Jositsch Daniel · Nationalrat · 2012-03-13
Jositsch Daniel · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-03-13
Wortprotokoll
Das Tierschutzgesetz ist seit 2008 in Kraft, und es hat sich grundsätzlich bewährt. Bei dieser Vorlage geht es im Wesentlichen - im Wesentlichen, aber nicht nur - um geringfügige Anpassungen.
Zunächst benötigen wir eine gesetzliche Grundlage für das elektronische Informationssystem im Bereich der Tierversuche. Es geht darum, diese Frage formell-gesetzlich zu regeln. Tierversuche sind heikel und sollen nur in engen Grenzen möglich sein. Mit dem Informationssystem wird Transparenz hergestellt, und die gesetzlichen Bestimmungen regeln die Handhabung. Entsprechend werten wir diese Anpassungen positiv.
Vom Tierschutzgesetz bisher mangelhaft erfasst wurden Personen, die Tierpflegehandlungen vornehmen. Neu sind eine Meldepflicht und eine Bewilligungspflicht sowie Anforderungen an die Ausbildung vorgesehen. In diesem Bereich besteht erhebliches Missbrauchspotenzial, deshalb unterstützen wir auch diese Änderungen.
Ebenfalls positiv zu werten ist die Ausweitung des Verbots des Handels mit Hunde- und Katzenfellen. Zweckmässig und gewissermassen technisch bedingt sind die Anpassungen, die aufgrund des neuen Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches vorgenommen werden.
Die Kommission hat alle diese Korrekturen gutgeheissen, und sie hat eine zusätzliche Korrektur vorgenommen: Sie will die Kantone verpflichten, den Bund über Vollzugsmassnahmen sowie Kontroll- und Untersuchungsergebnisse zu informieren. Die Mehrheit möchte eine Muss-Vorschrift statt einer Kann-Vorschrift. Auch das unterstützen wir.
Es liegen drei wesentliche Minderheitsanträge vor. Zu diesen Anträgen äussere ich mich dann in der Detailberatung. Die SP-Fraktion ist aber grundsätzlich für Eintreten und beantragt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten.