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Bührer Gerold · Nationalrat · 2003-12-11

Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-12-11

Wortprotokoll

Ich möchte vorweg eines nochmals klar machen: Wir werden uns auch in Zukunft ganz entschieden dafür einsetzen, wie wir es bisher taten, dass diese unselige Spirale der Fiskal- und Staatsquote nicht weiter nach oben gedreht wird. Denn wir sind der festen Überzeugung, dass diese Fehlentwicklung - zusammen mit anderen Variablen - letztlich dem Wirtschaftswachstum und, für die Menschen massgeblich, dem Beschäftigungswachstum Schaden zufügt. Wir haben, wie Sie wissen, die Fiskalquote in den Neunzigerjahren - gemessen am Volkseinkommen - um rund fünf Prozentpunkte ansteigen lassen und haben damit den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft in diesem Land ein immer engeres Korsett angelegt. Das bedeutet für die Wirtschaft weniger Spielraum, um zu wachsen.

Wir sind auch klar der Meinung: Wenn es aus strukturellen Gründen neue Abgaben braucht, möchten wir diese im Rahmen des strukturell Möglichen kompensieren. Dennoch sind wir der Meinung, dass die Regelung, wie sie in den beiden Minderheitsanträgen formuliert ist, erstens so nicht umsetzbar und zweitens aufgrund unserer Verfassung auch nicht notwendig ist.

Zur Frage der Notwendigkeit: Wir haben ja auch bei dieser Verlängerung der Finanzordnung wieder darauf gepocht, dass die maximalen Steuersätze in der Verfassung verankert bleiben. Mit anderen Worten: Wir haben das politische Instrumentarium, um eine Fehlentwicklung nach oben bei der Steuerbelastung zusammen mit Volk und Ständen mit Überzeugungsarbeit zu bekämpfen. Ich darf Ihnen versichern, dass wir das auch in Zukunft tun werden. Hätten wir dieses Instrument nicht, dann könnte man für eine solche Festsetzung einer verfassungsmässigen Kompensation allenfalls verfassungsrechtliche Gründe ins Feld führen.

Ein weiterer Grund, der dagegen spricht, ist unsere föderalistische Staats- und Finanzordnung. Denn wenn wir das hier so festschreiben, wie die Minderheit es will, dann schaffen wir ja einen Kompensations-Zwangsmechanismus nur auf der Ebene des Bundes, des Zentralstaates. Die Gefahr ist natürlich gross, dass wir dann eine Politik betreiben, die Ausgabenverschiebungen zulasten von Kantonen und Gemeinden geradezu fördern hilft.

Ich glaube, das ist einem gut funktionierenden Föderalismus langfristig eher abträglich.

Es gibt eine dritte Überlegung, die gegen diese fixe Festschreibung ins Feld geführt werden muss; sie betrifft die auch schon vorhin erwähnte Entwicklung der Demographie. Ich glaube, wir müssen ehrlich sein; wir kennen die Zahlen bis 2025. Die Sozialwerke hätten - selbst bei einem Wachstum von real über 1 Prozent - einen Finanzierungsmehrbedarf von rund 8 Mehrwertsteuerprozenten. Wir haben immer gesagt: Diese Grössenordnung ist nicht verantwortbar, wir müssen eine Konsolidierung bei den Sozialwerken an die Hand nehmen, damit diese Finanzierungslücke kleiner wird. Aber dennoch wäre es nicht redlich, die Augen davor zu verschliessen, dass wir eine gewisse, wenn auch bescheidene Mehrbelastung aus demographischen Gründen brauchen werden. Das spricht ebenfalls gegen diese starre Festschreibung.

Zusammengefasst: Politisch und strategisch ist unsere Zielrichtung und jene der Antragssteller die gleiche; wir wollen die Staats- und Fiskalquote nicht weiter wachsen lassen, sondern reduzieren. Wir sind aber der Überzeugung, dass dieser starre Mechanismus, wie er hier in den Minderheitsanträgen vorgesehen ist, finanzpolitisch problematisch und staatspolitisch mit unserem föderalistischen System nicht vereinbar ist.