Binder Max · Nationalrat · 2009-09-25
Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2009-09-25
Wortprotokoll
Bei diesem Geschäft geht es eigentlich um nichts Neues. Wir haben auch schon über die Treibstoffbesteuerung in der Luftfahrt gesprochen; ich erinnere Sie an ein kürzlich verabschiedetes Geschäft in Bezug auf die Spezialfinanzierung Luftfahrt, das Ende November zur Volksabstimmung ansteht, nämlich die Verwendung der Treibstoffsteuergelder auf den Inlandflügen.
Mit dieser Initiative des Kantons Bern wird nun aber etwas verlangt, was eigentlich gar nicht möglich ist. Man will erstens, dass für alle zivilen Flugzeuge eine generelle Flugtreibstoffbesteuerung einzurichten sei. Zweitens will man, dass der Bund alle Massnahmen trifft, um eine gemeinsame Strategie und Umsetzung für die Flugtreibstoffbesteuerung mit ausländischen Staaten, insbesondere mit der EU, herbeizuführen.
Ihre Kommission hat sich am 7. April dieses Jahres eingehend mit dieser Initiative befasst, und sie kam mit 12 zu 8 Stimmen zum Schluss, dass ihr keine Folge zu geben sei.
Die Schweiz kann zwar im innerstaatlichen Luftfahrtbereich den Treibstoff durchaus besteuern. Was sie aber nicht kann und letztlich auch nicht soll, ist, ganz generell eine Besteuerung einzuführen. Aufgrund des internationalen Chicagoer Abkommens von 1944 ist das gar nicht möglich und aus diesem Grund letztlich auch nicht rechtens. Die Kommission sieht keine Möglichkeit, eine Flugtreibstoffbesteuerung, wie sie mit dieser Standesinitiative gefordert wird, in einem nationalen Alleingang einzuführen. Wir sind an die internationalen Abkommen gebunden. Wir wissen aber auch, dass sich die Schweiz in den internationalen Organisationen immer wieder auch für Umweltmassnahmen, egal welcher Richtung, einsetzt. Hier werden von unserer Seite grosse Anstrengungen unternommen.
Ich benutze aber gerne die Gelegenheit, um Ihnen einmal die enormen Anstrengungen der Luftfahrtindustrie etwas näherzubringen. Seit 1970 ist der Kerosinverbrauch pro Passagier und pro 100 Kilometer um 70 Prozent - um 70 Prozent! - zurückgegangen. Der Anteil des Luftverkehrs an den globalen Treibhausgasemissionen, also den bekannten Kyoto-Gasen, beträgt lediglich 1,6 Prozent, und dessen Anteil am weltweiten CO2-Ausstoss liegt bei rund 2,2 Prozent. Jetzt hat aber auch die Luftfahrtindustrie weiter gehende Visionen für die technische Entwicklung. Die Vision 2020 der Luftfahrtindustrie sieht vor, den CO2-Ausstoss um weitere 50 Prozent zu verringern, den Stickoxyd-Ausstoss um 80 Prozent zu verringern und - letztlich gehört auch der Lärm dazu - auch die Lärmbelastung um weitere 50 Prozent zu reduzieren. Sie sehen also: Die Luftfahrtindustrie ist nicht nur auf Gewinn ausgerichtet, sondern bringt Ökonomie und Ökologie in einer guten Art und Weise ins Gleichgewicht. Ich glaube, wir sollten die Anstrengungen in diesem Bereich auch anerkennen und würdigen.
Die Kommission kam, wie gesagt, zum Schluss, dass es aufgrund von internationalen Abkommen nicht sinnvoll sei, die Flugzeuge zu besteuern, die unsere Grenze überfliegen. Sie können sich ja vorstellen, dass man nicht ein Flugzeug bis an die Grenze besteuern kann und dann nicht mehr; es ist vielmehr der innerstaatliche Flugverkehr zu besteuern. Den grenzüberschreitenden Flugverkehr kann man nur mittels internationaler Übereinkommen besteuern.
Insofern ist einerseits die Umsetzung dieser Standesinitiative nicht möglich, andererseits verletzt die Standesinitiative auch internationale Übereinkommen. Ihr ist deshalb keine Folge zu geben.