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Schelbert Louis · Nationalrat · 2012-09-12

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2012-09-12

Wortprotokoll

Das Gesetz über die kollektiven Anlagen bezweckt den Schutz der Anlegerinnen und Anleger sowie die Transparenz und die Funktionsfähigkeit des Marktes für kollektive Kapitalanlagen. In den letzten Jahren wurden diese Ziele mit dem Gesetz nicht in genügendem Masse erreicht. Nun sollen nach den Einlegern, das sind im Wesentlichen die Banksparer, auch die Anleger besser geschützt werden. Zudem soll für Vermögensverwalter der Zugang zum EU-Markt gewährleistet sein, internationale Standards sollen eingehalten und Reputationsrisiken für den Finanzplatz vermieden werden. Die Fraktion der Grünen ist für Eintreten auf die Revision des Kollektivanlagengesetzes.

Das Gesetz trat zwar erst 2007 in Kraft, doch in der kurzen Zeit seither ist viel passiert. Während der Finanzkrise haben viele Menschen, auch in der Schweiz, viel Geld verloren. Erinnern wir uns nur an den Zusammenbruch der US-Investmentbank Lehman Brothers und an die Folgen davon. Der Wandel in der Finanzindustrie ist rasant. Das wirkt sich auch auf die Regulierungen aus. Die EU setzt Mitte 2013 neue Bestimmungen in Kraft. Die Schweiz braucht bis dann adäquate Normen, wenn der Marktzugang gesichert bleiben soll. Weil vorgängig noch Bewilligungsverfahren zu durchlaufen sind, pressiert es - ich möchte sagen: pressiert es schon wieder.

Das Geschäft wurde in der Sommersession vom Ständerat behandelt. Dabei wurde es gegenüber dem Entwurf des Bundesrates stark zugunsten der Branche verändert. Zur Begründung wurden die Risiken heruntergespielt. So wurde behauptet, es bestünden bei den Investmenttätigkeiten mit strukturierten Produkten, Anlagefonds, Derivaten usw. überhaupt keine den Steuerzahler belastenden Systemrisiken. Das war und ist inhaltlich falsch, jedenfalls mit Bezug auf die systemrelevanten Banken. Ich erinnere noch einmal an die Banken- und Finanzkrise, unter der grosse Teile der Welt noch immer leiden, bis zu einem gewissen Grad ja auch die Schweiz. Dem muss die Schweiz in der Gesetzgebung Rechnung tragen.

Sicher, es ist nicht ganz einfach; das Gesetz muss vom Zweck her verschiedenen Interessen dienen, es muss den Ansprüchen des Anlegerschutzes und der Wettbewerbsfähigkeit genügen. Es sollte aber nicht als Beweis für die Wettbewerbsfähigkeit gesehen werden, wenn bestimmte Institute weniger Sorgfalt vis-à-vis den Publikumsanlegern walten lassen müssen, ganz im Gegenteil. Der Ständerat hat [PAGE 1317] unseres Erachtens die Auswirkungen der von ihm vorgenommenen Änderungen auf die Publikumsanleger zu wenig bedacht. Gelitten hat dabei der Anlegerschutz - ausgerechnet! Zum Teil wären die Bedingungen nach der Version des Ständerates schlechter gewesen als mit dem geltenden Recht.

Die Kommission des Nationalrates hat nun einige der ärgsten Böcke, die geschossen wurden, beseitigt und die Vorlage damit wieder näher an den Entwurf des Bundesrates herangeführt. Für uns Grüne sind folgende Punkte wichtig: Die Aufsicht muss klar geregelt sein, es sollen keine Doppelspurigkeiten geschaffen werden, es sollen aber auch keine Aufsichtslücken bleiben. Privatpersonen mit kleinen Vermögen müssen besser geschützt werden, sei es durch die Definition der qualifizierten Anleger, sei es durch verbindliche Vorschriften für Zweigniederlassungen ausländischer Vermögensverwalter oder via Haftung und Pflichten von Depotbanken. In der Frage der Wettbewerbsfähigkeit muss es schliesslich darum gehen, der Branche den Zugang zum EU-Markt nicht zu verbauen.

Die Vorlage ist noch immer von viel Verständnis für die Akteure des Finanzplatzes geprägt. Sie rührt nicht an die Substanz. Der Spekulation wird nicht der Kampf angesagt. Der Schweizer Finanzplatz kann weiter mitmachen im Spiel, das auf dem Erdball dreimal höhere Papierwerte schafft, als das Total aller Bruttoinlandprodukte sämtlicher Länder der Welt ausmacht. Es ist klar, dass das riskant ist. Es geht aber mit der vorliegenden Revision nicht um Grundsätze, es geht bloss um Justierungen im bereits bestehenden Regelwerk.

Klar ist für uns Grüne: Die öffentliche Hand darf nicht wieder zur Bankenrettung herbeigezogen werden, und die kleinen Anlegerinnen und Anleger müssen besser geschützt sein. Das Zweite kann diese Vorlage bringen; in diesem Sinne beantragen wir, auf die Vorlage einzutreten.