AB 133343
Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-12
Wortprotokoll
Der Antrag der Minderheit Pelli tönt etwas harmlos, ist es aber nicht ganz. Es geht hier explizit um den Schutz von nichtqualifizierten Anlegerinnen und Anlegern. Gemäss Antrag der Minderheit Pelli muss eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch nur abgeschlossen werden, wenn es im Domizilland der kollektiven Kapitalanlage so gefordert wird. Es ist also wieder ein Passus, gemäss dem wir nur dann aktiv werden, wenn im anderen Land etwas beschlossen ist. Hier geht es aber wirklich um den Anlegerschutz und auch um die Verhinderung von Reputationsschäden. Aus diesem Grund muss die Finma einen direkten Zugang zu [PAGE 1342] den relevanten ausländischen Aufsichtsbehörden haben und sich die Informationen beschaffen können, unabhängig von den Vorgaben dieses ausländischen Rechts. Also nochmals, hier geht es um den Schutz von nichtqualifizierten Anlegerinnen und Anlegern, der grossen Mehrheit all jener, die Geld anlegen.
Ich bitte Sie, sich hier der guten Lösung des Bundesrates und des Ständerates anzuschliessen. Ich mache mir allerdings keine Illusionen; ich vermute, dass es auch hier nicht so sein wird, dass Sie das tun.
Ich kann am Schluss ja zu diesem Gesetz nicht allzu viel sagen, ich habe aber festgestellt, dass wir praktisch auf der ganzen Linie den Entwurf des Bundesrates verlassen haben. Es ist jetzt ein anderes Konzept durchgekommen; es sind Anträge als Einzelanträge durchgekommen, die in der Kommission keine Chance hatten. Ich weiss nicht, was dahintersteckt, aber für mich ist klar, dass ich einem solchen Gesetz, das auch in diesem Punkt, wenn er gemäss dem Antrag der Minderheit durchkommt, den Anlegerinnenschutz dermassen durchlöchert, nicht werde zustimmen können.