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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2009-06-03

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-06-03

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir zwei Vorbemerkungen: In unserem Strafrecht ist die Tat im Vordergrund, wir haben die strafrechtlichen Errungenschaften der Aufklärung aber mitzuberücksichtigen. Das heisst, die Schuld und die Hintergründe der Tat sind bei der Strafzumessung zu berücksichtigen. Die Richter haben also mit anderen Worten auch nach der Schuld zu fragen. Zudem sind die verfassungsmässigen Verfahrensrechte einzuhalten. Auch das ist eine Errungenschaft unseres Rechtsstaates. Im Strafrecht muss man sich immer wieder darum bemühen, auch schwere Verbrechen rational zu bewältigen.

Eine zweite Bemerkung: Unser heutiges Strafrecht ist ein in sich austariertes System. Es hat einerseits repressiven Charakter, den es auch haben muss, andererseits aber auch [PAGE 1003] präventiven Charakter. Darüber hinaus muss es die Resozialisierung eines Täters zumindest ermöglichen. Letztlich geht es bei den strafrechtlichen Bestimmungen und Sanktionen um nichts anderes als um den Schutz, um die Sicherheit der Bevölkerung, der Leute in unserem Staat. Es geht darum, menschliches Leid soweit als möglich zu verhindern.

Das heutige Strafrecht - das wurde in dieser Debatte zum Ausdruck gebracht - erweist sich in verschiedenen Teilen als veränderungsbedürftig, zum einen im Besonderen Teil des StGB, zum andern aber auch im Allgemeinen Teil des StGB. In der öffentlichen Wahrnehmung wird das Strafensystem heute als zu stark täterorientiert, zu täterfreundlich interpretiert, namentlich natürlich im Bereich der Gewalt, vor allem der Jugendgewalt, der Jugendkriminalität. Die öffentliche Wahrnehmung ändert sich im Laufe der Zeit. Als man vor dreissig Jahren das schweizerische Strassenverkehrsstrafrecht diskutierte, hatte man eine andere öffentliche Wahrnehmung als heute. Wir haben dem mit unserer Gesetzgebung Rechnung zu tragen. Das heisst aber auch, dass man nicht Schnellschüsse machen kann, sondern dass man Anpassungen jeweils gezielt und überlegt vorzunehmen hat.

Ich möchte die einzelnen Vorstösse in vier Bereiche gliedern und kurz zu diesen Stellung nehmen. Zuerst möchte ich kurz etwas zur Strafrahmenharmonisierung, also zum Besonderen Teil des StGB, und auch etwas zum Allgemeinen Teil des StGB, also zur Revision des AT StGB, sagen. Dann werde ich etwas zur Netzwerkkriminalität sagen und hier auch kurz auf die Motion Burkhalter 08.3100 zu sprechen kommen. Dann werde ich ganz kurz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen etwas sagen und schliesslich als vierten Themenbereich dann noch die Frage der Raser ansprechen.

Zur Strafrahmenharmonisierung, also zum BT StGB: Ein Kernanliegen der Überprüfung, die wir im Moment vornehmen - die Vorlage zu dieser Überprüfung werden wir im Herbst dieses Jahres in die Vernehmlassung schicken -, ist die Abstimmung der Strafrahmen bei den Delikten gegen Leib und Leben sowie den Delikten gegen die sexuelle Integrität mit den Strafrahmen bei Vermögensdelikten. So soll beispielsweise bei der fahrlässigen Tötung die maximale Freiheitsstrafe von drei auf fünf Jahre angehoben werden, um die Diskussionen betreffend die schwierige Abgrenzung zwischen bewusster Fahrlässigkeit und Eventualvorsatz zu entschärfen. Mit diesem Projekt sollen freilich die Strafrahmen nicht generell erhöht werden. Vielmehr sollte es zu jeweils angemessenen Strafrahmen in den einzelnen Bereichen führen. Der Bundesrat ist sich bewusst und hat auch schon wiederholt darauf hingewiesen, dass nicht so sehr die Härte der gesetzlichen Strafandrohungen, sondern vielmehr die hohe Wahrscheinlichkeit, wegen begangener Delikte verfolgt und belangt zu werden, potenzielle Täter abschreckt. Dies wird durch die neuesten Rückfallanalysen des Bundesamtes für Statistik bestätigt.

Das geltende Recht stellt ein breites und hinreichend differenziertes Instrumentarium zur Bestrafung verschiedener Formen vorsätzlicher Eingriffe in die körperliche und sexuelle Integrität von Menschen zur Verfügung, lässt dem Richter aber den notwendigen Ermessensspielraum. Es ist an den Gerichten, diesen Spielraum zu nutzen und, dem Verschulden entsprechend, eine angemessene Strafe auszusprechen. Die Statistiken lassen nun erkennen, dass die Gerichte die gegebenen Strafrahmen zum Teil bei Weitem nicht ausschöpfen. Im Projekt Strafrahmenharmonisierung soll denn auch auf die Praxis der Strafgerichte Bezug genommen werden.

Fazit: Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion Thanei 09.3379, "Justierung der Strafandrohung bei Gewalt- und Vermögensdelikten", und des Postulates Jositsch 09.3366, "Überprüfung der Gerichtspraxis bezüglich Ausschöpfung der Strafrahmen", aber die Ablehnung der Motion Joder 08.3131, "Verschärfung des Strafrahmens bei vorsätzlicher Körperverletzung", der Motion Fiala 08.3609, "Erhöhung der Strafandrohung bei Kinderpornografie", der Motion Rickli Natalie 09.3417, "Erhöhung des Strafmasses bei Vergewaltigungen", und der Motion Rickli Natalie 09.3418, "Höheres Strafmass bei Vergewaltigung von Kindern unter 12 Jahren". So viel zum Bereich Besonderer Teil des StGB.

Zum Allgemeinen Teil des StGB: Das EJPD überprüft das heutige Sanktionensystem bereits, nicht zuletzt deshalb, weil wir die Entwicklung in diesem Rahmen gesehen haben. Die Vorstösse zum neuen Strafensystem, das seit 1. Januar 2007 in Kraft ist, richten sich vor allem gegen die bedingte Geldstrafe, aber auch gegen die Geldstrafe als solche. In Klammern sei angemerkt, dass eine bedingte Freiheitsstrafe, also eine bedingte Strafe, etwas ist, was schon das alte StGB kannte. Es ist also nicht etwa eine Neuerfindung, die seit 1. Januar 2007 in Kraft wäre, sondern man kennt dieses Instrument seit vielen Jahrzehnten. Verlangt wird insbesondere die Wiedereinführung der kurzen Freiheitsstrafe. Für Verbrechen und Vergehen soll anstelle der Geldstrafe im Tagessatzsystem wieder die altrechtliche Busse eingeführt werden. Ferner soll, so das Anliegen, gemeinnützige Arbeit auch gegen den Willen der Verurteilten verhängt werden können, und zwar nur unbedingt.

Gestützt auf eine fundierte Faktenlage möchten wir jede Strafe, ihre Anwendungsbereiche, die Arten des Vollzugs und die Verknüpfungen mit den anderen Sanktionen analysieren und dann allenfalls auch ändern. Dies gilt namentlich in Bezug auf die kurzen Freiheitsstrafen, die Geldstrafen und die gemeinnützige Arbeit. Es betrifft somit vor allem den stark kritisierten Bereich der Strafen unter sechs Monaten. Bei diesen Arbeiten werden die Anliegen der Motionen mitberücksichtigt werden. Wenn man eine solche Arbeit jetzt angeht und nicht fünf Jahre lang eine Evaluation macht, heisst das noch lange nicht, dass es ein Schnellschuss ist. Dass man es in ein, zwei Jahren durchzieht und in dieser Zeit die Überprüfungen vornimmt, lässt sich, meine ich, durchaus rechtfertigen. In dieser Zeit ist eine seriöse Arbeit zu machen.

Der einzige Vorstoss zu den Massnahmen ist die Motion 09.3246 der SVP-Fraktion, "Nachbetreuung von Triebtätern". Diese zielt nicht auf Neuerungen, die im Rahmen der Revision des Allgemeinen Teils des StGB eingeführt worden sind, sondern sie will über die zahlreichen Möglichkeiten der Nachbetreuung hinaus weitere Massnahmen zur Nachbetreuung von Sexualstraftätern vorsehen. Mit dem Hinweis auf die bereits bestehenden Formen der Nachbetreuung beantragt der Bundesrat die Ablehnung dieser Motion.

Ich komme zum zweiten Bereich, zur Netzwerkkriminalität, und dann auch zur Motion Burkhalter. Die rasante Entwicklung der Informations- und Netzwerktechnologien wie Internet oder Mobiltelefonie hat in den letzten Jahren das Leben und die Kommunikationsgewohnheiten der Menschen wie kaum ein anderer Faktor beeinflusst. Es ist heute von jedem Netzanschluss irgendwo auf der Welt aus möglich, Informationen abzurufen. Neben all den Vorzügen haben diese elektronischen Kommunikationsmittel aber auch ihre Schattenseiten: Strafbare Handlungen können von jedem beliebigen Ort der Welt aus begangen werden.

Die sogenannte Netzwerkkriminalität nimmt zu. Mit ihrer weltweiten Wirkung stellt sie heute die Strafverfolgung auch in unserem Land vor ganz grosse Herausforderungen. Wir haben daher eine Auslegeordnung der vorhandenen Mittel im Kampf gegen die Netzwerkkriminalität gemacht und auch entsprechende Entscheide für die Bekämpfung der Netzwerkkriminalität getroffen.

Der Bundesrat lehnt die Motion Büchler 07.3510, "Strafrechtliche Schritte gegen die Cyberkriminalität", ab, im Wesentlichen aus den folgenden Gründen: Ein Gesetzentwurf, wie er nach der Vernehmlassung, die wir bereits einmal gemacht haben, entstanden ist, würde die vom Motionär verlangte Rechtssicherheit nicht erhöhen, sondern lediglich neue Auslegungsfragen aufwerfen. Das Fehlen einer ausdrücklichen Regelung hat zudem weder die befürchteten Wettbewerbs- und Standortnachteile für schweizerische Unternehmen gebracht noch die Bekämpfung der Internetkriminalität infrage gestellt. Die Rechtsprechung in diesem Bereich seit 2001 zeigt, dass auf der Grundlage des Medienstrafrechts - das wurde damals ja neu eingeführt - und der [PAGE 1004] allgemeinen Grundsätze über Täterschaft und Teilnahme sachgerechte Lösungen möglich sind.

Der Bundesrat lehnt auch die Motionen Büchler 07.3689, "Internetkriminalität", und Glanzmann 07.3628, "Effizientere Verfolgung von Internet-Pädophilie", im Wesentlichen aus folgenden Gründen ab: In diesen Motionen wird die Schaffung einer Bundeskompetenz verlangt. Das würde die verfassungsmässige Aufteilung der Kompetenzen in der Strafverfolgung infrage stellen, wonach primär eben die Kantone zuständig sind und der Bund nur in Ausnahmefällen. Der entscheidende Punkt ist folgender: Eine solche Bundeskompetenz für Internetkriminalität wäre darum problematisch, weil die Kompetenzzuweisung an das Tatmittel - und das ist im Strafrecht etwas Ausserordentliches -, das heisst Begehung mittels eines Netzwerkes, geknüpft wäre. Eine solche Regelung würde zu Kompetenzkonflikten führen, weil zum Beispiel im Bereiche der Pornografie, die im Kino oder mittels Printmedien verbreitet wird, dann ausschliesslich die Kantone zuständig wären, bei jener aber, die mittels elektronischer Kommunikationsmittel verbreitet wird, wäre auch der Bund zuständig.

Ich verzichte darauf, zu den anderen Motionen im Einzelnen Stellung zu nehmen, und möchte die Schlussfolgerung zu all den Motionen ziehen, die diesen Bereich betreffen. Die vorgeschlagene Ermittlungskompetenz des Bundes bei Netzwerkdelikten wurde bereits in der vom Parlament verabschiedeten Schweizerischen Strafprozessordnung - sie tritt am 1. Januar 2011 in Kraft - ausgebaut. Es wird sich zeigen, wie sie sich auswirken wird. Die Ressourcen im Rahmen der Bundeskompetenzen für die Überwachung des Internets sollen erhöht werden. Die Cybercrime-Konvention soll möglichst bald ratifiziert werden. Das entsprechende Vernehmlassungsverfahren ist eröffnet. Damit haben wir vonseiten des Bundesrates die notwendigen Massnahmen zu einer effizienten und auch wirksamen Bekämpfung der Netzwerkkriminalität ergriffen. Wir möchten auf eine ausdrückliche Regelung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Provider verzichten. Die Praxis hat gezeigt, dass aufgrund der geltenden gesetzlichen Grundlagen eine gute Regelung möglich ist.

Ich komme zur Motion Burkhalter 08.3100, "Nationale Strategie für die Bekämpfung der Internetkriminalität". Das heutige Abwehr- und Bekämpfungsdispositiv des Bundes im Bereich der Internetkriminalität ist organisch gewachsen. Allerdings verfolgte der Bund von Anfang an eine klare Strategie in diesem Bereich. Es ist daher auch nicht so - entgegen dem, was gesagt worden ist -, dass die einzelnen Bundesstellen, die in diesem Bereich tätig sind, unabhängig voneinander aufgebaut worden sind. Bei der Konzipierung jeder dieser Stellen und der Auftragserteilung an jene wurden vorerst die vorhandenen Strategien konsultiert. In jedem Fall wurden dann die neuen Dienststellen in Absprache mit den Verantwortlichen der bereits bestehenden Einheiten definiert. So wurde - hierauf ist heute hingewiesen worden - auch beim Aufbau von Kobik und beim Aufbau von Melani dafür gesorgt und Wert darauf gelegt, ein Maximum an Synergiegewinnen zu erzielen und Doppelspurigkeiten zu vermeiden.

Der Bundesrat ist sich der Problematik der Internetkriminalität und ihrer Implikationen für die innere Sicherheit durchaus bewusst. Er hat deshalb dafür gesorgt, dass die Ressourcen in Problembereichen punktuell einer Überprüfung unterzogen und neue Phänomene durch die bestehenden Dienststellen abgedeckt werden, so zum Beispiel die Überwachung der gewaltextremistischen Umtriebe im Zusammenhang mit Einwirkungen auf die Schweiz im Internet. In diesem Sinn hat er ja auch die Motion Büchler 07.3751, die ein verschärftes Monitoring für solche Aktionen verlangt, befürwortet. Der Bundesrat wird auch dafür sorgen, dass die entsprechenden neuen Kapazitäten in den bereits bestehenden Dienststellen, die sich mit dem Internet oder mit Gewaltextremismus befassen, geschaffen werden. Der Inlandnachrichtendienst verfolgt seit Jahren die Gefährdung der inneren Sicherheit, die von elektronischen Angriffen ausgehen könnte. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit den analogen Stellen im Ausland. Entsprechend sind Vorkehrungen getroffen worden, beispielsweise gegen Spionage aus dem südostasiatischen Raum. Ebenso wenig ist es Zufall, dass das Lagezentrum von Melani beim Inlandnachrichtendienst angesiedelt ist.

Es ist klar, dass nur das Zusammenspiel aller Akteure auf diesem Gebiet zu einem umfassenden und effizienten Abwehrdispositiv führt. Der volatile Bereich der Internetkriminalität verträgt grundsätzlich - da sind wir uns wohl einig - kein langes Zuwarten zwischen der Erarbeitung einer Strategie und ihrer Umsetzung. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der eingeschlagene Weg eine konstante Überprüfung der Funktionen und ihres Zusammenspiels bedingt. Er zeigt dies auch, indem beispielsweise die Stellen im Bundesamt für Polizei periodisch Rechenschafts- und Lageberichte publizieren. Der Bundesrat erklärt sich im Weiteren mit dem Antrag auf Annahme des Postulates Frick 08.3101, "Die Schweiz wirksamer gegen Cybercrime schützen", auch bereit, das Funktionieren dieser Strategie nach vier Jahren einer Prüfung zu unterziehen.

Ich komme zum Bereich Schutz von Kindern und Jugendlichen und möchte hier nur kurz auf vier Vorstösse eingehen, zunächst auf die Motionen Allemann 09.3422 und Hochreutener 07.3870 zum Verbot von Killerspielen: Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass der Jugendschutz in Bezug auf Gewaltdarstellungen gestärkt werden muss. So soll, wie es die Motion Hochreutener 06.3554 fordert, künftig auch der Konsum von Gewaltdarstellungen bestraft werden. Die Problematik wird zudem auch im Rahmen des Berichtes "Jugend und Gewalt" angegangen. Wir werden dort auch einen Teil zu einem Verbot von Killerspielen, zum Schutz der Jugend vor Killerspielen, einbauen.

Dann noch zu Massnahmen bezüglich Internet-Chatrooms, das betrifft die Motionen Schmid-Federer 08.3051 und Barthassat 08.3825: Die Anliegen der Motion Schmid-Federer sind teilweise erfüllt. So wird die Einführung einer Regelung gegen das Grooming geprüft, und es wird derzeit auch ein Bericht zum sogenannten Cyberbullying ausgearbeitet. Zu berücksichtigen ist, dass für die Strafverfolgung und die Prävention in diesem Bereich eben primär die Kantone zuständig sind.

Ich komme abschliessend noch zum Bereich Raser: Im Herbst 2008 wurde von den Medien eine neue Diskussionsrunde zum Thema Raser lanciert, indem über mehrere Raserunfälle mit Todesfolge berichtet wurde. In der Folge wurden dann natürlich auch verschiedene Vorstösse eingereicht. Mit Ausnahme der Motion Widmer 08.3811, "Verbot von Raser-Warngeräten", beantragt der Bundesrat bei all diesen Motionen die Ablehnung, und zwar aus folgendem Grund: Es ist auch dem Bundesrat ein grosses Anliegen, die Sicherheit im Strassenverkehr zu verbessern und die Zahl der Todesopfer und der Schwerverletzten zu reduzieren. Er hat daher vom UVEK bzw. vom Bundesamt für Strassen den Bericht zum Projekt Via sicura ausarbeiten lassen. Dieses Projekt sieht rund sechzig Massnahmen vor, die aufeinander abgestimmt sind, die sich auch gegenseitig ergänzen, die sich gegenseitig unterstützen. Im Bericht zum Projekt Via sicura werden folgende Massnahmen gegen Raser vorgeschlagen: eine Intensivierung von Verkehrskontrollen, eine strengere Sanktionierung des Fahrens ohne Führerausweis oder ohne den erforderlichen Führerausweis, dann die Einziehung und Vernichtung von Motorfahrzeugen, der Einsatz von Datenaufzeichnungsgeräten nach Geschwindigkeitsdelikten, die Abklärung der Fahreignung bei Verkehrsregelverletzungen, die auf Rücksichtslosigkeit des Fahrers schliessen lassen, und schliesslich wird für Neulenkende ein tieferer Alkoholgrenzwert, d. h. die Nulltoleranz, vorgeschlagen.

Das Projekt wurde im November 2008 in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassung dauerte bis März dieses Jahres. Es gingen 198 Stellungnahmen ein. Diese werden nun ausgewertet, und im Herbst wird der Bundesrat den Ergebnisbericht zur Kenntnis nehmen und darüber diskutieren und dann auch über das weitere Vorgehen entscheiden. Bei Via sicura - Sie können sich das vorstellen - ist mit einem längeren parlamentarischen Verfahren zu rechnen: Es [PAGE 1005] gibt rund sechzig Vorschläge, die nicht alle ganz unumstritten sein dürften. Wir gehen davon aus, dass das ganze Projekt im Jahr 2013 in Kraft gesetzt werden kann. Die Inkraftsetzung soll unseres Erachtens dann etappenweise erfolgen.

Das EJPD-Projekt "Harmonisierung der Strafrahmen im StGB" wird im Herbst dieses Jahres in die Vernehmlassung gehen. Wenn wir gewisse Massnahmen früher umsetzen wollen, dann müssen wir sie aus diesem Projekt der Strafrahmenharmonisierung herauslösen und einzeln behandeln. Vielleicht noch zu dieser Thematik: Als das StGB 1942 eingeführt wurde, dachte niemand daran, dass dieses Gesetz vierzig Reorganisationen bzw. Änderungen erfahren würde, ohne dass jemals eine Analyse der ganzen Straftatbestände gemacht würde. Ich denke, es lohnt sich, jetzt einmal eine Analyse zu machen und auch die einzelnen Straftatbestände einander gegenüberzustellen.

Ich komme zum Schluss. Wir sind daran, zum einen im Bereich Strassenverkehrsverletzungen das Via-sicura-Projekt umzusetzen - hoffentlich mit Ihrer Unterstützung. Wir sind dabei, den Besonderen Teil des Strafgesetzbuches zu überprüfen, die Strafrahmen in ein Gleichgewicht zu bringen: Vermögensdelikte auf der einen und Delikte gegen Leib und Leben auf der anderen Seite. Die Vernehmlassung wird im Herbst eröffnet. Wir sind dabei, den Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches zu überprüfen und Ihnen auch entsprechende Vorschläge zu machen, insbesondere in Bezug auf die Geldstrafe und die kurzen Freiheitsstrafen und dann auch auf die bedingten kurzen Freiheitsstrafen bzw. bedingten Geldstrafen. Wir wollen aber dies alles vor dem Hintergrund der strafrechtlichen Errungenschaften der Aufklärung tun, wir wollen uns daran halten. Es soll also weiterhin ein Schuldstrafrecht und nicht ein Erfolgsstrafrecht sein; wir wollen uns an unsere verfassungsmässigen Verfahrensrechte halten. Schliesslich ist auch hier wie bei jedem geänderten Gesetz die Umsetzung vor Ort bzw. die Umsetzung durch die Gerichte und die Strafverfolgungsbehörden matchentscheidend.