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Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2012-09-12

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2012-09-12

Wortprotokoll

Im Bereich der kollektiven Kapitalanlagen haben sich die Anforderungen an Anlegerschutz und Wettbewerbsfähigkeit seit Inkrafttreten des Kollektivanlagengesetzes im Jahr 2007 - und vor allem nach der Finanzkrise - im internationalen Umfeld und in Bezug auf den Finanzplatz Schweiz stark verändert. Darum ist eine erneute Revision des Kollektivanlagengesetzes nicht zu umgehen; wir von der BDP unterstützen diese Revision. Zudem haben sich die Bestimmungen über die Verwaltung, Verwahrung und den Vertrieb als lückenhaft erwiesen. Mit den international wachsenden Anforderungen wird sich die Situation aufgrund der Regulierungslücken weiter verschärfen. Es ist uns aber wichtig, dass gleichzeitig der Anlegerschutz und auch die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden und der Zugang zum europäischen Markt für schweizerische Vermögensverwalter gewährleistet bleibt.

Handlungsbedarf besteht vor allem in folgenden Punkten:

1. Es ist internationaler Standard, die Vermögensverwalter von kollektiven Kapitalanlagen einer staatlichen Aufsichtspflicht zu unterstellen. Im Gegensatz zum internationalen Standard werden in der Schweiz indes nur die Vermögensverwalter von schweizerischen kollektiven Kapitalanlagen einer Aufsicht unterstellt.

2. Die Vorschriften bezüglich Verwahrung der kollektiven Kapitalanlagen sind rudimentär und entsprechen nicht den gegenwärtigen internationalen Standards.

3. Der Vertrieb von ausländischen kollektiven Kapitalanlagen an qualifizierte Anlegerinnen und Anleger in der Schweiz oder von der Schweiz aus ist bisher nicht reguliert.

Alle diese Schwächen in unserem geltenden Recht sind zu korrigieren und den heutigen Verhältnissen anzupassen. Die Bedeutung dieser Regulierungslücken wird nämlich weiter zunehmen, weil international die Anforderungen weiter erhöht werden oder bereits erhöht worden sind. Regulatorische Anpassungen in diesem Bereich sind aus unserer Sicht grundsätzlich unbestritten und müssen an die Hand genommen werden. Die Kunst dabei ist es, ein ausgewogenes Mass zu finden, damit die Regulierungslücken geschlossen werden, ohne dass dadurch die Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Umfeld eingeschränkt wird. Die Wettbewerbsfähigkeit ist sehr wichtig für unser Land, weil in diesem Wirtschaftsbereich viele Arbeitsplätze vorhanden sind. Diesen Mittelweg zu finden ist nicht immer einfach, weil die Regelungen auf internationaler Ebene dauernd angepasst werden.

Wir glauben, dass die vorberatende Kommission einen vernünftigen Mittelweg gefunden hat. Im Sinne eines verbesserten Anlegerschutzes beantragt die WAK die Einführung einer Pflicht zur Protokollierung von Kundensachkenntnis und Verkaufsempfehlung. Im Gesetz wird in Zukunft auch klar definiert, wer eine qualifizierte Anlegerin oder ein qualifizierter Anleger ist. Vermögende Privatpersonen sollen demnach schriftlich erklären können, dass sie als qualifizierte Anlegerinnen oder Anleger gelten wollen.

Die Gesetzesänderungen scheinen uns angemessen und vernünftig zu sein. Sie gehen Hand in Hand mit den Anpassungen im internationalen Recht. Das Kapitalanlagegeschäft ist international verflochten und muss in den verschiedenen Ländern dementsprechend auch parallel und aufeinander abgestimmt weiterentwickelt werden. Wir von der BDP meinen, dass dies mit dieser Gesetzesrevision gelungen ist. Wir werden diese deshalb unterstützen.