Stöckli Hans · Ständerat · 2012-11-27
Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-11-27
Wortprotokoll
Auch ich gehöre der Mehrheit an, welche entgegen dem Beschluss des Nationalrates die Vorlagen 1 und 2 heute noch nicht abschreiben möchte. Der Grund liegt nicht darin, dass wir ein neues Kreise-System im Bundesrat einführen wollen und die verschiedenen Vorschläge, die vor zehn Jahren diskutiert wurden, allesamt wieder auf die Traktandenliste setzen wollen. Es geht vielmehr darum, dass wir nochmals die Diskussion über die Anzahl der Bundesräte führen.
Es ist einiges gegangen, und ich teile die Auffassung nicht, dass wir sehr immobil sind. Immerhin wurden im Verlaufe der letzten Jahre eine Verwaltungsreform und eine Parlamentsreform durchgeführt. Wir haben mit der Vorlage 6 doch einiges verbessert, wie mir scheint. Wir haben das Bundespräsidium gestärkt, wir haben die Bundeskanzlei gestärkt, wir haben auch die Anzahl Staatssekretäre um 100 Prozent erhöht. Also, es wurde einiges vorgenommen. Wenn wir heute die Vorlagen 1 und 2 abschreiben, dann haben wir faktisch auch die Diskussion über die mögliche Erhöhung der Zahl der Bundesräte geführt, weil die Erhöhung der Zahl der Bundesräte in den Vorlagen 4 und 5, die heute sistiert sind und die Vorschläge zur institutionellen Natur des Bundesrates enthalten, explizit nicht vorgesehen ist. Wenn wir nun heute diese Vorlagen abschreiben, bei denen unser Rat vor neun Jahren den Mut hatte, die Erhöhung von sieben auf neun Mitglieder zu beschliessen, dann ist diese Frage mehr oder weniger, zumindest materiell-politisch, entschieden. Ohne die Wiederaufnahme der Diskussion würden wir der Aufgabe, die wir haben, nämlich auch institutionelle Veränderungen vorzusehen, nicht Rechnung tragen.
Das heisst nicht, dass ich für ein zweijähriges Präsidium bin, das ja dann in den Vorlagen 4 oder 5 zu diskutieren sein wird. Denn dieses zweijährige Präsidium löst die Probleme nicht, die der Bundesrat selbst aufgelistet hat, insbesondere dasjenige der Vertretung im Ausland; ob es ein Jahr ist oder ob es zwei Jahre sind, ist für die Perennität nicht von entscheidender Bedeutung. Die zweijährige Präsidentschaft würde aber im Bundesrat zwei Klassen schaffen. Es gäbe diejenigen, die das Recht hätten, einmal Präsident zu sein, und diejenigen, die das nicht hätten.
Trotzdem müsste die Frage der Zusammensetzung des Bundesrates, der Erhöhung der Zahl, ernsthaft geprüft werden. Wir haben die Initiativen des Kantons Tessin. Es ist eine Tatsache, dass wir uns gegenwärtig in der zweitlängsten Periode in der Geschichte unseres Staates befinden, in der die italienischsprachige Minderheit nicht im Bundesrat vertreten ist. Ich habe kaum das Gefühl, dass dieser Anspruch des Kantons Tessin ohne Revision unserer Verfassung verwirklicht werden kann, weil sowohl die Deutschsprachigen wie auch die Frankofonen nicht bereit sind, einen ihrer Sitze den Italienischsprachigen zur Verfügung zu stellen. Dementsprechend muss diese Frage diskutiert werden. Ich bin überzeugt, dass das Gefäss der Vorlagen 1 und 2 das richtige ist, denn es sind auch materielle Gründe genannt worden, weshalb die Aufstockung des Bundesrates zumindest einer echten Überprüfung unterzogen werden sollte.
Dementsprechend ersuche ich Sie, heute betreffend die Zahl der Bundesräte nicht einen definitiven Entscheid zu fällen, nur die Abschreibung der Vorlage 3 vorzunehmen und die Vorlagen 1 und 2 weiterzubehandeln. Wir können dann die Vorlagen 4 und 5 und die Standesinitiativen gleichzeitig behandeln.