Strahm Rudolf · Nationalrat · 2003-12-11
Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-12-11
Wortprotokoll
Die Minderheit II möchte den Maximalsteuersatz für Unternehmen unverändert belassen. Der maximale Unternehmenssteuersatz beträgt heute in der Verfassung 9,8 Prozent. Die Unternehmenssteuern sind verglichen mit dem Ausland einmalig tief, selbst wenn Sie die kantonalen Steuern dazuzählen. Heute ist der Satz im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer auf maximal 8,5 Prozent festgelegt, und es will ihn im Moment niemand erhöhen. Aber denken Sie an zukünftige Unternehmenssteuerreformen; es steht eine bevor - die Unternehmenssteuerreform II - mit der Abschaffung oder Milderung der so genannten Doppelbelastung. Im langen Zeitraum bis zum Jahre 2020 - das ist jetzt der Zeithorizont der Mehrheit, für den wir jetzt diese Verfassungsänderung vorsehen - werden weitere Unternehmenssteuerreformen nötig sein. Da braucht es nun eine gewisse Kompensationsmöglichkeit, eine Flexibilität. Es gibt tatsächlich Firmen, denen es sehr gut geht und für welche 9,8 Prozent überhaupt kein Problem darstellen. Es gibt aber auch Bereiche, wo vielleicht weitere Senkungen nötig sind, z. B. im Holdingbereich mit seiner hohen Flexibilität. Eine Idee ist auch schon von ganz rechts lanciert worden, die auch von uns unterstützt werden könnte, nämlich eine Steuerentlastung für Firmen, die Personal ausbilden und mehr als vier Lehrstellen pro hundert Vollzeitbeschäftigte unterhalten. Solche Firmen sollen entlastet werden, und dafür braucht es eine gewisse Flexibilität, damit wir bei gut gehenden Firmen wieder auf 9,8 Prozent gehen können - das ist ja nur der Maximalsatz.
Ich bitte Sie also, diese 9,8 Prozent zu belassen, wie sie heute in der Verfassung stehen.
Noch ein Wort zur Minderheit I (Baader Caspar): Sie möchte hier den Maximalsatz gegenüber dem heutigen Recht sogar absenken. Da muss ich schon sagen: Das ist unseriös! Wir haben soeben das Steuerpaket 2001 hinter uns, das noch nicht einmal in der Volksabstimmung gewesen ist; darüber wird erst im Mai 2004 abgestimmt. Dort hat die SVP-Fraktion dreimal versucht, den Maximalsteuersatz auf 8 Prozent zu senken. Das ist dreimal abgelehnt worden; im Ständerat ist diese Senkung immer abgelehnt worden. Und jetzt kommen Sie schon wieder und wollen hier eine Senkung, ohne irgendwelche Kompensation, und ohne dass das in ein Gesamtkonzept der Unternehmenssteuerreform eingebettet ist! Ich fasse das etwas als Demonstration auf, aber Sie können in guten Treuen jetzt nicht einfach diesen Satz gegenüber dem heutigen Stand senken; das ist ein bisschen eine Zwängerei.
Mein Credo lautet: Wenn Sie jetzt den Maximalsatz senken, dann engen Sie den Spielraum für zukünftige Unternehmenssteuerreformen ein, bei denen wir wahrscheinlich mehr differenzieren und natürlich einen gewissen Kompensationsspielraum haben müssen, damit wir bei einigen eben nach oben und bei anderen mehr nach unten gehen können.
In diesem Sinne ist es das Beste, wenn Sie der Minderheit II folgen, mindestens aber dem Entwurf des Bundesrates, und ganz sicher den Antrag der Minderheit I (Baader Caspar) ablehnen.