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Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-03-14

Wortprotokoll

Sie wissen es und haben es soeben wieder gehört: Den Sondermassnahmen der KTI gegen die Frankenstärke war ein fast unglaublicher Erfolg beschieden: Innerhalb von acht Wochen gingen tausend Gesuche ein. Die 100 Millionen Franken wurden etwa sechsfach überzeichnet, die Geschäftsstelle der KTI hat ihr Forschungs-und-Entwicklungs-Team verdoppelt, und die KTI-Experten haben viele zusätzliche Evaluationssitzungen eingeschoben. Wir konnten die Hälfte der Gesuche prüfen, und die Hälfte davon, nämlich 246 Gesuche, wurde schliesslich bewilligt, mit einem durchschnittlichen Förderbeitrag von 460 000 Franken. Es ist unbestritten, dass diese Sondermassnahmen 2011 eine echte Innovationswelle ausgelöst haben. Sie zeugt von der Bereitschaft der Wirtschaft, vor allem der KMU, in schwierigen Zeiten auf Innovation zu setzen. Mit besonderer Zufriedenheit erfüllt mich, dass 40 Prozent der Gesuche von Unternehmungen eingereicht wurden, welche vorher keine KTI-Projekte durchgeführt hatten.

Es gibt aber insofern eine kleine b-Moll-Stimme, als wir die Hälfte der im Rahmen der Sondermassnahmen eingereichten Projekte nicht evaluieren konnten, weil die zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft waren. Wir mussten aus zeitlichen Gründen nach dem Prinzip "first come, first served" handeln. Viele, die noch an ihrem Projekt feilen mussten, kamen dann zu spät und deshalb nicht mehr in die Ränge. Die KTI hat eine ganze Reihe von Gesuchstellern ermutigt, ihre Gesuche im Rahmen der regulären Förderungsmittel erneut einzureichen. Per Ende Februar sind im laufenden Jahr bereits wieder 240 Projekte eingereicht worden.

Wie soll es weitergehen? Sie ahnen es: Ich möchte natürlich verhindern, dass wir in einer Stop-and-go-Situation landen. Ich habe deshalb dem Bundesrat Antrag gestellt; der Bundesrat hat am 22. Februar einem Nachtragskredit von insgesamt 60 Millionen Franken zugestimmt. Der Bundesrat wird dem Parlament die Zusatzfinanzierung wie gesagt bereits im Rahmen des Nachtrags I zum Voranschlag 2012 unterbreiten. Vorgesehen sind zusätzliche 40 Millionen für den Verpflichtungskredit der KTI, das heisst für die Bewilligung neuer Gesuche, die den anspruchsvollen Kriterien der regulären Projektförderung genügen. Weiter wird der KTI ein zusätzlicher Zahlungskredit von 20 Millionen Franken zur Verfügung gestellt, um Zahlungsverpflichtungen aus laufenden Projekten nachzukommen. Es sind Projekte, die aufgrund der personellen Engpässe während der Sondermassnahmen nicht im Jahr 2011 gestartet werden konnten.

Mit dieser Lösung bleibt der KTI genügend Zeit, um die besten Gesuche, welche im Rahmen der Sondermassnahmen 2011 neu eingereicht werden, zu unterstützen. Bei einer Annahme der Motion Ihrer Kommission könnte das Anliegen dem Parlament erst in einem ordentlichen Verfahren beim Nachtrag II zum Voranschlag 2012 unterbreitet werden, was für eine unmittelbare Hilfe zu spät käme. Dem Anliegen der Motion kann mit dem Bundesratsentscheid für den Nachtrag I entsprochen werden. Der Bundesrat beantragt daher nur formell eine Ablehnung der Motion. Fakt ist, dass wir im Sinne der Nachhaltigkeit eine Projektförderung anstreben sollten, die nicht nur kurzfristig wirkt, sondern auch mittelfristig die Innovationstätigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen stärkt. Für die Schweizer Wirtschaft bedeutet jede Million, die wir zusätzlich zur Verfügung haben, zusätzliche Schubkraft, und die können wir heute - wir sind vielleicht in nicht mehr ganz so schwierigen Zeiten wie letztes Jahr, aber noch immer in höchst anspruchsvollen Zeiten - sehr wohl gebrauchen.

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