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Schmid Martin · Ständerat · 2013-06-03

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2013-06-03

Wortprotokoll

Vermutlich habe ich diesmal mit meinem Antrag nicht mehr so viel Erfolg wie mit meinem letzten Antrag. Trotzdem möchte ich hier nochmals die Diskussion lancieren.

Was für einen Antrag stelle ich hier? Es geht mir um eine Sunset-Regelung für das Gesetz; es soll eine Befristung in dieses Gesetz eingebracht werden, das ein System enthält, das heute von vielen hier drin als untauglich bzw. als nicht optimal bezeichnet wurde. Ich ziehe nur die Konsequenzen aus den Voten vieler Vorredner, die auf Mängel hingewiesen haben, die aufgebracht haben, dass man im Rahmen der Energiestrategie 2050 eine Neukonzeption der Förderung vornehmen müsste. Ich bin auch der Meinung, dass wir dannzumal eine Neubeurteilung vornehmen müssen, damit wir sehen, wie wir die Produktionsziele, wie sie auch von Frau Bundesrätin Leuthard genannt wurden, erreichen können. Ob es dann nur mit Marktkräften gehen wird? Das wird höchstwahrscheinlich auch dannzumal nicht der Fall sein.

Wir sehen auch die Entwicklung in anderen Ländern. Es wurde insbesondere auf Deutschland oder Österreich hingewiesen, welche auch Änderungen an ihrem System vornehmen. Diese werden auch in den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2016 fallen. Wenn der Ständerat heute schon ein Signal geben würde, könnten sich auch die Investoren darauf einrichten, dass dieses System ein Ablaufdatum hat, dass sie Investitionen entsprechend vorziehen und die Projekte jetzt lancieren können.

Ich habe in meinen Antrag bewusst eine Ausnahmeregelung aufgenommen. Ich möchte die Türe offen halten, damit der Bundesrat in einem späteren Zeitpunkt Ausnahmen bewilligen könnte, sofern diese Projekte wegen Bewilligungsverzögerungen jetzt nicht realisiert werden können.

Es ist mir klar, dass es in diesem Bereich immer schwierig ist, einen Ausstieg zu formulieren. Diese Aufgabe wird aber der Bundesrat in seinem System dannzumal selbst haben, wenn wir vom jetzigen System weggehen wollen. Wir alle kommen als Gesetzgeber nicht darum herum. Ich meine, dass wir mit dieser Sunset-Regelung - ich gebe zu, das ist in der Schweiz in vielen Gesetzgebungen nicht üblich - auch klare Verhältnisse schaffen, und wir würden uns selbst den Druck auferlegen, bis zu diesem Zeitpunkt ein neues System zu finden.

Ich bin froh, dass viele Vorredner darauf hingewiesen haben, dass sie mit den Mängeln des bisherigen Systems auch nicht einverstanden sind und dass man Massnahmen treffen sollte. Ein nachhaltiges System würde auch für die [PAGE 388] Energiebranche den Weg für den Ausstieg aus der Atomenergie bereiten. Ich bin überzeugt, dass das letztlich die bessere Ausstiegsmöglichkeit ist, als in eine Subventionswirtschaft überzugehen.

Auch ich habe die Anstossfinanzierung, wie sie die KEV verlangt hat, befürwortet. Aber ich meine, wir sind jetzt in eine weitere Phase der Entwicklung eingetreten, und möchte deshalb zur Diskussion stellen, einen Schlussstrich zu ziehen, auch als Gesetzgeber. Dafür hätten wir den Druck, bis zu diesem Zeitpunkt ein neues System zu haben. Die Energieprognosen, Sie können dazu die Futures der Energiemärkte anschauen, zeigen weit über das Jahr 2016 hinaus weiterhin tiefe Energiepreise. Man hat also die Gewissheit, auch in der Branche, dass man sich über zehn bis fünfzehn Jahre auf dem internationalen Strommarkt zu Gestehungskosten unter 5 Rappen eindecken kann. Das sind die Perspektiven, mit denen wir uns als Gesetzgeber zu beschäftigen haben.