Lexipedia

Gross Jost · Nationalrat · 2003-12-11

Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-12-11

Wortprotokoll

Die sozialdemokratische Fraktion möchte mit dieser Initiative den Service public in der Bundesverfassung verankern. Das primäre Ziel ist, Bund und Kantone auf Verfassungsebene in die Pflicht zu nehmen, den Service public in den relevanten Bereichen der öffentlichen Güter und Dienstleistungen sicherzustellen. Es geht in erster Linie um die Sicherstellung der Versorgungssicherheit, es geht um das Diskriminierungsverbot und die Gleichbehandlung der Konsumentinnen und Konsumenten, und es geht darum, diesen auch erschwingliche Preise zu garantieren.

Die Meinung dieser Initiative ist nicht, dass der Bund bzw. der Staat diese Leistungen erbringen oder allein erbringen muss, sondern die Meinung ist selbstverständlich die, dass der Staat auch Leistungsaufträge an Private erteilen kann.

Man hat die Frage aufgeworfen: Warum auf Stufe Bundesverfassung? Wir haben in diesem Bereich häufig übergreifende Märkte, zum Beispiel im Energiebereich, wo Bund und Kantone gleichermassen eingebunden sind. Wichtig ist aber in diesem Zusammenhang auch, dass die Kompetenzen von Bund und Kantonen in den jeweiligen Sachbereichen nicht beschnitten werden sollen.

Wir glauben auch, dass hier in diesem Bereich subjektive Rechte, beispielsweise das Diskriminierungsverbot und die Gleichbehandlung, aus der Verfassung abgeleitet werden müssen. Es müssen auch Schranken zur Verteidigung des Service public dem Ausland gegenüber geschaffen werden, Schranken beispielsweise gegen ausländische Übernahmeversuche im Bereich der Telekommunikation usw.

Diese Initiative ist zwar eine Initiative der sozialdemokratischen Fraktion, aber sie ist bei weitem kein parteipolitisches Anliegen. Ich darf hier die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete und den Schweizerischen Gemeindeverband aus einem Ihnen allen zugestellten Bericht zitieren, die eine solche Verfassungsnorm auf Bundesebene als ausserordentlich wichtig erachten. Diese beiden Organisationen, die - bei Gott - nicht parteipolitisch gebunden sind, schreiben in ihrem sehr instruktiven Bericht beispielsweise: "Die Berg- und Randregionen sind durch den Abbau von Arbeitsplätzen besonders betroffen." Entlassungen bei ehemaligen staatlichen Regiebetrieben, Restrukturierung des Poststellennetzes, Schliessung von Schulen und Zusammenlegung von Spitälern werden als aktuelle Beispiele dafür genannt, dass der Service public in der Krise ist. Die Forderung dieser parteipolitisch nicht gebundenen Verbände ist dann ganz klar: "Auf Bundesebene", so wörtlich in diesem Bericht, "ist eine räumlich und sektoriell kohärente Umschreibung des Service public vordringlich."

Denkbar ist die Schaffung einer Grundnorm auf Verfassungsstufe; diese müsste in Form einer Richtlinie konkretisiert werden, die vor allem Folgendes regelt: Zugänglichkeit und Prinzip der Flächendeckung, Umfang und Qualität, Kontinuität der Dienstleistungen, Preise, Finanzierung und Bestimmungen in Bezug auf die Anbieter.

Es geht hier also auch darum, ein Signal zu setzen, und zwar nicht nur für die ländlichen Regionen. Ein solcher Service-public-Artikel ist auch für die städtischen Regionen, beispielsweise für den öffentlichen Nahverkehr, ausserordentlich wichtig. Es geht aber vor allem auch um Solidarität mit den peripheren, wirtschaftlich schwächeren Regionen. Insofern ist dies ein Anliegen, das in vielen einzelnen Sachbereichen in der Vergangenheit hier im Parlament immer wieder thematisiert wurde. Sie haben hier die Gelegenheit und die Möglichkeit, eine Leitplanke auf Verfassungsebene zu setzen. Sie sind damit in guter Gesellschaft. Ich habe gehört, dass im Ständerat von Herrn Maissen und anderen eine Bestimmung mit ähnlicher Stossrichtung auf Verfassungsstufe vorbereitet wird.

Deshalb bitte ich Sie, der Minderheit zuzustimmen und damit dieser Initiative der sozialdemokratischen Fraktion Folge zu geben.