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Briner Peter · Ständerat · 2003-03-04

Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-04

Wortprotokoll

Obschon die Forderung nach einer Staatsleitungsreform seit Jahren im Raum steht und obschon wir es eigentlich alle wissen müssten, sind bisher alle Anläufe dazu im Sand verlaufen. Die Struktur unserer Landesregierung, des Bundesrates, ist im Prinzip seit über 150 Jahren dieselbe geblieben: sieben Departemente, sieben Bundesräte, alle gleichgestellt und mit einer Gesamtverantwortung. Der Bundespräsident amtet als Primus inter Pares für jeweils ein Jahr. Dies ist ein weltweit einzigartiges, austariertes Modell, das sich lange Zeit bewährt hat. Mit der rasanten wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung ab der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts hat sich auch der Staat vom behäbigen Verwalter zu einem Hochleistungsapparat gewandelt. Es gibt auf der Welt wohl keinen Grosskonzern, der seine Führungsstruktur in 150 Jahren nicht den Herausforderungen angepasst hätte. Der Bund ist heute ein solcher Konzern - welche andere Organisation dieser Grössenordnung würde das Risiko eingehen wollen, sich nach alter Väter Sitte steuern und führen zu lassen?

Worin bestehen die Reformziele? Darüber sollte - im Hinblick auf eine Lösung - Einigkeit bestehen, denn das ist eigentlich das Entscheidende. Wir alle haben ja ein Interesse daran, dass unser Land gut regiert und regierbar bleibt. Angestrebt werden also die Erhöhung der Regierungskapazitäten, die Stärkung der Regierung gegenüber der Verwaltung, die Festigung des Bundesrates als Gremium - im Gegensatz zu departementalen Königreichen - und die Erhöhung der Kontinuität in der Führung und Repräsentation nach aussen.

Der Vorschlag des Bundesrates ist das so genannte Zweikreisemodell. Dieses Konzept basiert darauf, dass der siebenköpfige Bundesrat um sieben Delegierte Minister verstärkt werden soll - je einen pro Departement. Diese würden vom Bundesrat auserkoren, müssten aber vom Parlament bestätigt werden. Sie hätten den Status von Magistratspersonen und würden zusammen mit dem Bundesrat die Bundesregierung bilden. Ihnen würde innerhalb ihres Departementes ein genau umschriebener Bereich anvertraut, z. B. die Justiz, der Verkehr oder die Landwirtschaft. Für die Ausübung ihrer Funktion trügen sie politische Mitverantwortung. Sie nähmen ohne Stimmrecht an den Sitzungen der Bundesregierung teil, nicht aber an den Bundesratssitzungen.

Ihr Schicksal ist eng verknüpft mit den jeweiligen Departementsvorstehern. Das Zweikreisemodell des Bundesrates lehnt sich an existierende Lösungen ausländischer Regierungen an, wo man mit Delegierten Ministern oder "deputy ministers" gute Erfahrungen gemacht hat. Für die SPK war dies zwar auch eine Möglichkeit, aber eben eine etwas bescheidene, schmalbrüstige und erst noch schwierig kommunizierbare. Allein der Titel des Delegierten Ministers dürfte es im alemannischen Sprachgebrauch schwer haben. Das ist aber nicht entscheidend.

Die Mehrheit der Kommission möchte den Regierungsmitgliedern des zweiten Kreises mehr Kompetenzen einräumen. Sie sollen ebenfalls für ihr fest zugewiesenes Fachgebiet verantwortlich sein, daneben aber ihre Departementschefs bei Abwesenheit voll vertreten können. Dazu würde ihnen ein Stimmrecht eingeräumt, was zu mehr Verantwortung führt. Der für sie vorgesehene Titel wäre der eines Stellvertretenden Bundesrates, was landläufig sicher verständlicher wäre.

Das so genannte Neunermodell der Minderheit I ist zwar einfach kommunizierbar - diese Einfachheit hat etwas Bestechendes an sich -, aber gemessen an den Reformzielen vermag es nicht zu überzeugen. Die Erhöhung der Regierungskapazität fällt minimal aus. Was schwerer wiegt, ist aber wohl die Tatsache, dass damit nicht das Gremium Bundesrat gestärkt, sondern viel eher das departementale Eigenleben begünstigt würde. Der Hinweis von Kollegin Brunner auf kantonale und kommunale Exekutiven ist nicht stichhaltig. In den Kantonen gibt es die Landammänner, in den Gemeinden die Gemeindepräsidenten. Diese haben andere Kompetenzen, sie haben andere Prärogative, als sie ein Bundespräsident hat. Zudem ist die Tendenz in den Kantonen eher so, dass man die Exekutiven verkleinert, sogar von sieben auf fünf Mitglieder; in den Gemeinden sind ähnliche Tendenzen zu erkennen. Ich sage nicht, dass das Kollegialsystem ein "Sonntagsmodell" ist, aber es ist ein Managementexperiment, das Grenzen hat, namentlich eben quantitative Grenzen, weil die Qualität ja nicht im Voraus bestimmbar ist.

Zudem sind die Kosten bei diesem Neunermodell höher. Die Neustrukturierung auf neun Departemente kommt ungleich teurer zu stehen als die Aufteilung der Kompetenzen innerhalb der bestehenden Departemente. Ich glaube, Kollege Reimann, wir müssen in Kauf nehmen, dass eine Neustrukturierung Geld kostet. Ich bin nicht der Meinung, dass eine bessere Regierung zu einer teureren Regierung führt. Wenn die Regierung besser ist, kann sie vielleicht eine günstigere Verwaltungstätigkeit entwickeln.

So exotisch, wie man uns dies nun weismachen will, ist dieses Mehrheitsmodell überhaupt nicht. Schauen Sie sich die Regierungen unserer Nachbarländer an: Sie haben - ich habe es zwar nicht nachgezählt - Kabinette von 15 bis 30 Mitgliedern auf verschiedenen Ebenen. Die soeben neu konstituierte österreichische Regierung beispielsweise hat 18 Mitglieder verschiedener Hierarchiestufen.

Ich bitte Sie deshalb, den Anträgen der Mehrheit zuzustimmen.

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