Villiger Kaspar · 2003-12-11
Villiger Kaspar · 2003-12-11
Wortprotokoll
Es tut mir vor allem Leid, dass ich meinem hervorragenden Romanischlehrer Duri Bezzola widersprechen muss, und wenn ich mich diesen Winter von den 15 Jahren Strapazen im Engadin noch etwas erholen möchte; dann traue ich mich dann fast nicht mehr dorthin. Aber ich möchte den Pfad der ökonomischen Tugend hier noch einmal kurz aufzeigen.
Ich habe Ihnen schon beim Eintreten gesagt, dass der Bundesrat zur Vereinfachung und höheren Transparenz bei der Mehrwertsteuer nur noch einen Normalsatz und einen reduzierten Satz vorsieht. Wir sind der Meinung, aus ökonomischen Gründen solle man keinen Sondersatz für die Hotellerie beschliessen. Es ist wirklich eine strukturpolitisch motivierte Finanzhilfe. Sie ist vor allem in einer Zeit entstanden, in der der Frankenkurs sehr hoch war - erstmals in der Übergangsbestimmung der Bundesverfassung, als wir die Mehrwertsteuer noch auf der Basis der Verordnung hatten. Es ist eine Subvention, die mit der Giesskanne ausgeschüttet wird; das ist prinzipiell falsch.
Von Herrn Pelli ist das Argument der Exportindustrie genannt worden; dieses Argument ist falsch. Ob die Hotellerie eine Exportindustrie ist oder nicht, darüber kann man streiten. Aber wie ist es wirklich? Ein Exportgut wird in der Schweiz produziert; dann können Sie es von der Mehrwertsteuer befreien. Es wird exportiert und wird dann neu mit der Mehrwertsteuer belastet. Aber hier ist es eine endgültige Steuerbefreiung. Wenn Sie hingegen in ein anderes Land, nach Frankreich oder Österreich, in die Ferien gehen, haben Sie dort auch eine Mehrwertsteuer zu bezahlen.
Das heisst also: Dieses Argument sticht einfach nicht. Was man sagen könnte, ist natürlich, dass die Sondersätze auch im Ausland eine Art Subvention sind. Hier stellen Sie ja fest, wenn Sie die Liste sehen, dass die Sondersätze im Ausland ungefähr dem Normalsatz in der Schweiz entsprechen. Ich hätte ein gewisses Verständnis, wenn wir die Mehrwertsteuer ständig erhöhen würden und dann die Hotellerie sagen würde: Jetzt kommen wir auf Sätze, die sehr viel höher sind als im Ausland. Dann könnte man darüber diskutieren. Aber solange unser Normalsatz in der Grössenordnung der ausländischen Sondersätze ist, sollte man nicht weitere Sondersätze machen.
Ich habe immer schon gesagt: Immer an der Bruchstelle von Sondersätzen haben Sie neue Ungerechtigkeiten. Da kommt einer und sagt: Ja, warum gilt dann der Sondersatz nur für die Übernachtung und das Gipfeli sowie auch für Schweizer, warum aber nicht für die Bergbahnen usw.? Dann haben Sie so einen Prozess, durch den die Steuerbasis langsam erodiert. Gut, das ist bei diesem Antrag nicht der Fall.
Wir sind auch der Meinung, dass der Ständerat die schlechteste aller Lösungen getroffen hat, indem er das nämlich erst noch definitiv in der Verfassung verankert. Wir vom Bundesrat her wollten den Satz nur für eine Übergangszeit in einer Übergangsbestimmung verlängern. Man hätte sich auch vorstellen können, dass man das in einer Sondervorlage macht, damit sich das Volk dazu äussern kann. Ich bin nicht so sicher, wie das Volk hier stimmen würde.
Das alles sind Gründe, warum wir Ihnen empfehlen, hier dem Bundesrat und der Minderheit der Kommission zuzustimmen. Dem Bundesrat ist schon bewusst, dass die Hotellerie Strukturprobleme hat. Aber er ist eben der Meinung, nur mit der Mehrwertsteuer könne man diese Strukturprobleme nicht lösen. Wir haben, um den Tourismusregionen Zeit für Anpassungen zu geben, im Bundesbeschluss 2 zugestimmt, dass man den Sondersatz verlängert.
Sie haben ja selber auch eine Vorlage beschlossen, in der es darum geht, strukturell für die Hotellerie etwas zu investieren. Auch das war eine Vorlage des Bundesrates, aber das war dann eine direkte, gezielte strukturelle Massnahme und nicht eine Giesskannenmassnahme.
Das sind eine Reihe von Gründen dafür, dass ich Sie bitten möchte, dem Bundesrat und der Minderheit der Kommission zuzustimmen.