Maissen Theo · Ständerat · 2005-03-14
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-03-14
Wortprotokoll
Nach der tragischen Flutkatastrophe vom 26. Dezember 2004 im Indischen Ozean hat der Bundesrat am 30. Dezember vorerst einen Zusatzkredit für humanitäre Leistungen von 25 Millionen Franken gesprochen. Am 6. Januar ist das Hochkommissariat für Flüchtlinge der Uno (UNHCR) mit dem Hilfegesuch um Unterstützung der UNHCR-Mission zugunsten der lokalen Bevölkerung mit Lufttransportmitteln an den Bundesrat gelangt. Der Bundesrat hat dann am 2. Februar 2005 die Botschaft über die Entsendung von Lufttransportmitteln der Armee zur Unterstützung der humanitären Hilfeleistungen des UNHCR in Indonesien verabschiedet. Bereits am 7. Januar 2005 hatte der Bundesrat beschlossen, dem UNHCR subsidiär drei Transporthelikopter zur Unterstützung der Hilfeleistungen in Indonesien für maximal drei Monate zur Verfügung zu stellen. Bundespräsident Samuel Schmid informierte unsere Kommission darüber in der Sitzung vom 27./28. Januar. Seit dem 18. Januar transportierten diese drei Transporthelikopter Hilfsgüter und Personen. Es wurden gegen 500 Flugstunden geleistet, gegen 400 Tonnen Material sowie etwa 2300 Personen transportiert. Bei den Hilfsgütern handelte sich in der Regel um Zelte, Medikamente und Decken. Die zu transportierenden Personen wurden durch das UNHCR bestimmt. Dabei handelte es sich einerseits um Ärzte und andere Helfer und andererseits um Flüchtlinge und Verletzte.
Der Einsatz erfolgte unbewaffnet. Am 10. Februar gab dann der Chef VBS bekannt, dass die Flugoperationen am 27. Februar beendet würden. Der Einsatz dauerte aber bis Mitte dieses Monats, und zwar für den Rückbau der Infrastruktur und den Rücktransport der Helikopter usw. Wie wir den Medien entnehmen konnten, ist nun in diesen Tagen die Operation in diesem Sinne abgeschlossen worden. Das heisst also, dass diese Operation insgesamt in diese Session hineingedauert hat. Dieser Einsatz gilt als Assistenzdienst im Ausland. Da er länger als drei Wochen gedauert hat, muss er gemäss Artikel 70 Absatz 2 des Militärgesetzes in der Frühjahrssession, also rückwirkend, von der Bundesversammlung genehmigt werden. Wäre der Einsatz vor der Session komplett beendet worden, hätte der Bundesrat dem Parlament lediglich noch Bericht erstatten müssen. Das Geschäft wird im Sonderverfahren in dieser Session von beiden Räten behandelt.
Im Einsatz standen gegen 50 Personen. Neben dem Führungsstab war es vor allem Personal für den Lufttransport - 25 Armeeangehörige -; auf den Sicherheitsdienst entfielen 10 Armeeangehörige und auf die Logistik 8 Armeeangehörige. Eine grobe Schätzung geht dahin, dass für diese Operation 20 Millionen Franken aufzuwenden sind. Dabei sind 17 Millionen Franken jedoch Ausgaben, die so oder so anfallen würden, vorab für die zu leistenden Flugstunden. 3 Millionen sind also zusätzliche Ausgaben, die aber innerhalb des Ausgabenplafonds des VBS, innerhalb des bereits vom Parlament bewilligten Kreditrahmens, finanziert werden können. Erstrat ist der Nationalrat. Der Nationalrat hat diesen Bundesbeschluss am 7. März 2005 mit 122 zu 4 Stimmen gutgeheissen.
Die Sicherheitspolitische Kommission empfiehlt Ihnen mit 11 zu 0 Stimmen einstimmig Eintreten und Zustimmung zur Vorlage.