gesetz nicht überschätzt werden: Der Park muss "einem übergeordneten nationalen Interesse, der Wettbewerbsfähigkeit, der Ressourceneffizienz und der nachhaltigen Entwicklung" entsprechen, und er muss einen wichtigen "Beitrag zur Vernetzung der Innovationstätigkeiten" leisten.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und bei Artikel 32 der Fassung der Mehrheit zuzustimmen.