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Weibel Thomas · Nationalrat · 2012-03-13

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2012-03-13

Wortprotokoll

Der Entwurf der Gesetzesrevision bleibt dem bisherigen Recht treu. In einigen Bereichen klärt er aber Aufgaben und Zuständigkeiten. Er vereinfacht die Planungsverfahren und macht sie effizienter. Er harmonisiert die Forschungsförderung mit dem neuen Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz und schafft die Grundlage für die Unterstützung eines nationalen Innovationsparks mit mehreren Standorten.

Die Totalrevision geht von zwei Grundsätzen aus: Die Förderaufgabe des Bundes wird nicht erweitert; die vorliegende Revision schafft keine Rechtsgrundlage für neue Subventionstatbestände bei der Forschungs- und Innovationsförderung des Bundes. Die einzige Ausnahme betrifft die von den eidgenössischen Räten bereits beschlossene mögliche Unterstützung zur Errichtung eines nationalen Innovationsparks. Die bisherige niedrige Regulierungsdichte wird beibehalten. Das geltende Gesetz ist ein einfaches Aufgaben- und Organisationsgesetz, das sich seit seiner Inkraftsetzung vor bald dreissig Jahren insgesamt bewährt hat und auch heutigen Anforderungen zu genügen vermag. Der Charakter als solides Rahmengesetz zur Forschungs- und Innovationsförderung des Bundes wird mit der vorliegenden Totalrevision beibehalten.

Zu den wichtigsten Revisionspunkten: Aufgaben und Zuständigkeiten der im Gesetz verankerten Förderorgane werden präzisiert. Im Zentrum steht die Präzisierung der an den Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung und an die KTI delegierten Förderaufgaben. Dabei wird angestrebt, deren eigenständiges Profil und deren Komplementarität im Rahmen der Forschungs- und Innovationsförderung des Bundes zu verdeutlichen.

Der ausgewiesene Revisionsbedarf im Bereich Zuständigkeit, Aufgaben und Verfahren der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit wird mit dieser Revision angegangen. Aufgaben, Koordination, Qualitätssicherung in der Ressortforschung des Bundes werden geklärt und präzisiert. Die Ressortforschung des Bundes ist in grossen Teilen spezialgesetzlich abgestützt und geregelt. Zugleich untersteht sie aber auch dem Forschungsgesetz. Die Ressortforschung steht schon länger auch in der Kritik, es fehle ihr an Transparenz. Koordination, Planung und Qualitätskontrolle wiesen Mängel auf. Die Grünliberalen begrüssen, dass das Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz als klares Rahmengesetz auch die Ressortforschung ausgestaltet und dabei die Koordination mit der allgemeinen Forschungs- und Innovationsförderung des Bundes sicherstellt.

Es wird die Rechtsgrundlage geschaffen für die Unterstützung eines nationalen Innovationsparks an mehreren Standorten. Die Grünliberalen unterstützen diese Formulierung und Lösung, denn sie ist zwingend notwendig, um die Nähe zu den relevanten Partnern auch zu gewährleisten. Während alle übrigen Revisionspunkte von den heutigen Subventionstatbeständen ausgehen und keine Erweiterung beinhalten, wird hier die Voraussetzung für eine neue Fördermöglichkeit des Bundes geschaffen. Wie gesagt, entspricht dies der Thematik einer von beiden Räten angenommenen Motion aus der FDP-Fraktion (07.3582).

Das geltende Gesetz geht von einem zeitlich dreifach gestuften Planungskonzept aus: langfristige Zielsetzung, mittelfristige Mehrjahresprogramme und jährliche Verteilungspläne. Dieses von der Planungsphilosophie der Achtzigerjahre geprägte Konzept mit langfristigen, über die Beitragsperioden hinausreichenden Zielen bewährt sich heute in der Praxis nicht mehr. Die vorliegende Revision bewirkt eine Vereinfachung, und gleichzeitig wird die Effizienz bei den notwendigen Planungsmassnahmen erhöht. Die im Gesetz verankerten Informations- und Kontrollinstrumente haben sich grundsätzlich bewährt, bedürfen aber der Ergänzung und Präzisierung.

Die Grünliberalen unterstützen die Revision auch, weil sie mehr Transparenz bringt: Transparenz bezüglich der Fördertätigkeit der Organe, aber auch Transparenz bezüglich der Information über die Resultate der mit Bundesmitteln geförderten Projekte. Forschung und Innovation sind die zentralen Kompetenzen unseres Landes, unserer Hochschulen und unserer Wirtschaft. Die Gesetzesrevision optimiert und stärkt dazu die Rahmenbedingungen.

Die Grünliberalen treten auf die Vorlage ein und werden bei den Minderheitsanträgen jeweils die Nachhaltigkeit der Forschung unterstützen.