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Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2012-09-12

Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-12

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit abzulehnen. Wir haben heute gemäss Entwurf des Bundesrates in Absatz 4 noch einen Zusatz. Es heisst in Absatz 4 zunächst: "Der Bundesrat regelt die Anforderungen für die Tätigkeiten der Depotbank ..." Der Zusatz lautet: "und kann Vorgaben zum Schutz der Wertpapieranlagen einführen".

Im erläuternden Bericht zum Kollektivanlagengesetz wird darauf hingewiesen, dass Anlegerinnen und Anleger, die in Europa Wertpapierdienstleistungen in Anspruch nehmen, seit 1997 durch die Richtlinie über Systeme für die Entschädigung der Anleger, die Richtlinie 97/9/EG, geschützt sind. Diese Richtlinie gewährt eine Entschädigung in den Fällen, in denen beispielsweise eine Wertpapierfirma nicht in der Lage ist, einem Anleger oder einer Anlegerin die ihm oder ihr gehörenden Vermögenswerte zurückzugeben. Im Sinne eines guten Anlegerschutzes soll deshalb der Bundesrat die Vorgaben zum Schutz der Wertpapieranlagen einführen können. Es handelt sich nur um eine Kann-Formulierung, aber es ist wichtig, dass wir im Gesetz hier dem Bundesrat diese Kompetenz geben. Auch hier geht es wieder um das Anliegen des Anlegerschutzes.

Ich bitte Sie daher, den Antrag der Mehrheit, also die Fassung gemäss Bundesrat, zu unterstützen und den Antrag der Minderheit abzulehnen.

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