preparatory:AB 131804
Quadranti Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Fraktion BD · 2012-03-13
Wortprotokoll
Die BDP begrüsst die Änderung des Tierschutzgesetzes. Sie enthält aus unserer Sicht wichtige Anpassungen, wie z. B. die Ausweitung von Anforderungen an Personen, die Tiere ausbilden oder Pflegehandlungen vornehmen. Sinnvoll ist es auch, dass der Bundesrat überregionale Veranstaltungen mit Tieren für melde- oder bewilligungspflichtig erklären kann. Ich denke hier vor allem an die Zunahme von Verkaufsausstellungen, vor allem im Bereich Schlangen, Spinnen usw. Selbstverständlich steht die BDP auch überzeugt hinter dem neuaufgenommenen Verbot der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Hunde- und Katzenfellen sowie des Handels mit den daraus hergestellten Produkten. Damit unterstützen wir die Haltung von Katzen und Hunden in einigen Ländern nicht mehr. Sinnvoll ist es auch, dass für die Durchfuhr gemäss Artikel 15 in der Regel der Bahn- oder Luftverkehr benutzt werden muss. Ausnahmen kann der Bundesrat erlassen.
Begrüsst wird es von der BDP ebenfalls, dass ein Informationssystem im Bereich Tierversuche aufgebaut wird - dies, weil das Interesse an einer transparenten Information über Tierversuche einem grossen Interesse entspricht. Dass gemäss dem Antrag der Kommission in Artikel 20a aber auch darauf hingewiesen wird, dass die "schutzwürdigen privaten und öffentlichen Interessen" berücksichtigt werden müssen, ist sinnvoll. Dies dient dem Schutz derjenigen, welche Tierversuche durchführen, zum Beispiel vor militanten Tierschützern.
Die Mehrheit der BDP-Fraktion kann sich aber mit den Verbandsbeschwerderechten nicht anfreunden. Sie unterstützt deshalb auch hier die Aufnahme einer solchen gesetzlichen Bestimmung nicht. Für die Minderheit der BDP-Fraktion macht es Sinn, dem Tierschutz die gleichen Möglichkeiten zu geben, wie sie im Naturschutzgesetz vorgesehen sind. Zudem ist es so, dass mit den offiziellen Verbänden des Tierschutzes gut zusammengearbeitet wird. Eine Minderheit der BDP-Fraktion wird die Anträge bezüglich des Verbandsbeschwerderechts unterstützen.
Bei Artikel 32 unterstützt die BDP-Fraktion die Mehrheit, wonach die Kantone verpflichtet sind, den Bund über die Vollzugsmassnahmen sowie die Kontroll- und Untersuchungsergebnisse zu informieren. Sie möchte nicht, wie die Minderheit, die Kann-Formulierung gemäss Bundesrat und Ständerat übernehmen.
Zentral wichtig und eine persönliche Herzensangelegenheit ist es aber - ich werde in der Detailberatung nicht mehr dazu sprechen -, dass der Einzelantrag Chevalley zu Artikel 7 Absatz 3 angenommen wird. Die BDP macht sich nicht für ein Halteverbot für Robben stark, wie es die Minderheit Chevalley vorsieht, es ist aber ein altes Anliegen der BDP - die Motionen Gadient 11.3850 und Quadranti 12.3051 beweisen es -, die Einfuhr von Walen und Delfinen zu verbieten. Dem Leiden und Sterben von Delfinen in der Schweiz muss Einhalt geboten werden. Die grosse Anzahl von toten Tieren - acht in den letzten vier Jahren - zeigt in aller Deutlichkeit, dass dieser Einzelantrag Chevalley durchkommen muss. Wir haben es in der Hand, dafür zu sorgen, dass das Leiden von Delfinen und Walen in unserem Land nicht mehr stattfinden kann.
Die BDP hält ausdrücklich fest, dass sie keine Gegnerin von zoologischen Gärten und Wildgehegen ist, in denen dem Tierwohl und einer optimalen Haltung in Gefangenschaft grosses Gewicht beigemessen werden. Wir prangern die Haltung nur dort an, wo das Eingehen von Tieren, das Sterben von Tieren offensichtlich ist.
Ich fasse zusammen: Die BDP-Fraktion begrüsst die Änderungen des Tierschutzgesetzes. Sie wird bei Artikel 7 den Einzelantrag Chevalley annehmen, den Minderheitsantrag Chevalley aber ablehnen, weil damit auch das Halten von Robben verboten würde. Bei den Artikeln 23 und 25 wird die Mehrheit der BDP-Fraktion die Minderheitsanträge ablehnen, bei Artikel 32 wird die BDP-Fraktion die Mehrheit unterstützen. Ich hoffe, Sie tun das ebenso.