Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-03-14
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-03-14
Wortprotokoll
An und für sich habe ich mich auf eine längere Debatte vorbereitet, denn im Vorfeld dieses Tages ist ja von Steuervergünstigungen und neuen Geschenken die Rede gewesen. Es könnte in der Tat ein bisschen der Verdacht bestehen, dass hier mit Erfolg Lobbying betrieben wurde.
Ich gehe nicht auf die Probleme ein, die mit der Motion Hess Hans aufgeworfen werden, die er richtigerweise darstellt. Sie sind durch die Entwicklung der beiden Sätze - 2,4 und 7,6 Prozent - für sich angleichende Produkte und Dienstleistungen entstanden. Es gibt Probleme im Zusammenhang mit den Grauzonen, die in diesen Bereichen zunehmend entstehen. Ich akzeptiere das alles.
Aber ich möchte Ihnen doch zu verstehen geben, dass der Bundesrat beantragt, diese Motion anzunehmen. Er tut dies aber nicht, indem er sie einfach als eine Steuervergünstigung anschaut, sondern er behält sich vor, das Thema wie folgt auszuweiten: [PAGE 241]
Fast für jede Problemlösung gibt es zwei Alternativen. Für jede Alternative gibt es Varianten. In diesem Sinne betrachten wir die Motion Hess Hans als die Alternative, nämlich: Einheitssatz von 3,6 Prozent für gastgewerbliche Leistungen, so, wie er dies formuliert hat. Dazu gibt es Varianten bei der Finanzierung. Wenn man nämlich von unten und von oben her auf diese 3,6 Prozent kommt, dann ergibt die Heraufsetzung des reduzierten Satzes von 2,4 Prozent auf 3,6 Prozent einen Mehrertrag von rund 500 Millionen Franken; und die Herabsetzung des Satzes für gastgewerbliche Leistungen von 7,6 Prozent auf 3,6 Prozent ergibt einen Minderertrag von etwa 450 Millionen Franken. Das ist die Finanzierung. Aber es gibt eine zweite Variante: Wir machen uns auch über die Steuerausnahmen Gedanken und überlegen uns, wer genau von diesem Einheitssatz erfasst wird. Das wären die beiden Varianten zur Alternative Motion Hess Hans.
Die andere Alternative, die mir selber auch noch irgendwie "charmant" erscheint, ist jene, uns zu überlegen, ob wir bei der Mehrwertsteuer nicht überhaupt einen Einheitssatz einführen wollen. Mir ist natürlich ganz klar, dass das sehr viel Sprengstoff beinhaltet und dass diese Alternative, nämlich die Prüfung der Einführung eines generellen Einheitssatzes, mehrere Varianten haben wird und als Fernziel betrachtet werden müsste. Aber wenn Sie den Bericht "10 Jahre Mehrwertsteuer" studiert haben, dann haben Sie festgestellt, dass wir im letzten Teil Argumente für eine solche Variante auflisten und dass wir bereit wären, das zu prüfen. Wir sind dazu bereit, wenn auch nur, um zu sehen, ob die Realisierung der Motion Hess Hans präjudizielle Wirkungen für spätere Vereinheitlichungen im Mehrwertsteuerbereich hat oder ob man sie als solche stehen lassen kann, nämlich als Einheitssatz für gastgewerbliche Leistungen.
Wir müssten uns dann auch überlegen, mit welchen zeitlichen und inhaltlichen Opportunitäten ein genereller Einheitssatz geprüft werden müsste. Diese Prüfung würde relativ summarisch ausfallen; wir werden Ihnen also nicht zwei Botschaften präsentieren können, die eine mit der Einführung des Einheitssteuersatzes und die andere mit der Einführung des gastgewerblichen Einheitssatzes.
Aber Sie werden sicher verstehen, dass es einfach zwingend ist, dass wir auch den grösseren Rahmen anschauen. Vielleicht kommen wir oder kommen Sie zur Erkenntnis: Es würde sich ja vielleicht lohnen, den nächsten Schritt zu machen und dieses Wagnis der Einführung eines einheitlichen Mehrwertsteuersatzes einzugehen. Sie finden Hinweise dazu im Bericht "10 Jahre Mehrwertsteuer". Ich muss Ihnen sagen: Je mehr ich dieser ganzen Problematik der Mehrwertsteuer nachstudiere, desto eher komme ich zum Schluss, dass die Motion Hess Hans ein willkommener Anschub ist, um diese ganze Problematik anzuschauen, ohne dabei sein Anliegen aus den Augen zu verlieren.
Diese Präzisierungen bzw. Ergänzungen wollte ich doch machen, auch weil man uns jetzt etwas den Vorwurf macht, das sei ja eigentlich nur eine Lobby, die sich hier bedienen wolle, und das seien wieder einmal nur Minireformen. So einfach machen wir uns die Sache nicht! Aber andererseits müssen wir sehen: Die grossräumigen Steuerreformen wollen erdauert sein, sie brauchen ihre Vorbereitung, sie brauchen auch ihre Grundlagen, und irgendwann muss man damit beginnen. Wir sind uns ja sicher einig: Das heutige Steuersystem - das gilt für die direkte Bundessteuer genauso wie für die Mehrwertsteuer - ist infolge der zahllosen Ausnahmen und Spezialsituationen ausserordentlich unübersichtlich, kompliziert, schwierig geworden. Da müssen wir mit Reformen ansetzen.
In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, die Motion Hess Hans anzunehmen.