Lexipedia

Gysin Remo · Nationalrat · 2003-12-11

Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-12-11

Wortprotokoll

Der Bundesrat und die Minderheit der WAK machen Ihnen einen Vorschlag, wie Sie zukünftig schmerzlos 150 Millionen Franken jährlich einsparen können. Worum geht es? Der Ständerat möchte in unsere Verfassung eine neue Bestimmung einführen, wonach Beherbergungsleistungen - das sind Übernachtungen und Frühstück - in den Genuss eines Sondersteuersatzes kommen sollen. Der Normalsatz der Mehrwertsteuer beträgt 7,6 Prozent, der Sondersatz für Beherbergungen 3,6 Prozent. Er ist bereits vor sieben Jahren eingeführt und im Mai dieses Jahres bis Ende 2006 verlängert worden. Seine gesamte Laufzeit beträgt also zehn Jahre. Das sollte den Hoteliers genügen, um auf ihre Probleme reagieren zu können, die sie tatsächlich haben.

Der Ständerat hat nun beschlossen, mit der Verfassungsbestimmung die Möglichkeit für eine Verlängerung vorzusehen. Das sollten wir verhindern. Wir sind uns aber einig, dass der Tourismus eine unserer wichtigsten Branchen ist und dass wir zusammen auch einen günstigen Rahmen für den Tourismus schaffen sollen. Wir fördern unseren Tourismus denn auch sehr mannigfaltig; ich erinnere an die Gewährung günstiger Kredite für die Beherbergungsleistungen, wir haben auch einen Rahmenkredit Schweiz Tourismus in der Grössenordnung von 200 Millionen Franken für die Jahre 2000 bis 2004 laufen. "Präsenz Schweiz", Exportförderung, KMU-Förderung sind weitere Stichworte. Aber auch mit dem zweiten Innovationsprogramm des Bundes für den Schweizer Tourismus sollen ab diesem Jahr bis 2007 rund 35 Millionen Franken in überbetriebliche und branchenübergreifende Projekte investiert werden und zur Lösung dringlicher Probleme des Schweizer Tourismus beitragen.

Dann besteht seit 1996 der Mehrwertsteuersondersatz, der nun wie gesagt langfristig verankert werden soll. Dagegen sprechen mindestens drei Gründe:

1. Der Sondersatz leistet keinen Beitrag zur Verbesserung der Situation im Tourismus.

2. Er widerspricht jedem Spargedanken.

3. Der Sondersatz verstösst gegen steuer- und finanzpolitische Verfassungsgrundsätze.

Lassen Sie mich ganz kurz auf diese drei Punkte eingehen, zuerst auf die Effektivität des Mehrwertsteuersondersatzes. Die Frage lautet: Verbessert der Sondersatz die Situation der Schweizer Hotellerie tatsächlich? Es geht hier nur um die Hotels und nicht etwa um die Gaststätten generell. Die Antwort heisst Nein. Die Hauptprobleme und hauptsächlichen Einflussgrössen liegen ganz woanders. Es geht zum Beispiel um das Wetter, oder es geht um die Qualität der Leistungen. Es geht um die Gastfreundlichkeit, und für ausländische Touristen geht es auch noch um die Währungsfrage. All diese Hauptprobleme und hauptsächlichen Einflussgrössen stehen klar ersichtlich ausserhalb des Einflussbereiches eines Mehrwertsteuersatzes. Der Sondersatz enthält in seiner flächendeckenden Form, mit seinem Giesskannenmechanismus überhaupt keinen Innovationsanreiz. Stellen Sie sich vor: Einfach jedes Hotel, auch wenn es noch so gut abschneidet und seine Ertragskraft noch so gut ist, soll hier in eine Art indirekte Subvention mit einbezogen werden!

Wir sind - das ist unser Konzept - für die gezielte Förderung des Tourismus und auch der Hotellerie insgesamt. Aber [PAGE 1955] verzichten Sie bitte auf das Giesskannenprinzip. Mit der vorgeschlagenen Lösung des Sondersatzes werden, im Gegenteil, Innovationen verhindert. Überkapazitäten werden nicht abgebaut - das ist eigentlich das Hauptproblem -, sondern weitergetragen und deren Abbau verhindert. Überkapazitäten drücken sich in einer Auslastung der 260 000 Schweizer Hotelbetten von lediglich 35 Prozent aus. Stellen Sie sich das vor! Das ist das Problem. Lediglich 35 Prozent unserer Hotelbetten sind ausgelastet. Eine Korrektur bzw. eine Lösung dieses Problems können Sie nicht mit dem Mehrwertsteuersatz erreichen.

Ich komme zum Thema Sparen: Wir haben nach wie vor ein Defizit von über 3 Milliarden Franken. Wir sparten heute Morgen bei den Bildungsausgaben. Wir diskutieren über Sparmöglichkeiten bei den Sozialversicherungen, und hier will die Mehrheit der WAK Ausgaben bzw. Ertragsminderungen von 150 Millionen Franken jährlich provozieren. Da stimmt etwas in der Prioritätensetzung nicht!

Drittens: Der Sondersatz verstösst gegen steuer- und finanzpolitische Verfassungsgrundsätze. Erstens handelt es sich dabei um eine indirekte Subventionierung der Hotellerie, die als solche nicht ins Steuersystem und schon gar nicht in die Verfassung gehört. Zweitens würde der Sondersatz eine willkürliche Privilegierung für bestimmte Betriebe - die Hotelleriebetriebe nämlich - verursachen; eine rechtsgleiche Behandlung ähnlicher Betriebe - Gaststätten, aber auch Bergbahnen im Tourismus und Ähnliches - wäre nicht gewährleistet. Es wäre eine Ungleichheit, auf die wir nicht eintreten können.

Zum Schluss möchte ich noch auf den internationalen Vergleich zurückkommen.

Wir sind in einer Wettbewerbssituation, das ist klar. Wenn wir aber den üblichen schweizerischen Normalsatz von 7,6 Prozent mit dem ausländischen Satz für Beherbergungsbetriebe vergleichen, dann stellen Sie folgendes fest: Im Vergleich mit der Schweiz - 7,6 Prozent - berechnen Italien 10 Prozent, Grossbritannien 17 Prozent, Österreich 10 Prozent, Frankreich 5,5 Prozent, Deutschland 16 Prozent. Sie sehen: Im internationalen Vergleich haben wir also, auch wenn wir auf den Sondersatz verzichten, einen guten Wettbewerbsvorteil.

Ich bitte Sie, dem Bundesrat und der Minderheit zu folgen.