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Noser Ruedi · Nationalrat · 2012-09-12

Noser Ruedi · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2012-09-12

Wortprotokoll

Die EU hat die Richtlinie für die Verwaltung von Kollektivkapitalanlagen im Juli 2011 angepasst. In der Schweiz sind die Vermögensverwalter zwangsläufig stark international tätig; einerseits, weil wir einen starken, international vernetzten Finanzplatz haben, andererseits, weil es wegen der Stempelsteuer zu teuer wäre, die Produkte nach Schweizer Recht herauszugeben. Darum kommen praktisch alle Produkte aus dem Ausland. Weiter gibt es in der Schweiz viele Vermögensverwalter, die ihre Produkte zwar aus der Schweiz heraus anbieten, aber nur für spezielle Kunden innerhalb, aber eben auch ausserhalb der EU. Diese Firmen wollen wir behalten. Sie sind für einen internationalen Finanzplatz wichtig.

Der Hauptgrund für die Revision des Schweizer Kollektivanlagengesetzes nach nur fünf Jahren ist also die Anpassung an die international geltenden Standards. Wie so häufig wollte es der Bundesrat jedoch besonders gut machen, und er hat dem Parlament eine Revision vorgelegt, die jegliche Kritikmöglichkeit der EU bereits im Vorfeld ausgeschaltet hätte. Damit würde der Fondsmarkt aber dermassen überreguliert, dass wir ebenso gut auf die Revision hätten verzichten können, weil wir uns damit gleich selbst aus dem Markt spielen.

Der Ständerat hat die enge Schnürung des Kollektivanlagengesetzes wieder etwas gelockert und da und dort eine Schnur durchgeschnitten. Die WAK-NR ist dieser Linie gefolgt. Was uns nun vorliegt, ist ein Gesetz, das die EU-Richtlinien erfüllt, den Zugang zum Ausland sowie die internationalen Entwicklungsmöglichkeiten sichert und mehr Wettbewerb in der Schweiz bringt. Gleichfalls stellt die Revision sicher, dass die verschiedenen Tätigkeiten im Fondsmarkt, die sich in den letzten Jahren entwickelt haben, auch in der Schweiz erhalten bleiben.

Das revidierte Kollektivanlagengesetz ist auch ein Test für die Finma. Neben den grossen Vermögensverwaltern gibt es auch viele kleine zu beaufsichtigen und zu regulieren. Es ist nicht im Interesse der Schweiz, dass die Finma mit hohen minimalen Gebühren praktisch die minimale Grösse vorgibt, in der eine Vermögensverwaltung rentabel betrieben werden kann. In einem innovativen Finanzplatz muss es weiterhin möglich sein, Einmann- oder Einfraufirmen zu gründen. Da ist die Finma gefordert aufzuzeigen, wie sie konstruktiv mit diesem Problem umgeht und wie sie diese kleinen Firmen regulieren und erhalten will. Eines ist sicher: Das Vertrauen dieser Kleinen hat die Finma noch nicht gewonnen.

Die vorliegende Gesetzesvorlage garantiert dem schweizerischen Fondsmarkt also internationale Anerkennung, Marktzugang, aber auch zukünftige Entwicklungschancen. Die FDP-Liberale Fraktion tritt auf die Vorlage ein und stimmt ihr zu. Zu den Minderheitsanträgen werden wir uns noch äussern.