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Hämmerle Andrea · Nationalrat · 2003-12-11

Hämmerle Andrea · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-12-11

Wortprotokoll

Der erste Einwand, der jeweils gegen diesen Vorschlag vorgebracht wird, ist folgender: Man weiss ja gar nicht, was Service public ist, jeder versteht darunter etwas anderes. Es gibt eine relativ einfache Definition des Service public: Für alle Bevölkerungsschichten in allen Regionen des Landes sind Infrastrukturgüter und Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen, und zwar zu gleichen Bedingungen und zu günstigen Preisen. Natürlich handelt es sich hier vor allem um Güter und Dienstleistungen, die vom Markt eben nicht oder nicht im gewünschten Ausmass, nicht in der gewünschten Qualität oder nicht zum gewünschten Preis erbracht werden können. Denn eines müssen auch Sie zur Rechten sehen, auch wenn Sie mehr an den Markt glauben als wir: Auch Sie werden nicht behaupten wollen, dass der Markt in diesem Bereich einfach alles und zu den besten Bedingungen bringt.

Die zweite Frage, die Sie stellen, ist doch die: Wer soll diese Service-public-Leistungen erbringen? Es kann der Staat sein, oder es können Private sein, das bestreiten wir Initiantinnen und Initianten nicht. Der Staat muss aber dafür sorgen, dass sie erbracht werden. Der Staat hat sozusagen eine Garantenstellung in diesem Bereich: Er muss dafür sorgen, dass diese Dienstleistungen in der gewünschten Qualität, im gewünschten Ausmass und zum gewünschten Preis erbracht werden.

Nun ist der Service public, neben der Gewährleistung der sozialen Sicherheit, die grosse Errungenschaft unseres modernen Bundesstaates. Es ist eine Errungenschaft des letzten, des 20. Jahrhunderts. Schon in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts hat unser moderner Bundesstaat diese Service-public-Leistungen organisiert und auch garantiert. Ich erinnere Sie nur an die Bereiche Post - die berühmte damalige PTT -, Telekommunikation - ebenfalls PTT -, öffentlicher Verkehr, mit dem "Flaggschiff" SBB, oder Bildung - ein Bereich, der in der Bundesverfassung schon erwähnt ist -, usw.

Nun werden diese Errungenschaften seit den späten Neunzigerjahren systematisch zurückgebaut, Privaten überantwortet, dem Markt überlassen, privatisiert usw., mit der Begründung, diese Dienstleistungen würden so preisgünstiger und effizienter erbracht. Doch die Bevölkerung stellt etwas ganz anderes fest. Sie stellt fest, dass Leistungen abgebaut oder je nach Region unterschiedlich erbracht werden: mehr und Besseres in den Zentren, weniger und teurer im Randgebiet. Daher ist es gerade in der heutigen Zeit der Verunsicherung eine richtige Idee, dieses Prinzip der flächendeckenden Dienstleistungen im Service-public-Bereich in der Bundesverfassung zu verankern.

Hingegen ist es sehr ungeschickt, die Initiative mit der Begründung zu verwerfen, niemand wisse, worum es gehe und was Service public sei. Der von uns eingereichte Text sagt ja sehr deutlich, was gemeint ist: "Bund und Kantone garantieren im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die Sicherheit und Gleichbehandlung der Bevölkerung bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen zu wirtschaftlich und sozial tragbaren Bedingungen, insbesondere die Bildung, die Gesundheit, die Energie, das Wasser und die Verkehrserschliessung." Damit würden wir uns darüber klar werden, was denn eigentlich die Aufgaben des Staates in diesem Bereich sind, eines Staates, der eben nicht nur sparen, sondern auch Dienstleistungen erbringen und garantieren und Wohlfahrt kreieren soll. Diese Thematik ist mit der Überweisung dieser parlamentarischen Initiative auf Verfassungsebene ernsthaft anzugehen. Sie ist ja in der Form einer allgemeinen Anregung eingereicht.

Noch ein Letztes: Für die breite Bevölkerung - behaupte ich - ist die Verankerung des Service public in der Bundesverfassung bedeutend attraktiver und wichtiger als die Verankerung des Bankgeheimnisses in der Verfassung, das Sie auch in dieser Session schon verabschiedet haben.

Ich bitte Sie also, auch einmal an die breite Bevölkerung, an die Leute, zu denken und diese Bestimmung in die Verfassung aufzunehmen.