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Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2012-03-13

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2012-03-13

Wortprotokoll

Die FDP-Liberale Fraktion wird auf das Gesetz eintreten und empfiehlt Ihnen, ausser bei Artikel 32 überall der Mehrheit zu folgen. Ebenfalls beantragen wir Ihnen, bei Artikel 7 den Einzelantrag Chevalley abzulehnen.

Das Tierschutzgesetz bringt punktuelle Verbesserungen - mein Vorredner, Herr Jositsch, hat sie aufgezählt, ich wiederhole es nicht -, zum Beispiel beim Informationssystem bei Tierversuchen. Es geht aber letztlich auch um die Ausbildung von Menschen, die mit Tieren zu tun haben. Wichtig erscheint uns bei diesem Gesetz, dass wir ein Tierschutzgesetz haben, das den modernen Ansprüchen gerecht wird, ohne jedoch die grundlegenden Zusammenhänge und die Praxis zwischen Bund, Kantonen und Tierschutzorganisationen zu ändern, was uns dann bei den Artikeln 25 und 25a bis 25c sicher vertieft beschäftigen wird. Es kann nicht angehen, dass wir ein Tierschutzgesetz machen und quasi eine grundlegende Änderung der Praxis dieser verschiedenen Akteure einführen, was schlussendlich dazu führen könnte, dass der effektive Tierschutz in einem doch sehr heiklen Bereich, wo es vor allem auch um die Tierversuche geht, nicht mehr stattfinden oder quasi blockiert werden kann.

Bei Artikel 7, den ich eingangs erwähnt habe, sind wir nicht der Meinung, dass die Haltung einzelner Arten wie die Delfin- und Walhaltung speziell erwähnt werden soll in einem Artikel, der - das sehen Sie, wenn Sie ihn lesen - sehr allgemein gehalten ist. Man gibt dort eben dem Bundesrat entsprechend die Kompetenz für Bewilligungen für die eine oder die andere Tierhaltung. Es geht ja nicht nur um die private, sondern auch um die gewerbliche Tierhaltung. Es ist von uns aus gesehen "artfremd", dass wir dort eine Ausnahmeregelung für zwei verschiedene Tierarten machen, denn, wie Sie es auch bestens wissen, gäbe es noch andere Tierarten, bei denen man vielleicht genau die gleichen Vorbehalte äussern könnte wie bei jenen, die Frau Chevalley in ihren Einzelantrag aufgenommen hat.

Das Wichtigste bei diesem Gesetz ist, dass man das Kind nicht mit dem Bade ausschütten sollte. Es kann nicht sein, dass das Wohl des Tieres, aber auch die Forschungsinteressen von Verfahrenslawinen zugedeckt werden können. Seien Sie sich dessen bewusst, wenn Sie über die Anträge der Minderheit Chevalley bei den Artikeln 25 und 25a bis 25c abstimmen. Wir sollten keine grundlegende Praxisänderung bei den Bewilligungen und beim Zusammenspiel von Bund, Kantonen, Kommissionen und Tierschutzorganisationen machen. Bleiben Sie bei der alten Regelung, die hat sich bestens bewährt. Über mehrere Jahrzehnte hinweg wurde der Tierschutz in der Schweiz massiv gestärkt, und von daher gesehen können wir gut bei der gängigen Praxis bleiben.