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Bischof Pirmin · Ständerat · 2012-11-27

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2012-11-27

Wortprotokoll

Ich freue mich, dass der Bundesrat die Annahme meiner Motion beantragt. Ich lege meine Interessenbindung offen: Ich bin Präsident des Schweizerischen Verbandes der freien Berufe. Ich kann Ihnen auch sagen, dass die Motion mit dem Schweizerischen Gewerbeverband abgesprochen ist.

Es geht quasi um ein Jubiläumsgeschenk an einen alten Teil unseres Obligationenrechts: Das Firmenrecht des Schweizerischen Obligationenrechts wird dieses Jahr hundert Jahre alt, es datiert aus dem Jahre 1912. Wie es mit Hundertjährigen zuweilen der Fall ist, braucht es nicht nur kosmetische Reformen, sondern wahrscheinlich auch grundlegende.

Es geht beim Firmenrecht um das Recht der Namen der schweizerischen Gesellschaften. Das ist ja die Firma: der Name einer Unternehmung. Der Name einer Unternehmung ist heute für Aktiengesellschaften, GmbH und andere juristische Personen eigentlich marktgerecht geregelt. Hingegen hat es sich gezeigt, dass bei Einzelunternehmen sowie Kollektiv- und Kommanditgesellschaften Mängel aufgetaucht sind, die es den Unternehmerinnen und Unternehmern erschweren, ihre Unternehmung zu übergeben, sei es an ihre Familie, sei es mit einem Verkauf an Dritte. Die Problematik liegt darin, dass das Firmenrecht, das heute gilt, in zwei Richtungen sehr eingeschränkt ist: Auf der einen Seite ist im Gegensatz zur AG und zur GmbH der Name nicht frei wählbar. In der Regel muss in der Firma für ein Einzelunternehmen zwingend der Name des Inhabers und für eine Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft der Name eines unbeschränkt haftenden Teilhabers genannt werden. Auf der anderen Seite ist es nur sehr eingeschränkt möglich, in die Namen solcher Personengesellschaften sogenannte Fantasiebezeichnungen einzufügen.

Wenn nun ein entsprechendes Unternehmen übernommen wird und ein Teilhaber austritt, ist es mit dem geltenden Firmenrecht sehr schwierig, den Namen, der im Markt bekannt ist, beizubehalten. Wir rechnen aber damit, dass in den nächsten Jahren rund 77 000 schweizerische Personengesellschaften einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin suchen werden. Für diese Übergaben, die auf uns zukommen, möchten wir die Türe etwas öffnen. Es ist mir bewusst, dass man gleichzeitig auch den unlauteren Wettbewerb verhindern muss. Es soll natürlich nicht einfach Tür und Tor geöffnet werden, das heisst, es soll nicht der Anschein erweckt werden können, dass es Teilhaber oder Haftungen gibt, die gar nicht existieren. Es geht einfach darum, im Firmenrecht eine Liberalisierung herbeizuführen, damit Nachfolgesituationen für Einzelunternehmen sowie Kollektiv- und Kommanditgesellschaften markt- und wettbewerbsgerecht geregelt werden können.

Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen, und danke Ihnen dafür.

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