Bischof Pirmin · Nationalrat · 2009-06-03
Bischof Pirmin · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-06-03
Wortprotokoll
Wenn wir von Gewaltprävention sprechen, so sind die Strafen das eine, das andere ist das Strafverfahren. Die Frage ist: Soll ein Täter sich vor einem physischen Gericht verantworten müssen, oder kann ein Fall einfach schriftlich erledigt werden?
Am 1. Januar 2011 wird die neue Schweizerische Strafprozessordnung in Kraft treten und in der ganzen Schweiz neues Recht schaffen. Wir kennen die Konsequenzen, weil mindestens zwei Kantone, St. Gallen und Solothurn, sie schon umgesetzt haben. Die Konsequenz wird sein, dass drei Viertel aller Gerichtsverfahren wegfallen werden und dass diese Fälle rein schriftlich, per Strafbefehlsverfahren, erledigt werden. Nun gebe ich zu, dass Strafbefehlsverfahren effizient und kostengünstig sind. Sie eignen sich für Massendelikte wie etwa Drogenkonsum- oder Verkehrsdelikte. Aber kann es sein, dass vorsätzliche Gewaltdelikte rein schriftlich erledigt werden? Denken Sie an den Fall Kreuzlingen! Kann es sein, dass ein Täter bei einem Sexualdelikt mit Kindern nur einen Strafbefehl bekommt? Kann es sein, dass schwere Raserfälle nicht mehr vor dem Richter landen?
Hier haben wir einen Fehler gemacht. Als Strafverteidiger habe ich mehrmals erlebt, dass gerade junge Straftäter, und zwar auch harte Jungs, schlaflose Nächte verbracht haben, weil sie wussten, dass sie sich vor einem Richter für ihre Tat verantworten mussten. Hier besteht Handlungsbedarf. Sie haben vielleicht in der Sonntagspresse die mahnenden Worte des sankt-gallischen Kantonsgerichtspräsidenten Niklaus Oberholzer gelesen. Hier setzt die Motion an, die ich heute einreiche. Ich danke Ihnen für die Mitunterzeichnung.
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