AB 131798
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2012-03-13
Wortprotokoll
In der Schweiz haben wir im Bereich des Tierschutzes ein sehr hohes Niveau, namentlich auch im internationalen Vergleich. Es wurde gesagt: Erst vor wenigen Jahren, nämlich im September 2008, ist die heute geltende Tierschutzgesetzgebung in Kraft getreten, und diese hat für das Wohlergehen der Tiere zweifellos noch einmal Fortschritte gebracht.
Die Tierschutzgesetzgebung legt den Fokus auf die Verantwortung der Tierhalter: Sie müssen die Bedürfnisse ihrer Tiere kennen und wissen, wie sie richtig zu halten sind. Ebenfalls zentral ist die Professionalisierung der Vollzugsbehörden. Die vorliegende Gesetzesrevision bringt keine grundsätzlichen Änderungen, dies wurde gesagt. Es geht weder um eine Abschwächung des Tierschutzes, noch geht es um wesentliche Neuerungen. Aber es müssen ein paar Aktualisierungen vorgenommen werden. Die Strafbestimmungen des Tierschutzgesetzes müssen dem Sanktionssystem im neuen Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches angepasst werden. Ebenfalls angepasst werden müssen die Bestimmungen zu den Zuständigkeiten von Bund und Kantonen für den Vollzug an der Grenze und für die Strafverfolgung. Die diesbezüglichen Artikel entsprechen aufgrund des Veterinärabkommens mit der EU nicht mehr der heutigen Realität. Andererseits braucht es gewisse Nachbesserungen. So soll für einzelne Bestimmungen der Tierschutzverordnung eine explizite formell-gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Eine Neuerung schlägt Ihnen der Bundesrat im Bereich der Tierversuche vor: Mit dem neuen Artikel 20a soll hier die Transparenz verbessert werden, ohne aber berechtigte Geheimhaltungsinteressen zu übergehen.
Schliesslich erfüllt der Bundesrat mit dieser Vorlage auch einen Auftrag des Parlamentes: Das heute geltende Einfuhrverbot für Hunde- und Katzenfelle soll nämlich auf die Durch- und Ausfuhr sowie den nationalen Handel mit Hunde- und Katzenfellen ausgedehnt werden. Dies verlangt die vom Parlament angenommene Motion Barthassat 07.3848.
Ich beantrage Ihnen meinerseits, auf die Vorlage einzutreten.