Imoberdorf René · Ständerat · 2013-06-03
Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-03
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative 12.400, die wir vorhin beraten und der wir auch zugestimmt haben, verlangt, dass die stromintensiven Unternehmen vollumfänglich oder teilweise von der KEV befreit werden. In Ergänzung zu dieser Initiative verlangt die Motion der UREK-NR, die wir jetzt beraten, dass der Zuschlag für industrielle Endverbraucher höchstens 0,45 Rappen pro Kilowattstunde beträgt. Es geht also nicht darum, die Unternehmen total vom Zuschlag zu entbinden, sondern um das Einfrieren des Zuschlages auf den heutigen Betrag von 0,45 Rappen pro Kilowattstunde. Darum heisst der Titel der Motion denn auch "Eine moderate KEV für die Industrie".
Für die überwiegende Mehrheit der industriellen Betriebe, aber auch für die Gewerbebetriebe hätte eine Verdreifachung der KEV eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung zur Folge. In der Industrie liegen für einen Sechstel aller Unternehmen die Stromkosten zwischen 2 und 5 Prozent der Bruttowertschöpfung. Vor dem Hintergrund eines an sich schon schwierigen wirtschaftlichen Umfeldes wäre eine solche Erhöhung der KEV für diese Unternehmen eine zusätzliche, substanzielle Mehrbelastung. Durch den starken Franken ist die produzierende Wirtschaft international stark unter Druck. Mit immer neuen Abgaben wird die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen zusätzlich verschlechtert und der Produktionsstandort Schweiz weiter geschwächt. Zudem werden den Unternehmen Mittel entzogen, die sie zum Beispiel für die notwendige Verbesserung der Energieeffizienz einsetzen könnten. Ich erinnere im Zusammenhang mit der KEV daran, dass in Deutschland, Frankreich, Italien und vielen anderen Ländern der EU die Industriebetriebe von den Mehrkosten der Förderung grundsätzlich befreit sind.
Noch ein Wort zur voraussichtlichen Reduktion der Mehreinnahmen aufgrund dieser Motion: Eine Begrenzung der KEV auf 0,45 Rappen pro Kilowattstunde für die industriellen Endverbraucher reduziert die Einnahmen gemäss Aussage der Verwaltung um 70 bis 80 Millionen Franken. Das heisst, bei einer Erhöhung der KEV auf 1,5 Rappen pro Kilowattstunde, wie wir sie vorhin beschlossen haben, würden die Mehreinnahmen von 300 Millionen auf 230 Millionen Franken reduziert. Das ist meiner Meinung nach verkraftbar. Es ist auch nicht so, dass diese Mindereinnahmen auf die Haushalte abgewälzt würden; das steht in dieser Motion nirgends geschrieben. Es gäbe effektiv, das muss man zugeben, 70 bis 80 Millionen Franken weniger Einnahmen.
Mit der Motion "Eine moderate KEV für die Industrie" soll die produzierende Wirtschaft keine Sonderbehandlung erfahren, sondern lediglich gegenüber der Konkurrenz im Ausland nicht schlechtergestellt werden. Wir sprechen ständig - natürlich auch in diesem Saal - von der Verbesserung der Rahmenbedingungen für unsere Industrie, für unsere KMU. Mit der Annahme der Motion unserer Schwesterkommission können wir den Worten Taten folgen lassen.
Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen.