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Kaufmann Hans · Nationalrat · 2012-09-12

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-09-12

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion unterstützt bis Buchstabe h die Mehrheit, nämlich den Beschluss des Ständerates. Unserer Auffassung nach ist die Formulierung des Ständerates viel klarer, indem sie beim Geltungsbereich eben klar zwischen der Verwaltung und dem Vertrieb unterscheidet. Das ist sauber auseinandergehalten. Wir sind auch der Meinung, dass die Differenzierung zwischen offenen Fonds und solchen mit eingeschränktem Rücknahmerecht notwendig ist. Ich bin auch durchaus der Meinung, dass wir dann bei solchen Fonds mit eingeschränktem Rücknahmerecht inklusive Hebelprodukte auf 500 Millionen Franken gehen können. Das hat unsere Ratskollegin Leutenegger Oberholzer nicht klar gesagt. Es handelt sich hier wirklich um eine Einschränkung, eben fünf Jahre beim Rücknahmerecht.

Was die Buchstaben h und folgende angeht, so finden wir, dass die Kommission des Nationalrates eine einfachere Regelung gefunden hat. Es ist ja nicht so, dass alle Fonds das Kalenderjahr auch als Geschäftsjahr haben, und wenn man dann hier auf Durchschnittswerte abstellen muss, ist das gar nicht so einfach zu berechnen.

Für die Materialien möchte ich noch etwas präzisieren, damit wir dann nachher nicht wieder unterschiedlicher Meinung sind: Für mich ist es so, dass ich betreffend die Formulierung "verwaltete Vermögen" natürlich der Ansicht bin, dass das pro Fonds gemeint ist und nicht pro Vermögensverwalter. Wenn der Bundesrat diese Meinung nicht teilt, wäre ich froh, wenn er das an dieser Stelle klarstellen würde.

Was die Minderheit Aeschi Thomas anbetrifft, so werden wir diese unterstützen. Ich bin der Meinung, Klarheit ist in diesem Gesetz sehr wichtig, und ich bin froh, dass die Minderheit diese Präzisierung hier vornehmen will. Wir werden also die Minderheit Aeschi Thomas ganz klar unterstützen.