Stadler Hansruedi · Ständerat · 2005-03-14
Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-14
Wortprotokoll
Wir danken dem Bundesrat, dass er bereit ist, unser Postulat entgegenzunehmen. Swissmedic ist eine Institution des sogenannten dritten Kreises der Verwaltungsführung. Diese Zuordnung von Swissmedic in den dritten Kreis ist durchaus zweckmässig, aber gerade an diesem konkreten Beispiel von Swissmedic haben wir gesehen, dass die Führung einer Institution im dritten Kreis sehr anforderungsreich ist. Wir kritisierten unter anderem das mehrstufige Kontrollsystem mit Institutsrat, Eidgenössischer Finanzkontrolle und EDI sowie das Dreiecksverhältnis Swissmedic, EDI und Bundesamt für Gesundheit.
Die GPK hat deshalb gefordert, dass beim nächsten Leistungsauftrag diesen Problemen und Schnittstellen Rechnung getragen werden muss. Ein wesentliches Merkmal des Vierkreisemodells liegt in Folgendem: Je weiter entfernt vom Zentrum sich die Verwaltungseinheit befindet, desto grösser sind ihre Handlungsfreiheit und ihre Unabhängigkeit. Das ist dann zum Teil auch mit einem Wechsel der Rechtsform von einem Amt der Zentralverwaltung bis hin zu einer privatrechtlichen AG verbunden. Das Vierkreisemodell sieht auch die GPK durchaus als Chance, aber es braucht nun klare und einheitliche Kriterien für die Zuordnung einer bestimmten Aufgabe in einem bestimmten Kreis. Es braucht in Zukunft eine klare Typisierung und Standardisierung. Heute gibt es unglaublich viele Arten von Anstalten, etwa rechtsfähige und nichtrechtsfähige Anstalten oder autonome und nichtautonome Anstalten.
Eine ganz zentrale Frage ist auch die Haftung einer Institution und einer Führungsorganisation im dritten Kreis. Hier mache ich wieder einen Bogen zu Swissmedic. Swissmedic erfüllt bei der Zulassung von Medikamenten und bei der Marktüberwachung eine ganz zentrale Rolle. Natürlich deckt die Produktehaftung des Herstellers eines Medikamentes die Schäden ab, die ein Produkt verursachen kann. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass im Schadenfall versucht werden könnte, auf Swissmedic Rückgriff zu nehmen. Swissmedic verfügt sicher über eine Haftpflichtversicherung. Reicht die Versicherungssumme nicht aus, haftet das Schweizerische Heilmittelinstitut mit seinen Reserven. Reichen dann die Reserven nicht aus, kommt die unbegrenzte Ausfallhaftung des Bundes zum Tragen. Ähnliche Risiken gibt es x-mal, von der Zentralverwaltung bis hin zu den Institutionen im vierten Kreis.
Wichtig ist nun, dass diese Risiken für den Staat nicht nur erkannt, sondern auch entsprechend gemanagt werden. Inzwischen haben wir zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat seine Vorstellungen zum Risikomanagement dargelegt hat; vielleicht hören wir dazu noch eine kurze Bemerkung.
Noch eine letzte, ergänzende Frage: In der letzten Woche haben wir von Ihnen, Herr Bundesrat, gehört, dass eine Verwaltungsreform geplant ist. Bereits wurden externe Aufträge erteilt. Es liegt auf der Hand, dass bei einer Verwaltungsreform die Strukturen und die Verfahren überprüft werden. Uns als Parlament interessieren aber eigentlich die übergeordneten Ziele, die sich der Bundesrat gesetzt hat. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie auch dazu eine kurze Bemerkung machen können.