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Gross Andreas · Nationalrat · 2004-03-10

Gross Andreas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-03-10

Wortprotokoll

Wie Ihnen Herr Christen gesagt hat, ist die Kommission mehrheitlich auf dieses Geschäft eingetreten und hat einstimmig die Rückweisung an den Bundesrat beschlossen, mit einem ganz bestimmten Auftrag. Sie möchte damit eben nicht so missverstanden werden, wie der Vizepräsident des Rates, Herr Maitre, dies in der Begründung seines Antrages macht. Wir wollen die Vorlage nicht loswerden. Wir sehen einen Reformbedarf, wir wollen diesen Reformbedarf erfüllen, aber um das tun zu können, verlangen wir vom Bundesrat gewisse Auskünfte und eigene Stellungnahmen. Das möchte ich Ihnen erläutern.

Sie wissen, dass diesem Staatsleitungskonzept ein kooperatives Staatsleitungsverständnis zugrunde liegt. Deshalb ist die ganze Kommission der Meinung, wenn man von einem solchen Verständnis ausgehe, müsse man auch ein kooperatives Reformverständnis für diese Staatsleitung haben. Das heisst, wir wollen nicht ohne den Bundesrat oder gegen den Bundesrat eine Reform des Bundesrates im Besonderen bzw. der Staatsleitung im Allgemeinen vornehmen. Das ist ganz wichtig: Wir sehen das als gemeinsame Arbeit, so, wie das Herr Christen im Zitat von Herrn Mader erläutert hat: Wir wollen beide das uns Zustehende beitragen. Wir wollen es nicht dem Bundesrat überlassen, aber wir nehmen auch nicht in Anspruch, es besser zu wissen und es gegen den Bundesrat bzw. ohne ihn tun zu können. [PAGE 272]

Deshalb möchten wir, dass der Bundesrat Stellung nimmt zu dem, was der Ständerat vorgeschlagen hat. Der Ständerat hat nicht befürwortet, was der Bundesrat in alter Zusammensetzung vorgeschlagen hat - das System der Delegierten Minister, ich komme darauf zurück -, sondern hat eine leichte Stärkung des Bundespräsidenten mit einer Amtszeit von zwei Jahren vorgeschlagen, nach welcher er nicht wieder als Bundespräsident wählbar wäre. Auf der anderen Seite hat der Ständerat eine Erhöhung von sieben auf neun Bundesräte vorgeschlagen.

Wir möchten, dass der Bundesrat dies prüft, ohne dass er zwei Dinge tut, die der alte Bundesrat ein bisschen leichtfertig gemacht hat:

1. Wenn man statt wie bisher einer von sieben Bundesräten nur noch einer von neun ist, hat man dadurch rein mathematisch ein geringeres Gewicht. Aber wichtig ist - Herr Blocher ist in dieser Beziehung nicht gefährdet -, dass das Gewicht eines Bundesrates nicht von der Mathematik abhängt, sondern vom politischen Gewicht. "Eins von neun" kann genauso gewichtig sein wie "eins von sieben", auch wenn das mathematisch eine andere Rechnung ist.

2. Die ursprüngliche Idee der Delegierten Minister war und ist, dass man als Bundesrat für die Lösung von bestimmten Problemen auf Zeit einen mit der exekutiven Verantwortung ausgestatteten Delegierten Minister ernennen kann. Es ist nicht ein Staatssekretär, denn dieser ist in die Logik der Verwaltung eingebunden. Der Delegierte Minister ist in die Logik und in die Verantwortung der Exekutive eingebunden. Aber es soll eben nicht aus Prestigegründen in jedem Departement einen Delegierten Minister geben, sondern nur wenn und solange es für die Lösung dieses oder jenes Problems nötig ist.

Diese zwei Bemerkungen sind uns wichtig. Es ist wichtig, dass der Bundesrat auch die Kraft hat, über diese kurzfristigen, egoistischen Argumentationen hinaus das zu prüfen, was der Ständerat gemacht hat, und vielleicht auf das zurückkommt, was der Bundesrat in alter Zusammensetzung gemacht hat, der die ursprüngliche Idee der Delegierten Minister gleichsam ein wenig frisiert hat, auch wenn in der Formulierung des Gesetzes eine gewisse Flexibilität steckt bzw. dort eine gewisse Flexibilität eingebaut werden könnte.

Wir sind uns einig, dass Reformbedarf existiert. Vielleicht muss ich diesen Reformbedarf ein bisschen erläutern. Ich sehe acht Punkte, die man nennen kann, um auch den Skeptikern zu zeigen, weshalb heute der Bundesrat - das Kollektiv wie der Einzelne - eine andere Aufgabe und Aufgabenmenge hat als ein Bundesrat von 1848 oder 1900, obwohl es immer sieben Bundesräte waren:

1. Heute sind es dreissig Bereiche mehr als 1945, die in der Bundeskompetenz liegen. Der Bundesrat hat schlicht mehr Kompetenzen.

2. Es gibt eine ungleich höhere Problemdichte.

3. Es gilt, bei der Problemlösung ungleich mehr Faktoren zu beachten.

4. Die Verwaltung ist viel grösser, viel ausdifferenzierter. Der Bundesrat muss viel mehr Tätige überblicken und zusammenbringen sowie deren Tätigkeit koordinieren.

5. Der Konsensfindungsbedarf ist viel grösser, auch weil die Bürgerinnen und Bürger kritischer geworden sind. Sie folgen viel weniger einfach der Kirche, einer Partei, einem Kanton oder einer Region.

6. Die Einbettung in internationale Zusammenhänge bei der Lösung nationaler Fragen ist viel grösser. Es gibt heute kein einziges Problem, wo Sie als Regierender Vorschläge machen können, ohne die internationalen Geflechte zu beachten und Ihre Entscheide darauf abzustimmen.

7. Es gibt eine höhere Zentralität in der öffentlichen Aufmerksamkeit auf die Regierung. Auch der Einzelne, nicht nur das Kollegium, muss heute viel mehr geradestehen für das, was er tut, und er muss sich auch öffentlich erklären.

8. Es ist viel schwieriger, eine Perspektive über die Gegenwart hinaus zu entwickeln. Das wäre die Aufgabe des Bundesrates im Sinne des berühmten "gouverner, c'est prévoir", auch über die einzelne Nasenspitze und über den gegenwärtigen Horizont hinauszuschauen.

Zusammengefasst ist die eigentliche Funktion des Bundesrates in diesem Staat eine Integrationsfunktion. Diese Integrationsfunktion ist heute von der Sache wie von der Konstellation her viel schwieriger wahrzunehmen. Wenn man die Konkordanz ernst nimmt, ist es heute viel schwieriger und aufwendiger, diese Integrationskraft zu entwickeln. Deshalb ist es nicht nur legitim, sondern plausibel, dass wir hier die Kraft des Bundesrates stärken müssen. Es geht um die politische Kraft.

Hinter diesem einstimmigen Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat verstecken sich schon verschiedene Begründungen. Das muss man offen zum Ausdruck bringen. Beim Zuhören und dann bei der Lektüre des Protokolls konnte bzw. kann man drei Faktoren, drei Segmente, drei Argumentationsmuster für diese Rückweisung herausarbeiten:

1. Einige sind zu wenig überzeugt von dem, was der Bundesrat ursprünglich vorgeschlagen hat, und von dem, was der Ständerat vorgeschlagen hat. Sie wollen und suchen etwas Besseres. Ob das Bessere zu finden ist - da machen einige von ihnen ein Fragezeichen, aber sie wissen, es überzeugt sie weder das Modell des Ständerates noch das ursprüngliche Modell des Bundesrates. Deshalb weisen sie die Vorlage zurück, in der Hoffnung, etwas Besseres zu bekommen.

2. Die zweite Gruppe will wissen, was der Bundesrat zur Ständeratsvorlage meint, ob er eventuell bereit wäre, seine eigene ursprüngliche Vorlage im Lichte der Diskussion des Ständerates zu modifizieren, und zwar unter Berücksichtigung der beiden Einwände, die ich gemacht habe: nicht einfach nur deshalb gegen neun Bundesräte sein, weil das spezifische Gewicht des Einzelnen dann abnehmen könnte, weil er sein Amt mit acht anderen teilen müsste.

3. Das finde ich wichtig, zurückkommend auf die Konkordanz: Der wichtigste Einwand gegen die Ständeratsvorlage ist der, dass bei neun Bundesräten die Konkordanz schwieriger zu realisieren ist als bei sieben. Aber dann kommt gleichzeitig etwas hinzu: Wir müssen natürlich heute die Folgen des 19. Oktobers und des 10. Dezembers in unsere Überlegungen mit einbeziehen. Heute stellt sich überhaupt die Frage: Wollen wir, nachdem die Zauberformel Geschichte geworden ist, die Konkordanz? Wollen wir sie in der alten Form, oder wollen wir sie in einer neuen Form? Wollen wir sie überhaupt? Wenn wir sie nicht wollen, ist sie auch mit sieben Bundesräten nicht möglich. Diese Diskussion könnte zeigen, dass in Bezug auf die Konkordanz nicht die Zahl - sieben oder neun - entscheidend ist, sondern eben der Wille, auch der Wille der an der Regierung beteiligten Parteien. Diese Diskussion müssen sowohl der neu zusammengesetzte Bundesrat als auch das Parlament führen, wenn das Parlament zusammen mit dem Bundesrat die richtigen Entscheidungen für die Regierungsreform treffen bzw. die Beurteilung dieser Zahl - neun oder sieben - und der Stärkung des Präsidenten vornehmen möchte.

Von daher sehen Sie, dass es um die Stärkung der politischen Führung und der Leistungskraft der Regierung unseres Staates geht. Politische Führung ist nicht das Gleiche wie die Führung eines Grossunternehmens, das möchte ich ganz deutlich sagen. Wir sind alle getragen vom Willen, eine Schwächung der Regierung zu verhindern, weil eine schwache Regierung die politische Kraft der ganzen Gesellschaft schwächt. Dass es dazu kommt, wollen wir verhindern. Deshalb wollen wir das Geschäft nicht loswerden, sondern wir wollen es mit dem Bundesrat so behandeln, dass wir keinen Scherbenhaufen produzieren - einige unter uns befürchten durchaus, dass es dazu kommen könnte.

Deshalb bitte ich Sie, diesem Antrag der einstimmigen Kommission zu folgen und die Sache nicht an die Kommission, sondern an den Bundesrat zurückzuweisen, damit wir später, zusammen mit dem Bundesrat und dann auch mit dem Ständerat, den richtigen Entscheid finden können.