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Fluri Kurt · Nationalrat · 2012-09-12

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2012-09-12

Wortprotokoll

Wir sind bei Vorlage 6 der sogenannten Staatsleitungsreform. Wir haben es am Montagnachmittag abgelehnt, den Teil der Bundesverfassung von 1848 über die Exekutive, wie er heute Morgen dargestellt worden ist, abzuändern. In dieser Vorlage geht es um die Gesetzesebene, um das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz. Es geht nicht, wie sich die SPK und die Subkommission "Regierungsreform" überzeugen konnten, um die Schaffung einer zweiten Ebene auf [PAGE 1313] Regierungsseite - dieses Modell ist seinerzeit vom Volk abgelehnt worden, wir haben das am Montagnachmittag gehört. Es geht vielmehr um die Frage, ob man die Ernennung von Staatssekretären umformulieren und gesetzlich besser verankern will und ob man sie - wie es der Bundesrat möchte - auch den Bundesrat in den Kommissionen vertreten lassen will oder nicht.

Die Mehrheit Ihrer Kommission ist der Auffassung, dass wir den Entwurf des Bundesrates zu Artikel 45a RVOG übernehmen sollten, allerdings auf den Verkehr mit dem Ausland beschränkt. Sie sehen auf der Fahne den Antrag der Mehrheit der Kommission, den letzten Teil des letzten Satzes in Absatz 2, "und mit der Bundesversammlung", zu streichen. Wieso? Der Entwurf des Bundesrates zu Artikel 46 und vor allem die für Artikel 160 Absätze 1bis und 2 des Parlamentsgesetzes vorgeschlagenen Änderungen wollten, dass die Staatssekretäre, im Gegensatz zu den Amtsvorstehern, den Bundesrat in den Kommissionen ohne Einverständnis des Kommissionspräsidiums vertreten könnten. Das wollen wir nicht. Sie sehen, da sind wir uns in der SPK einig: Das wollen wir nicht. Wir wollen zwar, dass Staatssekretärinnen und -sekretäre den Bundesrat vertreten können, aber - wie auch die anderen Amtsvorsteher - nur nach Rücksprache und im Einverständnis mit dem Kommissionspräsidium.

Frau Bundespräsidentin Widmer-Schlumpf hat vorhin ausgeführt, dass der Bundesrat sich in technischen Fragen vertreten lassen möchte, aber in politischen Fragen in der Kommission anwesend wäre. Man muss sich bewusst sein, dass eben häufig nicht klar ist, was jetzt unpolitische, rein technische Fragen sind. Sehr oft geht es bei diesen vordergründig rein technischen Fragen auch um die politischen Auswirkungen der Entscheide. Diese Abgrenzung vorzunehmen wäre in der Praxis sehr schwierig. Sie wird ja auch im Gesetzestext nicht gemacht. Im Gesetzestext wird nicht auf sogenannt technische oder eben dann politische Fragen verwiesen.

Mit anderen Worten: Ihre SPK ist einstimmig und im Gegensatz zum Ständerat der Auffassung, die bisherigen Fassungen des RVOG und des Parlamentsgesetzes seien beizubehalten, die nämlich aussagen, dass sich der Bundesrat im Einverständnis mit dem Kommissionspräsidium vertreten lassen kann, und zwar durch Amtsvorsteher oder Staatssekretäre. Wir sind aber der Meinung, dass der Bundesrat im Rahmen seiner Organisationsautonomie selbst soll bestimmen können, wie viele Staatssekretärinnen und Staatssekretäre er sich weiter "anschnallen" will oder nicht. Heute gibt es vier permanente; in der Botschaft ist die Rede von weiteren vier bis sechs. Wir können das über das Budget steuern und sollten das nicht ins Gesetz schreiben.

Die Kommission hat deshalb mit 13 zu 10 Stimmen beschlossen, diese Variante mit der Streichung der Bestimmung über den Verkehr mit der Bundesversammlung zu akzeptieren, und wir haben mit grosser Mehrheit beschlossen, die gänzliche Streichung nicht vorzunehmen. Wir haben auch mit grosser Mehrheit beschlossen, die Fassung von Bundesrat und Ständerat nicht zu übernehmen.

So bitten wir Sie also, sich der Mehrheit Ihrer SPK anzuschliessen.