Aebischer Matthias · Nationalrat · 2012-03-13
Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-13
Wortprotokoll
Die Motion Tschümperlin 09.3883, "Elternbildung gehört ins Weiterbildungsgesetz", hat dieser Rat vor knapp einem Jahr bereits angenommen. Die nationalrätliche WBK empfiehlt Ihnen, auch die nun leicht abgeänderte Motion anzunehmen. Die Mehrheit der WBK - der Entscheid fiel mit 12 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen - will also, dass "die Elternbildung im Zusammenhang mit dem Weiterbildungsgesetz in geeigneter Form zu berücksichtigen" ist. In der ursprünglichen Version wurde der Bundesrat beauftragt, "die Elternbildung im Weiterbildungsgesetz zu verankern".
Diese minime sprachliche Änderung, so fand die Kommissionsmehrheit, läuft dem Inhalt nicht zuwider. Auch der leicht abgeänderte Motionstext gibt der Elternbildung das Gewicht, das sie in unserer Gesellschaft braucht. Die Erziehung der Kinder und die dazugehörende Arbeit seien eine wichtige Herausforderung für die Eltern, war etwa in unserer Kommission zu hören, sie müssten unterstützt und gesetzlich verankert werden.
Zurzeit werden vom Verband für Elternbildung die Zahlen betreffend die Anzahl der Kurse und die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des letzten Jahres ermittelt. Rund 70 000 Mütter und Väter haben im Jahre 2011 an einem Elternbildungskurs teilgenommen. Alle Elternbildungsangebote zusammengezählt machen mehr als 10 Prozent der gesamten Erwachsenenbildung aus. Das Ziel ist es, dieses Elternbildungsangebot zu koordinieren und einen Qualitätsstandard zu entwickeln. Wie genau, steht nun bei der Vernehmlassung des Weiterbildungsgesetzes zur Diskussion.
Die klare Mehrheit der WBK des Nationalrates will, dass die Elternbildung im Zusammenhang mit dem Weiterbildungsgesetz in geeigneter Form zu berücksichtigen ist, und empfiehlt Ihnen, es dem Ständerat gleichzutun und die abgeänderte Motion "Elternbildung gehört ins Weiterbildungsgesetz" anzunehmen.