Schiesser Fritz · Ständerat · 1999-12-16
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 1999-12-16
Wortprotokoll
Als eines der amtsälteren Mitglieder dieses Rates erlaube ich mir bei diesem Geschäft eine Vorbemerkung: Wir sind ein Rat, in dem Sachlichkeit und Objektivität in der Auseinandersetzung vorzuherrschen pflegen. Das soll nicht heissen, dass man in einer Angelegenheit nicht auch Emotionen einbringen kann. Wenn diese auf die Sache bezogen sind und moderat ausgedrückt werden, ist nichts dagegen einzuwenden. Ich würde es aber als langjähriges Mitglied dieses Rates ausserordentlich bedauern, wenn in der kommenden Legislatur Fairness, Objektivität und Kollegialität in diesem Rat nicht mehr so weitergeführt werden könnten wie bis anhin. Ich hoffe, dass das Geschehen von heute Morgen nicht ein Zeichen der Verhärtung in der Auseinandersetzung in diesem Rat ist.
Der heutige Entscheid hat Schicksalsbedeutung für das Unternehmen Expo.02. Ich glaube, dass die Voraussetzungen so geartet sind, dass ein Nein unseres Rates das Ende des Unternehmens bedeuten würde. Davon können wir ganz klar ausgehen, denn eine Chance hat diese Expo.02 - die noch lange nicht auf festem Grund steht; dessen sind wir uns alle bewusst - nur dann, wenn auch wir dieser Vorlage zustimmen.
Der Bundesrat hat die entsprechenden Leitplanken gesetzt. Herr Bundesrat Couchepin hat in unserer Kommission auf diesbezügliche Fragen klar ausgeführt, dass diese einzuhalten sind. Ob diese Leitplanken genügen oder nicht, müssen wir beurteilen.
Wer der Auffassung ist, die Expo.02 dürfe aus finanziellen Gründen nicht so weiterverfolgt werden, weil das Risiko zu gross sei, der muss dafür sein, die Übung abzubrechen. Folglich muss man gegen die heutige Vorlage stimmen. Ich kann das verstehen. Es ist durchaus möglich und angängig zu sagen, dass die Voraussetzungen immer noch zu unsicher seien, dass man viel zu wenig wisse und dass man unter diesen Voraussetzungen nicht gewillt sei, weitere 250 Millionen Franken - wenn auch zum Teil in Form von Darlehen - zu sprechen. Das ist eine klare und saubere Ausgangslage, und das kann ich verstehen.
Man muss aber auch zur Kenntnis nehmen, was das heisst, wenn unser Rat heute mit einem negativen Entscheid das Ende des Projektes Expo.02 vorbereitet. Ein Abbruch dieser Übung ist nicht gratis. Gemäss den Feststellungen des Teams Hayek - das können wir der Botschaft des Bundesrates entnehmen - kostet ein Abbruch ungefähr 300 Millionen Franken. Davon sind etwa - ich spreche in Grössenordnungen - 160 Millionen gedeckt, 140 Millionen wären noch irgendwo aufzubringen, oder dann wären natürlich entsprechende Verluste zu tragen - wahrscheinlich von kleinen Unternehmen, die nichts dafür können. Ob wir als schweizerische Eidgenossenschaft das einfach so hinnehmen könnten? Hinter diese Frage setze ich, wenn nicht aus rechtlichen, so doch mindestens aus moralisch-politischen Gründen ein Fragezeichen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir uns ohne irgendeine weitere Leistung aus der Affäre ziehen könnten mit der Begründung, das gehe uns nichts an, das sei ein privates Unternehmen, damit hätten wir grundsätzlich nichts zu tun. Ich glaube, diese Sicht der Dinge wäre doch etwas zu einfach. Wir müssen also davon ausgehen, dass wir uns so oder so mit den Folgen eines Scheiterns auseinandersetzen müssten und dass wir wohl kaum darum herumkommen, uns zu überlegen, ob wir nicht auch in diesem Fall zusätzliche Leistungen erbringen müssten.
Was hat nun die Kommission - Kollege Gentil hat es zwar ausgeführt, aber ich möchte es hier noch einmal betonen - dazu gebracht, trotz diesen Überlegungen diese Vorlage positiv zu beurteilen? Ich kann nicht verhehlen, dass wir in der Kommission eine gewisse positive Aufbruchstimmung erlebt haben.
Wir sind der Auffassung, dass mit der Neuorganisation, mit den neuen Leuten, mit den neuen Strukturen eine neue Bewegung entstanden ist und dass auch vonseiten der Wirtschaft Zeichen dafür vorhanden sind, dass man bereit ist, bei diesem Projekt vermehrt und verstärkt mitzumachen. Ich glaube, wir sollten dieses Pflänzchen jetzt nicht ausreissen, sondern versuchen, es zu hegen. Wir sollten diesen verhaltenen Optimismus unterstützen. Es wird ja relativ rasch entschieden werden müssen; schauen Sie sich die Fristen an, innert derer - letztlich vom Bundesrat - über das Projekt entschieden werden muss. Herr Bundesrat Couchepin hat uns gesagt, wenn namhafte Zweifel vorhanden seien, werde es ein Nein geben. Es muss rasch entschieden werden, im Januar oder im Februar. Diese Chance sollten wir jetzt geben.
Ich entnehme einem Schreiben der Regierungen der Ostschweizer Kantone, dass man zumindest in diesen Kantonen eigentlich gewillt ist, die geplanten Projekte durchzuführen, und die entsprechenden Voraussetzungen positiv beurteilt - ich könnte mir vorstellen, dass das auch in den anderen Kantonen so ist; bezüglich der direkt betroffenen Kantone gehe ich selbstverständlich davon aus, dass dem so ist. Ich lese Ihnen nur einen Satz aus einem Schreiben der Ostschweizer Regierungen vom 1. Dezember 1999 vor: "Mit Ihrem positiven Entscheid zur Finanzierung der Landesausstellung werden Sie wesentliche Voraussetzungen dafür schaffen, dass nach dem Verschieben der Expo.01 nun die Expo.02 realisiert werden kann. Die Ostschweizer Kantone sind bereit, auch für die Expo.02 mit dem Beitrag Aua Extrema ihren Teil zum Gelingen der Landesausstellung beizutragen." Nachdem man immer wieder gesagt hat - wahrscheinlich sogar zu Recht -, dass man an und jenseits der Limmat und der Linth für diese Expo.02 eigentlich nicht gross engagiert sei, ist das mindestens ein klares Zeichen aus der Ostschweiz, dass man bereit ist, seinen Beitrag im Rahmen des vorgesehenen Projektes, das ich als sehr gut bezeichnen möchte, zu leisten.
Das ist ein äusserst positives Zeichen aus einer Landesgegend, von der es bisher hiess, sie stehe der Expo.02 [PAGE 1145] reserviert gegenüber. Natürlich ist das eine Äusserung der Regierungen, die Bevölkerung wird noch entsprechend motiviert werden müssen.
Eine kurze Bemerkung zum Argument, es wäre für dieses Land eine Schande, wenn wir nicht in der Lage wären, eine Expo.02 auf die Beine zu stellen. Ich meine: Das wäre es nicht. Wenn die Expo.02 nicht realisiert werden kann, weil die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind, dann ist dem so, und dann ziehen wir die Schlussfolgerungen daraus. Andererseits scheint mir die Expo.02 für unser Land doch von einer gewissen Bedeutung zu sein, auch wenn sie nicht mehr die gleiche emotionale Bedeutung haben wird wie die Expo 1964 oder die Landi 1939, weil die Umstände ganz anders sind. Aber es müsste eigentlich doch zu Reflexionen Anlass geben, wenn wir nicht in der Lage sein sollten, ein solches Projekt zu verwirklichen. Die Schweiz ist ein Land, in dem die Ressourcen - materiell wie geistig - vorhanden sein sollten, um etwas Derartiges zu gestalten. Etwas anderes wäre es, wenn man sich fragen würde, ob eine Expo noch zeitgemäss sei. Wenn der Zeitgeist dagegen spräche, hätte ich nichts dagegen einzuwenden, wenn entsprechend kritische Stimmen laut würden. Aber ich meine auch, wir müssten unsere Kräfte anspannen und versuchen, alles zu tun, was möglich und vernünftig ist, um diese Expo.02 durchzuführen, nachdem verschiedene andere Projekt gescheitert sind. Wir Vertreter anderer Kantone sind es irgendwie den Standortkantonen schuldig, zumindest anzuzeigen, dass die Nichtstandortkantone bereit sind, einen vertretbaren Beitrag zur Expo.02 zu leisten, so wie das der Bund auch tun sollte.
Eine Bemerkung zur Vergangenheit: Es ist verschiedentlich die Auffassung vertreten worden - natürlich auch in der Kommission -, man dürfe nicht einfach auf dem bisherigen Weg weitergehen und dieses Projekt weiterverfolgen ohne das Kapitel "Vergangenheit" zu bearbeiten. Ich bin der Auffassung, dass dem zuzustimmen ist. Was vorgefallen ist - es wird niemand behaupten können, dass keine grossen Fehler gemacht worden seien -, muss irgendwann einmal in nächster Zeit aufgearbeitet werden. Es geht mir nicht um die finanzielle Verantwortlichkeit derjenigen Personen, die in leitender Stellung tätig gewesen oder heute noch tätig sind. Das wäre eine Übung, die nicht sehr viel brächte. Es geht um die politische Verantwortung und um die Verantwortung derer, die eigentlich für das, was falsch gemacht worden ist, herangezogen werden müssten. Es sind grobe Fehler gemacht worden, darüber sind wir uns einig.
Wir hätten in der Kommission gerne einen zusätzlichen Artikel oder eine andere Fassung von Artikel 3bis eingefügt, um den Untersuchungsorganen des Bundes zusätzliche Kompetenzen zu geben. Das war u. a. ein wesentliches Argument unseres Kollegen Zimmerli, einen allgemein verbindlichen und nicht einen einfachen Bundesbeschluss vorzuschlagen. Nachdem man uns vonseiten der Expo.02 zugesichert hat, man werde offen legen, was sich in der Vergangenheit ereignet habe, haben wir in der Kommission darauf verzichtet, Artikel 3bis zu ändern.
Ich gehe davon aus - und das sage ich ganz deutlich zuhanden des Protokolls -, dass den Untersuchungsorganen des Bundes, namentlich auch der Geschäftsprüfungskommission, ermöglicht wird, aus der Sicht des Bundes abzuklären, was bisher bei der Expo.02 falsch gelaufen ist, und die entsprechenden Schlussfolgerungen, auch politischer Art, zu ziehen. Das ist eine der wesentlichen Bedingungen, die ich an die Gewährung der 250 Millionen Franken knüpfe; die Zusage ist entsprechend gegeben worden.
Die Einwirkungsmöglichkeit der Finanzkontrolle ist im Beschluss verankert, sie ist aber auch schon aufgrund des Finanzkontrollgesetzes gegeben. Wir werden einmal in diesem Rat über die Verantwortlichkeiten für das, was in der Vergangenheit vorgefallen ist, diskutieren müssen.
Ich bitte Sie aus diesen und weiteren Gründen, die ich hier nicht erwähnen möchte, weil sie schon genannt worden sind, der Vorlage mit einem gewissen verhaltenen Optimismus zuzustimmen, wohl wissend, dass das Parlament einstweilen zu diesem Projekt nichts mehr zu sagen hat, weil es in die Hände des Bundesrates gelegt wird. Der Bundesrat wird dann letztlich den Entscheid fällen, ob die Voraussetzungen, wie sie von Kollege Gentil im Einzelnen dargelegt worden sind, erfüllt sind oder nicht.