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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2009-06-03

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-06-03

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat am 21. September 2007 beantragt, das Postulat abzulehnen, obwohl er an sich die Auffassung des Postulanten teilt; dies aus folgenden Gründen:

Erstens wurden in Bezug auf den Schutz für Zeugen und Angehörige geständiger Täter bereits entsprechende Massnahmen in die Wege geleitet. Namentlich wurden auf Anfrage des Internationalen Strafgerichtshofs Gespräche bezüglich eines Relokationsabkommens aufgenommen. Solche Abkommen sind in der Regel als Rahmenabkommen oder Rahmenübereinkommen ausgestaltet, worin sich die betreffenden Staaten verpflichten, die Aufnahme von gefährdeten Zeugen und allenfalls auch von deren Familien unter ganz bestimmten Bedingungen, unter ganz bestimmten Modalitäten im Einzelfall zu prüfen. Über die Ergebnisse solcher Gespräche kann aus Gründen der Vertraulichkeit keine Auskunft erteilt werden. Wenn wir ein solches Abkommen aber abschliessen, werden die Aussenpolitischen Kommissionen beider Räte informiert.

Zweitens wurde das EJPD im Jahre 2008 vom Bundesrat beauftragt, unter Einbezug der Kantone einen Vernehmlassungsentwurf zur gesetzlichen Regelung des ausserprozessualen Zeugenschutzes im schweizerischen Strafverfahren zu erarbeiten. Dabei wurde auch geprüft, ob der Handlungsspielraum der Behörden im Zusammenhang mit Zeugen aufgrund allfälliger Relokationsabkommen mit internationalen Strafgerichtshöfen vergrössert werden kann. Dieser Gesetzentwurf wird gleichzeitig wie die Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels voraussichtlich im vierten Quartal dieses Jahres, also im Herbst 2009, in die Vernehmlassung geschickt. Aus diesem Grund erachten wir das Postulat als erfüllt.