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Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2012-09-12

Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-09-12

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, die von der Minderheit Leutenegger Oberholzer vorgeschlagene Fassung von Artikel 10 Absatz 3bis zu unterstützen und Artikel 10 Absatz 3ter zu streichen. In diesem Sinne äussere ich mich auch gerade zum Antrag der Minderheit II (Aeschi Thomas), den ich Sie abzulehnen bitte.

Publikumsanleger und qualifizierte Anleger, z. B. Pensionskassen, haben ein unterschiedliches Schutzbedürfnis. Der Bundesrat wollte deshalb die Kategorie der Publikumsanleger konsequent von der Kategorie der qualifizierten Anleger trennen. Das ist auch richtig so. Der Ständerat und die WAK-NR verlangen nun aber, dass Publikumsanleger mit einem schriftlichen Vermögensverwaltungsvertrag automatisch als qualifizierte Anleger gelten, ausser sie erklären schriftlich, dass sie als nichtqualifizierte oder eben als Publikumsanleger gelten wollen. Das heisst, es handelt sich um eine sogenannte Opting-out-Variante.

Gerade die Finanzkrise hat gezeigt, dass Publikumsanleger einen erhöhten Schutz brauchen. Durch den nun vorliegenden Automatismus werden unerfahrene kleine Vermögensverwaltungskunden dieses Schutzes beraubt. Eine Person mit einem Vermögensverwaltungsvertrag sucht ja gerade die Unterstützung von Experten. Sie nun von vornherein als qualifiziert zu bezeichnen ist nicht nachvollziehbar und widerspricht jeglicher Logik.

Damit wir hier auch wissen, von welcher Grössenordnung wir sprechen: Es gab 2009 eine Befragung von Kunden und eine Untersuchung, wer wie profihaft ist. Von den Kunden, die Fondsanlagen hatten, waren die Hälfte Anfänger, ein Fünftel sogar Unwissende, und nur gerade 5 Prozent konnten als Profis bezeichnet werden. Und wir wollen jetzt eine Regelung, die von vornherein sagt, alle seien qualifiziert - obschon es in Tat und Wahrheit nur 5 Prozent sind. Das kann es doch nicht sein!

Bei Privatpersonen das gleiche Fachwissen vorauszusetzen wie bei institutionellen Anlegern ist vollkommen vermessen. Genau das hat in der Finanzkrise zu grossen Vermögensverlusten geführt. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass der Abschluss eines Vermögensverwaltungsvertrags nicht automatisch dazu führt, dass ein kleiner Anleger weniger Schutz benötigt. Im Kern geht es doch einfach darum: Welche Anforderungen stellt man an die Beratung und an das Anlageangebot? Das ist nun bei den qualifizierten Anlegern, auch bei institutionellen wie den Pensionskassen, einfach nicht dasselbe wie bei wenig erfahrenen Personen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang noch die Dimension ansprechen, um die es hier geht. Das Kollektivanlagengesetz hat nämlich eine sehr grosse Auswirkung auch auf unsere Volkswirtschaft. In der zweiten Säule sind über 650 Milliarden Franken Vorsorgegelder, davon 280 Milliarden in kollektiven Vermögensanlagen. Das gesamte Vermögen in den kollektiven Kapitalanlagen beträgt 1250 Milliarden Franken, wir sprechen also von mehr als dem Doppelten unseres Bruttoinlandprodukts. Das ist ein grosser Markt, und es ist ein Markt, der mit unseren angesparten Geldern wachsen wird. Es gibt viele, die sich in diesem Markt tummeln. Sie möchten natürlich am liebsten alle qualifizierte Anleger haben, dann können sie diesen nämlich verkaufen, was sie wollen, und auch entsprechend Gewinne machen. Die Verluste, die daraus resultieren, trägt nachher unsere gesamte Volkswirtschaft. Deshalb ist es entscheidend, dass Sie sich hier dafür entscheiden, dass alle, die qualifiziert sind, das auch explizit sagen sollen, um dann die entsprechenden Produkte und Beratungen zu haben.

Noch ein kurzer Hinweis auf das Eintretensvotum von Herrn Kaufmann, der meinte, es gehe um den Schutz der Konsumenten, die man nicht bevormunden solle. Genau darum geht es: Wenn nur 5 Prozent qualifiziert sind und 95 Prozent eben nicht, dann wäre es eine Bevormundung, wenn man sie von vornherein so einstufen würde. Man soll wählen können, aber in der Opting-out-Variante.

Ich bitte Sie, die Minderheit zu unterstützen.