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Föhn Peter · Ständerat · 2012-11-27

Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-11-27

Wortprotokoll

Ich kann es relativ kurz machen, der Präsident der Staatspolitischen Kommission hat sich bereits ausführlich geäussert. Die Staatsleitungsreform ist eigentlich eine alte, sehr alte Geschichte, wie man feststellt, wenn man auch politisch denkt. Eigentlich heisst es ja: Was lange währt, wird endlich gut. Daran zweifle ich hier natürlich ein bisschen. Ich meine, es ist schon gut genug herausgekommen, und wir könnten einfach einen Punkt setzen. Ich hatte das Geschäft mit der Verabschiedung der Vorlage 6 als abgeschlossen betrachtet.

Sie können einmal die Fahne anschauen: Wir haben ein geltendes Recht, wir haben einen Entwurf des Bundesrates aus dem Jahre 2001 - man stelle sich vor, mehr als zehn Jahre ist es her! Es wird gleich auch zehn Jahre her sein, dass der Ständerat einen Beschluss gefasst hat, und zwar über den Bundesbeschluss über die Staatsleitungsreform oder, wie der Ständerat es dann korrigiert hat, über den Bundesbeschluss über die Regierungsreform sowie auch über die Vorlage 2, über das Bundesgesetz über die Reform der Regierungsorganisation. Der Nationalrat hat die Vorlage dann im März 2004, ein Jahr später - da sind seither auch schon acht Jahre ins Land gezogen, respektive jetzt dann schon bald neun Jahre -, an den Bundesrat zurückgewiesen, und der Ständerat hat darin dem Nationalrat im gleichen Jahr zugestimmt.

Ich habe gesagt, dass mehr als acht Jahre ins Land gezogen sind, und was haben wir in der Zwischenzeit gemacht? Wir haben die Vorlage 6 abgeschlossen. Das war ein wichtiger Schritt, den wir gemacht haben, und diese Vorlage 6 ist verabschiedet. Jetzt hat im September 2012, also fast neun Jahre später, der Nationalrat beschlossen, die Vorlagen 1 und 2 abzuschreiben. Die Mehrheit der SPK-SR beantragt aber, diese Vorlagen nicht abzuschreiben. Meine Minderheit will dem Nationalrat folgen, das heisst abschreiben.

Was wollen Sie jetzt, und was wollen Sie jetzt nicht? Ich glaube, das ist die grosse Frage. Im Beschluss des Ständerates sehen wir: Vor zehn Jahren hat er unter anderem in die Regierungsreform neu aufgenommen, dass der Bundesrat auf neun Mitglieder aufzustocken sei und dass der Bundespräsident eine zweijährige Präsidialzeit haben soll. Dies wurde genau gleich in die Reform der Regierungsorganisation übernommen, aber sonst ist man dort wieder zurückgegangen. Sie können die Fahne durchblättern: Mehr oder weniger wird am geltenden Recht festgehalten, also zurück zum heutigen Bundesgesetz und gar nichts anderes, ausser eben, dass es neun Bundesräte sein sollen und dass das Bundespräsidium auf zwei Jahre bestellt sein soll.

Ich glaube, es kam in den Debatten in den letzten Jahren deutlich zum Ausdruck, dass wir keine Staatssekretäre wollen. Wir wollen zudem keine zweijährige Bundespräsidialzeit; auch das wird nicht als gut empfunden. Dann will man auch nicht neun, sondern wie bis heute sieben Bundesräte. Wenn ich mich im Nationalrat so umhöre und mich erkundige, heisst es ganz klar: Auch wenn der Ständerat eintreten würde, also nicht abschreiben möchte, würde das im Nationalrat nie eine Mehrheit finden. Wir haben ja gestern auch über die Effizienz der Parlamentsarbeit gesprochen, und hier könnten wir heute einen Beweis dafür erbringen.

Zur zweijährigen Bundespräsidialzeit: Das würde dann heissen, dass wir künftig zwei Arten von Bundesräten hätten, nämlich die, welche Präsident werden oder werden können, und die, die nicht Präsident werden. Es könnte ein interner Machtkampf entstehen, es könnte sehr negative Auswirkungen haben. Das brauchen wir in der heutigen Situation überhaupt nicht. Wenn wir schon von einer Staatsleitungsreform, wie sie angedacht worden ist, sprechen - der Kommissionssprecher hat es richtig gesagt, es ist eine Minireform herausgekommen -, dann müsste das System vollends durchleuchtet und angepasst werden; dann dürften wir jetzt nicht nur ein, zwei Sachen übernehmen und alles andere nicht. Dies dient nie der Sache.

Deshalb bitte ich Sie hier, dem Beschluss des Nationalrates zu folgen und die Vorlagen 1 und 2 abzuschreiben. Wir haben mit der Vorlage 6, welche wir verabschiedet haben, einen wichtigen, guten Schritt getan. Für uns ist das abgeschlossen. Dann könnten wir die Vorlagen 4 und 5 noch behandeln. Wir haben diese so lange sistiert, bis die Standesinitiative Tessin behandelt werden wird. Dann könnten wir alles behandeln respektive verabschieden.

Ich bitte Sie dringend, der Minderheit zu folgen. Hier machen wir nichts anderes als ein bisschen Schaufensterpolitik, und das brauchen wir nicht.