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Huber-Hotz Annemarie · 2007-06-22

Huber-Hotz Annemarie · Bern · 2007-06-22

Wortprotokoll

Das Postulat verlangt abzuklären, wie sich die Vermögensfreigrenzen auf die Gewährung von Ergänzungsleistungen auswirken und welche Folgen die Berücksichtigung von Vermögenswerten hat, auf welche eine Person verzichtet hat.

Der Bundesrat ist der Meinung, dass die nötigen Abklärungen und Massnahmen zu diesem Postulat ergriffen wurden; ich zähle sie auf: Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat 2005/06 eine detaillierte Evaluation durchgeführt und einen Bericht abgeliefert, der auch der Bundesversammlung am 5. Juli 2006 zugestellt worden ist. Schliesslich hat der Bundesrat in zwei Gesetzgebungsprojekten die Freigrenzen angehoben, nämlich bei der Neukonzeption der Ergänzungsleistungen im Rahmen des NFA und schliesslich im Rahmen der Pflegefinanzierung, die Sie gestern diskutiert haben. Schliesslich schlägt der Bundesrat weitere Massnahmen im Rahmen der 11. AHV-Revision vor, die zurzeit bei Ihnen im Parlament hängig ist.

Mit diesen vier Massnahmen glaubt der Bundesrat, dem Postulat Genüge getan zu haben, und bittet Sie deshalb, das Postulat abzuschreiben.