Lexipedia

Riklin Kathy · Nationalrat · 2012-03-13

Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP · 2012-03-13

Wortprotokoll

Die CVP begrüsst die vorliegenden Änderungen des Tierschutzgesetzes, die nun beantragt werden, obwohl erst etwas mehr als sechs Jahre seit der letzten Gesetzesrevision vergangen sind. Wir befürworten die punktuellen Verbesserungen und Aktualisierungen, welche unser Parlament zu einem grossen Teil selber beantragt hat. Wir begrüssen insbesondere die Regelung der internationalen Tiertransporte - ein Dauerbrenner, welcher uns in der WBK immer wieder beschäftigt hat.

Im besonders sensiblen Bereich der Tierversuche werden die formell-gesetzlichen Grundlagen für ein elektronisches Informationssystem geschaffen. Zudem wird die Veröffentlichung von Informationen zu Tierversuchen geregelt. Damit [PAGE 377] wird die erwünschte Transparenz geschaffen, ohne dass die berechtigten privaten oder öffentlichen Interessen der Forscher und Forscherinnen verletzt werden. Das neue elektronische Informationssystem ist auch ein positives und wegweisendes Beispiel für den konkreten Einsatz von E-Government.

Mehr Transparenz und Information der Öffentlichkeit ist aber immer mit Kosten verbunden; dessen müssen wir uns bewusst sein. In diesem Fall erfordert sie die Aufstockung des Personalbestandes um eine zusätzliche Stelle im Umfang von 100 Stellenprozenten. Diese Erhöhung der Betriebskosten wird mittels Gebühren zur Hälfte durch die Kantone getragen werden.

Wir begrüssen es auch, dass der Bundesrat für Personen, die Pflegehandlungen an Tieren vornehmen, Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung festlegen und bestimmte Pflegehandlungen an Tieren für melde- oder bewilligungspflichtig erklären kann.

Wir lehnen bei Artikel 7 den Minderheitsantrag Chevalley ab, welcher ein Verbot der Haltung von Cetacea und Otariidae verlangt. Probleme mit Wildtieren und insbesondere Delfinen, wie sie im Connyland in Lipperswil aufgetreten sind, wollen wir nicht über Verbote regeln. Wir sind der Auffassung, dass die Anforderungen definiert werden müssen, damit solche Tiere gehalten werden dürfen. Dies müsste eigentlich auch die Philosophie einer grünliberalen Partei sein.

Wenn wir heute die Haltung von Delfinen, Walen, Robben und Seelöwen in der Schweiz verbieten, wird morgen das Verbot auf weitere Tierarten ausgedehnt werden. Wir müssen die Haltebedingungen für Tiere bestimmen und dürfen nicht generelle Verbote aussprechen.

Wenn jetzt eine Minderheit im Rahmen dieser kleinen Gesetzesrevision das Beschwerderecht im Schnellzugstempo ins Gesetz hineinschreiben will, obwohl der Geschäftsführer des Schweizer Tierschutzes in den Hearings der ständerätlichen WBK klar sagte, dass er keine weiteren Wünsche habe, ist dies eigenartig. Die schweizerischen Tierschutzvereinigungen haben bereits mit der Volksabstimmung über den Tieranwalt zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Bevölkerung einen guten Tierschutz will, aber doch klare Grenzen sieht.

Wir begrüssen aber das Verbot des Handels mit Katzen- und Hundefellen, welches auf eine Motion unseres Kollegen Luc Barthassat (07.3848) zurückgeht. Der Vollzug dürfte nicht einfach sein, doch das Anliegen stösst bei der Schweizer Bevölkerung auf grosse Zustimmung.

Zum Schluss möchte ich dem Bundesrat und dem BVET für die gute Vorbereitung der Vorlage und für die Unterstützung bei den Tierschutzanliegen herzlich danken.