Kaufmann Hans · Nationalrat · 2003-12-11
Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-12-11
Wortprotokoll
Die Mehrheit Ihrer Kommission kam zu einer anderen Schlussfolgerung. Es geht natürlich nicht darum, dass wir alle 12 Jahre oder [PAGE 1960] neu jetzt eben nach 14 Jahren darüber entscheiden, ob wir die Kompetenz des Bundes zur Erhebung von Steuern gänzlich abschaffen wollen. Es herrschte aber die Meinung vor, dass es sehr wohl Sinn macht, alle 12 oder neu 14 Jahre darüber nachzudenken, wie unser Steuersystem aussehen soll. Es ist ja auch kein Ritual, wie jetzt mehrmals gesagt wurde. Wenn ich die heutige Vorlage anschaue, stelle ich immerhin fest, dass es einige - wenn auch kleinere - Änderungen gibt.
Die zeitliche Begrenzung ist auch für jene nicht ungefährlich, die keine höheren Steuern möchten. Sie haben ja auch in der Botschaft gelesen, dass man damit liebäugelte, bei der Revision gleichzeitig neue Steuern einzuführen. Das wurde ja fallen gelassen, aber ich glaube, es ist auch für den Bundesrat durchaus sinnvoll, wenn er sich von Zeit zu Zeit überlegen kann, ob man neue oder andere Steuern einführen soll.
Die Kommission empfiehlt Ihnen im Verhältnis von 13 zu 9 Stimmen, dieser Befristung auf das Jahr 2020, das heisst auf 14 Jahre, zuzustimmen.