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Blocher Christoph · Bundesrat · 2004-03-10

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-03-10

Wortprotokoll

Der Bundesrat lehnt diese Motion ab, weil sie einfach zu weit geht.

Es ist unbestritten, dass auch Gefangene nach ihrer Entlassung wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden sollen und dass ihre Weiterbildung unterstützt werden soll. Darum hält schon der heutige Artikel 82 des revidierten Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches ausdrücklich fest, dass dem Gefangenen bei Eignung nach Möglichkeit Gelegenheit zu einer Aus- und Weiterbildung zu geben sei, die seinen Fähigkeiten entsprechen. Aber anders, als die Motion dies möchte, hält Artikel 82 bewusst kein absolutes Gebot zur Aus- und Weiterbildung der Gefangenen fest, was natürlich ein ausserordentliches Angebot erfordern würde, wenn man alle diese spezifischen Fähigkeiten und Wünsche berücksichtigen würde. Den Kantonen, die zuständig sind, wird ein Ermessensspielraum belassen, denn sie sind für die Durchführung und bislang auch überwiegend für die Regelung des Strafvollzuges zuständig.

Darum bittet Sie der Bundesrat, die vorliegende Motion abzulehnen.