Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2001-06-21
Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-06-21
Wortprotokoll
Ich habe Sie heute Morgen anlässlich der Eintretensdebatte gebeten, wenn immer möglich der bundesrätlichen Linie zu folgen und diese Regel nur dann zu verlassen, wenn Ihnen ein besserer Antrag vorgelegt wird. Dieser Moment ist jetzt gekommen. Ich lege Ihnen im Namen der Minderheit zu Artikel 32 eine bessere Fassung vor, als sie in der Vorlage zu finden ist.
Wir haben ja bisher das Thema Verkehrssicherheit stundenlang unter den beiden Aspekten Ausbildung und Alkohol behandelt. Vom dritten wichtigen Risikofaktor, dem Tempo, haben wir nicht gesprochen. Darüber haben wir in diesem Saal - Sie erinnern sich sicher - vor einem Jahr anlässlich der Volksinitiative "für mehr Verkehrssicherheit durch Tempo 30 innerorts mit Ausnahmen" des VCS gesprochen.
Ich habe nicht die Absicht, hier diese materielle Diskussion wieder aufzunehmen. Ich möchte Sie einfach an das erinnern, was damals unbestritten geblieben und jetzt der Kern dieses Antrages zu Artikel 32 ist. Es ist unbestritten geblieben, dass wir innerorts viel zu viele Verkehrsunfälle haben. Es ist auch unbestritten geblieben, dass eine Temporeduktion am richtigen Ort, d. h. auf der richtigen Strasse, das geeignete Mittel sein kann, um die Zahl der Unfälle und damit die Zahl der Verletzten zu reduzieren.
Die VCS-Initiative ist gescheitert, das wissen wir alle. Sie ist aber nicht an ihrem guten Kern gescheitert, sondern an ihren zwei offensichtlichen Mängeln. Diese offensichtlichen Mängel waren, dass man Tempo 30 innerorts generell auf allen Hauptstrassen einführen wollte und das erst noch auf Verfassungsstufe festzuschreiben gedachte. Mit dem Minderheitsantrag zu Artikel 32 haben wir die beiden Mängel beseitigt und den guten Kern der Initiative erhalten.
Wir siedeln die Lösung also nicht auf der Verfassungsebene an, sondern hier im Strassenverkehrsgesetz; das ist auch der richtige Ort.
Ich versuche Ihnen jetzt nur ganz knapp die wichtigsten Inhalte dieses neuen Artikels 32 darzustellen. Es ist leider in der Fahne nicht sehr übersichtlich, darum widme ich dieser Darstellung ein bisschen Zeit. Die erste wichtige Aussage ist, dass wir dem Bundesrat die Kompetenz nehmen, die [PAGE 918] Höchstgeschwindigkeiten auf allen Strassen festzulegen. In Zukunft soll er die Höchstgeschwindigkeiten nur noch auf allen Strassen ausserorts festlegen können. Das ist die eine wichtige Festlegung. Daraus ergibt sich eine Konsequenz in Absatz 4 von Artikel 32. Hier schreiben wir die Höchstgeschwindigkeiten innerorts vor, und zwar wie folgt: Sie soll auf Hauptstrassen 50 Stundenkilometer betragen - auf verkehrsorientierten Strassen heisst das -, und sie soll auf siedlungsorientierten Strassen nur noch 30 Stundenkilometer betragen. Diese Herabsetzung von generell 50 Stundenkilometern auf zum Teil 30 Stundenkilometer soll eben auch - das ist neu - dann möglich sein, wenn eine Innerortshauptstrasse eindeutig mit einer überdurchschnittlichen Unfallhäufigkeit oder mit überdurchschnittlichen Lärmimmissionen verbunden ist. Nur unter diesen eindeutigen Bedingungen soll die Herabsetzung von 50 Stundenkilometern auf 30 Stundenkilometer möglich sein. Damit haben wir eine massgeschneiderte Lösung, um unfallträchtige Innerortsstrassen zu entschärfen.
Die Kompetenz zur Herabsetzung von 50 Stundenkilometern auf 30 Stundenkilometer übertragen wir dem Kanton. Das Recht, diese Herabsetzung zu beantragen, steht der Gemeinde zu, in der sich diese Strasse befindet.
Die Lösung, die wir Ihnen vorschlagen, ist im Rahmen des Strassenverkehrsgesetzes am richtigen Ort. Sie finden in Artikel 3 schon jetzt eine Kompetenzzuteilung an die Kantone; sie dürfen Verkehrsregelungen verfügen, wenn es zum Beispiel um die Sicherheit geht. Genau diese Kompetenz möchten wir hier zielgerichtet in Anspruch nehmen.
Ich danke Ihnen für die Zustimmung zum Antrag der Minderheit.