Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2012-09-12
Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2012-09-12
Wortprotokoll
Das Kollektivanlagengesetz ist ein kompliziertes Regelwerk. Wir Grünliberalen sind aber der Meinung, dass wir mit diesem Gesetz über die Regelung von kollektiven Anlagen einen ganz wichtigen Bereich unseres Finanzplatzes regeln. Die vorliegende Revision schliesst Lücken im Anlegerschutz, sie passt uns neuen europäischen Vorschriften an, und sie stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Fakt ist, dass das Kollektivanlagengesetz den heutigen Anforderungen an Anlegerschutz und Wettbewerbsfähigkeit nicht mehr zu genügen vermag.
Die verschiedenen Punkte in Einklang zu bringen ist jedoch schwierig, und es ist wohl auch unmöglich, es allen zu hundert Prozent recht zu machen. Auf dieser Gratwanderung unterstützen die Grünliberalen diverse klare und weitgehende Verbesserungen des Anlegerschutzes. Vor allem nichtqualifizierte Anlegerinnen und Anleger, welche in oft sehr komplizierte Finanzprodukte investieren, benötigen einen guten gesetzlichen Schutz vor Missbrauch und möglichem Missmanagement. Sowohl der Bundesrat wie auch der Ständerat haben hier gute und klare Verbesserungen der bestehenden Gesetzgebung vorgenommen.
Auf der anderen Seite ist es allerdings beim Anlegerschutz auch wichtig, dass wir zwischen normalen, also nichtqualifizierten Anlegern und den sogenannten qualifizierten Anlegern unterscheiden. Wenn eine grosse Pensionskasse Geld anlegt, dann muss sie nicht gleich behandelt werden wie eine Kleinanlegerin, welche über kein entsprechendes Fachwissen verfügt. Wir schützen damit solche normalen Anleger, und bei den sogenannten qualifizierten Anlegerinnen setzen wir auf die freie Entscheidungsfähigkeit und auf die Beratung. Schlussendlich ist es aber in allen Fällen so, dass, wer in kollektive Anlagen investiert und damit mit seinem von ihm verdienten oder dem ihm anvertrauten Geld höhere Risiken eingeht, selber in der Verantwortung steht zu wissen, worin wo wie viel Geld mit welchem Risiko investiert wurde.
In diesem Sinne haben wir neben dem Schutz von Anlegern auch die Frage des Marktzugangs, der Wettbewerbsfähigkeit, des Schutzes des Finanzplatzes und der Interessen der einzelnen Institute beurteilt und abgewogen. Die vom Ständerat beschlossene Version kommt im Unterschied zur bundesrätlichen Vorlage der Branche etwas stärker entgegen, und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes wurde insgesamt höher gewichtet; auf der anderen Seite wurden beim Anlegerschutz gewisse Abstriche in Kauf genommen.
Wir Grünliberalen sind der Meinung, dass damit die verschiedenen Interessen in einem befriedigenden Ausmass berücksichtigt werden konnten. Wir gehen nicht mehr über den europäischen Standard hinaus, schützen aber Anlegerinnen und Anleger deutlich besser. Wichtig ist, daran zu erinnern, dass wir hier nicht nur über grosse Institute sprechen, sondern dass auch sehr viele KMU vom Kollektivanlagengesetz betroffen sind. Entsprechend viele Personen finden in diesen Bereichen ihr Auskommen und ihre Arbeitsstelle. In diesem Sinne sind die Grünliberalen in der Kommission grundsätzlich der Linie des Ständerates gefolgt. In einzelnen Punkten haben wir kleinere Korrekturen vorgenommen und unklare Formulierungen präziser gefasst. Wir brauchen die Änderungen in diesem Gesetz, und wir sind der Meinung, dass wir einen ausgewogenen Konsens gefunden haben.
In diesem Sinne beantragen wir Eintreten, und ich bitte Sie, in der Detailberatung mit wenigen Ausnahmen den Anträgen der Mehrheit zu folgen und den Änderungen des Kollektivanlagengesetzes insgesamt zuzustimmen.