Brun Franz · Nationalrat · 2003-12-11
Brun Franz · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-11
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative der sozialdemokratischen Fraktion will, gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes, dass in der Bundesverfassung ein Artikel zur Sicherstellung des Service public aufgenommen wird. Die Initianten fordern, dass dieser Artikel zur Sicherstellung des Service public, insbesondere in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Energie, Wasser und Verkehrserschliessung, in der Bundesverfassung aufgenommen werde. [PAGE 1971]
Die Kernelemente dieser Verfassungsregelung sind die folgenden: Bund und Kantone haben die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, sei es durch eigene Leistungserbringung oder durch verbindliche Aufträge an Private. Der Service public muss zu wirtschaftlich und sozial tragbaren Bedingungen angeboten werden. Preisdiskriminierung ist verboten. Dies erfordert eine staatliche Preiskontrolle und -aufsicht. Die Verpflichtung auf Gleichbehandlung schafft subjektiv einklagbare Rechte. Dadurch kann eine willkürliche Preisgestaltung, z. B. ungerechtfertigte Preisprivilegien für Grossabnehmer, oder die Nichterbringung einer Leistung durch mittelbare Berufung auf das Verfassungsrecht beseitigt werden. Die bisherige Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen soll durch die neue Verfassungsbestimmung nicht geändert werden.
Im Februar 2003 ist der Sprecher der Initianten, Jost Gross, von der Kommission angehört worden. Die KVF hat ihren Entscheid damals ausgesetzt, weil sie den Bericht des Bundesrates zum Service public abwarten wollte, den die Richtlinienmotion aus dem Jahre 2000 verlangt. Obwohl dieser Bericht auch im September noch nicht vorlag, mussten wir diese Initiative behandeln, weil sonst die Frist abgelaufen wäre.
Zu den Erwägungen der Kommission: Die KVF bedauerte, dass der von unserem Rat in Auftrag gegebene Bericht zum Service public - Antwort des Bundesrates auf das Postulat 00.3045, Öffentlicher Dienst. Grundzüge für die Umsetzung - zum Zeitpunkt der Vorprüfung nicht vorlag. Die Mehrheit der Kommission argumentierte, solange keine allgemein gültige Definition des Bundesrates vorliege, was Service public überhaupt sei, sollten wir diesen unklaren Begriff in dieser verpflichtenden Form nicht in die Bundesverfassung aufnehmen. Hier geht es immerhin um subjektiv einklagbare Rechte. Die Schliessung einer Schule ist für die Identität eines Dorfes mindestens ebenso schlimm wie die Schliessung einer Poststelle.
Wir gehen zu viele Risiken ein, die wir heute noch gar nicht kennen, auch nicht in einer ersten Phase der Behandlung. Je nach Bereich heisst Service public immer etwas anderes. Kein Begriff wird wahrscheinlich breiter und kontroverser diskutiert. Auch bei seiner Finanzierung gibt es Unterschiede.
Wir sind uns bewusst, dass mit der Diskussion um und über den Service public wesentliche Fragen des Föderalismus und der Subsidiarität auf den Prüfstand kommen. Eine politische und wirtschaftliche Neuorientierung dieser Aufgaben kann dazu beitragen, die Spaltung und Segmentierung der schweizerischen Gesellschaft zu verhindern. Für die Lösung dieser politischen Herkulesaufgabe gibt es keine einfachen Rezepte. Trotzdem: Wettbewerb wird auch im Service public der Zukunft eine zentrale Rolle spielen. Die Erfahrung zeigt, dass in geschützten Bereichen tätige Unternehmen tendenziell wirtschaftlich ineffizient sind. Eine flächendeckende Grundversorgung zu vernünftigen Preisen ist in der Schweiz bereits eine Realität, also besteht kein Bedarf an zusätzlichen Regelungen.
Eine Minderheit beantragt, der parlamentarischen Initiative sei Folge zu geben, weil sie in der Form einer allgemeinen Anregung gehalten sei und verlange, dass ein Artikel zur Sicherstellung des Service public in der Bundesverfassung aufgenommen werde. Dieser Artikel müsste demnach in der zweiten Phase der Behandlung ausgearbeitet werden. Der Service public sei eine zentralstaatliche Aufgabe, die komplementär zu den marktwirtschaftlich erbrachten Dienstleistungen wirke. Die Bevölkerung stelle immer wieder fest: Leistungen werden abgebaut oder je nach Region anders angeboten. Trotz diesen Argumenten beschloss die KFV mit 13 zu 9 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben.
Ich beantrage Ihnen namens der Kommissionsmehrheit, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.