Hubmann Vreni · Nationalrat · 2007-06-22
Hubmann Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-06-22
Wortprotokoll
Die Motion Gysin Remo wurde bereits im Juni 2005 von unserem Rat klar mit 99 zu 77 Stimmen angenommen. Der Ständerat jedoch erachtete den Text als zu offen formuliert. Nach einer Expertenbefragung änderte er den Text ab. Deshalb haben wir heute nochmals darüber zu entscheiden.
Worum geht es in dieser Motion? Herr Gysin verlangt, dass der Bundesrat einen Gesetzentwurf vorlegt, welcher sogenannte Whistleblower schützt. Whistleblower sind Hinweisgeber, welche helfen, Korruptionsdelikte und andere Unregelmässigkeiten aufzudecken. Korruption ist ein weit verbreitetes Delikt, leider auch in der Schweiz. Korruption ist ein Verbrechen, das mit Zuchthaus bestraft wird. Gemäss einer Nationalfondsstudie von 1999 werden aber 97 bis 99 Prozent der Fälle nie aufgedeckt, denn sie sind schwer zu erkennen. Obwohl Korruptionsfälle einen grossen wirtschaftlichen Schaden anrichten, sind die Strafverfolgungsbehörden meist machtlos. Wenn Fälle aufgedeckt werden können, so geschieht dies per Zufall, oder man erhält einen Tipp von einem Hinweisgeber, eben einem Whistleblower. Im Jahr 2000 hat das Parlament das Korruptionsstrafrecht revidiert. Die Strafbarkeit wurde ausgeweitet. Das ist gut, nützt aber nur etwas, wenn man die Täter erwischt.
Wie ein Experte in der Kommission des Ständerates ausführte, gibt es keine wirkungsvolle Korruptionsbekämpfung ohne "whistle blowing". Was aber geschieht mit den Hinweisgebern? In vielen Fällen werden sie als Nestbeschmutzer und Denunzianten abgestempelt. Sie werden am Arbeitsplatz benachteiligt, geächtet, schikaniert, oft werden sie auch entlassen. Sie sind beruflich ruiniert. Denken wir an den Berner Finanzskandal oder an den Zürcher Kurt Meier, der eine der grössten Polizei- und Justizaffären aufdecken half und als Meier 19 berühmt wurde. Ich hatte noch Gelegenheit, Herrn Meier persönlich kennenzulernen. Er litt Zeit seines Lebens unter den Folgen seines "whistle blowing". Er verlor seine Existenzgrundlage, er wurde verfemt, und er war für den Rest seines Lebens ein gesellschaftlich Geächteter. Herr Meier hat darunter sehr schwer gelitten.
Mit seiner Motion verlangt Herr Gysin Remo deshalb zu Recht einen besseren Schutz für Hinweisgeber, insbesondere in arbeitsrechtlicher Hinsicht: einen effektiven Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung und weiterer Diskriminierung. Der Ständerat präzisierte die Vorgaben, indem er eine Art Eckwerte festlegte:
1. Die Arbeitnehmenden müssen zuerst von den internen Möglichkeiten, Vorgänge zu melden, Gebrauch machen. Nur in Ultima Ratio dürfen sie an die Öffentlichkeit gelangen.
2. Der Kündigungsschutz soll überprüft und allenfalls verschärft werden.
3. Öffentlich-rechtlich und privatrechtlich Angestellte sollen einen gleichwertigen Schutz erhalten.
Ihre Kommission für Rechtsfragen hat festgestellt, dass klar Handlungsbedarf besteht. Sie erachtet es als sinnvoll, die Motion im Sinne des Ständerates konkreter zu fassen, und hat der so geänderten Motion mit 20 zu 4 Stimmen zugestimmt. Dass die Minderheit jetzt aus 5 SVP-Mitgliedern besteht, ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass bei der Abstimmung nicht alle im Sitzungszimmer waren, was des Öfteren geschieht.
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass der Kanton Zürich das Problem erkannt und in der Verwaltung eine offizielle Anlaufstelle für Whistleblower geschaffen hat, nämlich bei der kantonalen Ombudsstelle. Wie mir eine Mitarbeiterin der Ombudsstelle auf Anfrage mitgeteilt hat, ist der Situation der Whistleblower besondere Beachtung zu schenken. Ein ertappter Vorgesetzter wird es seinem Mitarbeiter nicht verzeihen, dass dieser seine üblen Machenschaften aufgedeckt hat. Der Schutz der Whistleblower ist deshalb ausserordentlich wichtig und muss erste Priorität haben.
Ich bitte Sie deshalb, der Empfehlung der klaren Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen zu folgen und der Motion in der vom Ständerat geänderten Form zuzustimmen.