Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · 2003-12-11
Hegetschweiler Rolf · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-12-11
Wortprotokoll
Mit der parlamentarischen Initiative "Energiesparen bei Gebäuden durchsetzen" will die Initiantin die Kantone, die ihre Gesetzgebung im Bereich der energetischen Vorschriften für Gebäude nicht bis Ende 2004 dem gesetzlichen Auftrag zur sparsamen und rationellen Energienutzung anpassen, verpflichten, ab 2005 für Neubauten und grössere Umbauten den Minergie-Standard oder einen vergleichbaren Energie sparenden Standard anzuwenden. Bei der geplanten CO2-Abgabe seien zudem Anreizmechanismen zu schaffen, von denen auch Mieterinnen und Mieter profitieren könnten.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 12 zu 11 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben.
Seit mehr als zehn Jahren steht die Frage des Energiesparens durch verbesserte Gebäudeisolation im Parlament immer wieder zur Diskussion. Verschiedene Vorstösse führten schliesslich dazu, dass die Kommission für öffentliche Bauten des Nationalrates den Bundesrat im Mai 2000 beauftragte, Massnahmen zu ergreifen, damit der Minergie-Standard im Gebäudebereich als zusätzliches Ziel verfolgt wird; dies für alle Bundesbauten und für Bauten, die vom Bund subventioniert werden. Der Bundesrat war bereit, die Motion entgegenzunehmen, und beide Räte akzeptierten den Minergie-Standard bei Bundesbauten als zusätzliches, aber nicht als einziges Ziel. Parallel dazu wurden sowohl auf kantonaler Ebene wie auf Bundesebene verschiedene Massnahmen eingeleitet, welche die Bestrebungen unterstützen, die zu einer Reduktion des CO2-Ausstosses führen sollten.
Primär ist zur Erreichung dieses Zieles die Energiegesetzgebung der Kantone massgebend. Gemäss Artikel 89 der Bundesverfassung und Artikel 9 des Energiegesetzes sind für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, vor allem die Kantone zuständig. Über den Stand [PAGE 1966] der Energiepolitik in den Kantonen informiert der jährliche Bericht des UVEK und der Konferenz kantonaler Energiedirektoren. Der letzte Bericht, der im September 2002 veröffentlicht worden ist, zeigt, dass sämtliche Kantone über gesetzliche Grundlagen für die rationelle Energieverwendung und den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden verfügen.
Als Zweites sind Anreizmechanismen bei der geplanten CO2-Abgabe vorgesehen. Das CO2-Gesetz sieht in der ersten Phase die Einführung einer CO2-Abgabe, Zielvereinbarungen für Grossverbraucher, für Gruppen von Verbrauchern und für energieintensive Unternehmen vor. Solche Zielvereinbarungen sind grundsätzlich auch im Gebäudebereich möglich. Allerdings ist dafür der Anreiz für die Eigentümer von Gebäuden aufgrund der Mechanismen des CO2-Gesetzes und des Mietrechtes gering, sodass andere Massnahmen erforderlich sind. Deshalb soll der Minergie-Verein zusammen mit den Kantonen eine Umsetzungsstrategie erarbeiten, die den Minergie-Standard sowie die freiwilligen Massnahmen von "Energie Schweiz" breit umsetzt und die Kantone in ihren Anstrengungen unterstützt. Weitere Anreize liefern die kantonalen Förderprogramme. Bei der Einführung einer CO2-Abgabe würden zusätzliche Anreize für eine sparsame und rationelle Energieverwendung auch im Gebäudebereich entstehen.
Wie Frau Leutenegger Oberholzer vor der Kommission richtigerweise ausführte, besteht im Gebäudebereich ein grosses Energiesparpotenzial, das bisher jedoch nur zu einem geringen Teil genutzt wurde. Ihre Initiative verlangt deshalb eine klare Vorgabe durch den Bund. Er soll den Kantonen eine Frist setzen, innerhalb welcher sie den Minergie-Standard oder einen vergleichbaren Standard erreichen müssen. Die Konferenz kantonaler Energiedirektoren äusserte sich sehr kritisch zu diesen Forderungen und schreibt in ihrer Stellungnahme zur Initiative Folgendes: "Im Vorfeld der Lancierung von 'Energie Schweiz' haben die Kantone in intensiver Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Energie die Strategie der Kantone im Rahmen von 'Energie Schweiz' definiert. Dabei sind möglichst klare Kompetenzabgrenzungen zwecks Vermeidung von Doppelspurigkeiten und Reibungsverlusten vereinbart worden. Diesbezüglich sind die Massnahmen im Gebäudebereich klarer den Kantonen zugeordnet worden. Die Forderungen der Initiative sind deshalb rechtlich unzulässig und faktisch kontraproduktiv."
Weiter schreibt die Konferenz kantonaler Energiedirektoren, dass in die Mustervorschriften der Kantone die neuesten technischen Entwicklungen und Erkenntnisse Eingang gefunden hätten. Die Behauptung, die Regelungen in den Kantonen hätten mit der technischen Entwicklung nicht Schritt gehalten, entbehre deshalb einer sachlichen Grundlage. Zudem dienten die Musterenergieverordnungen der Kantone der Harmonisierung der kantonalen Energievorschriften, womit Punkt 1 der Initiative bereits erfüllt sei.
Der Minergie-Standard ist von der Konferenz kantonaler Energiedirektoren verabschiedet worden und wird von allen Kantonen für Neubauten und auch für Sanierungen unterstützt. Sie wollen ihn aber noch nicht ins Gesetz aufnehmen. Gegenwärtig wird die neue SIA-Norm 380.1 in die kantonalen Gesetze aufgenommen. Der Zielwert für Neubauten liegt dabei bereits im Bereich der Minergie. Die Bestrebungen der Initiative, die Vorgaben für kantonale Neubauten durch den Bund zu harmonisieren, renne deshalb offene Türen ein, sagt die Konferenz kantonaler Energiedirektoren.
Die Minderheit der UREK weist darauf hin, wie dies Frau Leutenegger Oberholzer schon gesagt hat, dass die Kantone zwar vor allem, jedoch nicht ausschliesslich für die Energievorschriften zuständig sind. Weil das Mietrecht Bundessache sei, müsse auch via Bund mehr Druck ausgeübt werden. Die Minderheit ist auch der Auffassung, dass die Frage der Zuständigkeit zwischen Bund und Kantonen hin und her geschoben werde und längst nicht alle Kantone ihre Pflicht täten. Die Statistiken im Jahresbericht von "Energie Schweiz" bewiesen zudem, dass nichts passiere. Vernünftige Anreize müssten mit dem CO2-Gesetz eingeführt werden.
Dieser Kritikpunkt war auch in der Kommission nicht bestritten. Trotz dieser Argumente entschied sich die Kommission mit 12 zu 11 Stimmen, die Kompetenz zum Energiesparen primär bei den Kantonen zu belassen und der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen.