Schelbert Louis · Nationalrat · 2012-03-13
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2012-03-13
Wortprotokoll
Die Minderheit der Kommission beantragt, der parlamentarischen Initiative zur Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes Folge zu geben. Die Initiative verlangt, dass auf allen Einkommen prozentual dieselben Beiträge für die Arbeitslosenversicherung erhoben werden. Das ist heute nicht der Fall. Heute wird auf Einkommen bis 126 000 Franken ein Beitrag von gesamthaft 2,2 Prozent erhoben; Einkommen darüber sind abgabefrei. Eine vorübergehende Ausnahme bilden die Einkommensteile zwischen 126 000 und 315 000 Franken; auf diesen wird bis zur Tilgung der Schulden der Arbeitslosenversicherung ein Solidaritätsbeitrag von 1 Prozent erhoben. Ist die Schuld getilgt, entfällt dieser Beitrag wieder.
Ziel der Initiative ist es, eine grössere Solidarität zwischen den Bestverdienenden und den Personen mit mittleren und kleineren Einkommen zu erreichen. Das hält die Minderheit der Kommission für gerechtfertigt. Die ALV ist eine Sozialversicherung, sie baut auf der Solidarität auf. Leider haben Bundesrat und Parlamentsmehrheit mit der letzten Revision dieser Versicherung in die andere Richtung gearbeitet, in Richtung Individualisierung. Wer, auch aus ehrenwerten Gründen, über eine längere Zeit die Beiträge nicht einbezahlt hat oder nicht hat einzahlen können, wird seither mit längeren Wartefristen und einer Verringerung der Anzahl Taggelder bestraft. "Durchsetzung des Versicherungsprinzips" wurde dieser Vorgang genannt. Im Kern war es eine Entsolidarisierung in der ALV, die nur mit dem vorübergehend erhobenen Beitragsprozent auf Einkommen zwischen 126 000 und 315 000 Franken ein leichtes Gegengewicht erhielt. Für die über 55-Jährigen wurde in der Herbstsession 2011 eine Korrektur beschlossen. Es sind aber weitere Korrekturen nötig; mit dieser parlamentarischen Initiative erhalten Sie die Chance dazu.
Weiter ist klar, dass die ALV mit der Umsetzung der Initiative zu erheblichen Mehrerträgen käme. Diese könnte sie gut gebrauchen. Der Schuldenberg der ALV ist gross, und wenn sich die Rezessionsprognosen bewahrheiten, könnte er weiter zunehmen. Auf dem Weg, der mit der Gesetzesrevision beschritten wird, wird es noch viele Jahre dauern, bis die ALV entschuldet ist. Mit der parlamentarischen Initiative könnte dieser Prozess beschleunigt werden, zum Wohl der Kasse, aber auch zum Wohl jener, die arbeitslos werden.
In der Kommission wurde kritisiert, mit der Initiative werde das Resultat der Volksabstimmung nicht genügend respektiert. Dieses Argument halten wir nicht für stichhaltig. Weite Teile der Bevölkerung verstehen die Begrenzung des Solidaritätsprozents nicht. Dies war einer der Punkte der Vorlage, über die abgestimmt wurde; die Zweifel am Sinn dieser Regelung sind eines der Ergebnisse der Vox-Analyse.
Damit ist gleichzeitig ein weiteres Argument der Initiativgegner geschwächt. Es reiche nun mit der Solidarität, hiess es; die sogenannte Umverteilungsmaschinerie solle nicht ausgebaut werden. Die Minderheit der Kommission vermutet, dass die Bevölkerung zu grossen Teilen nicht so denkt. Wir verweisen noch einmal auf die Vox-Analyse; deren Ergebnisse halten wir für verständlich, dass nämlich jene, die am meisten verdienen, am besten Beiträge an die ALV leisten können. Dem kommt die ebenfalls traktandierte Kommissionsmotion jetzt wenigstens ein bisschen entgegen.
Wir beantragen, die Motion anzunehmen, noch besser aber ist es, wenn Sie auch der Initiative Folge geben.